Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Illunis

Zitat von: Schneewitchen in 18.06.2026 15:18Die Kollegen, die in dieses selbstkritische Lied einstimmen, die sind schon dem Mainstream auf den Leim gegangen. Diese Kollegen tun sich und ihrem Berufsstand damit keinen Gefallen.

Nicht unbedingt. An meiner Dienststelle häufen sich irgendwie auch die, die noch nie einen Cent Miete zahlen mussten (geschweige Hauskredit), weil es die Familie her gegeben hat. Haus geerbt, groß genug für extra Wohnung ohne Miete usw...

Die sind dann tatsächlich der Meinung was man den hätte, es geht einem doch gut! Wenn ich 1-2k mehr zur Verfügung hätte jeden Monat, wäre das sicher auch so ::)

Die Fraktion, keine Unterstützung geht halt langsam aber sicher zu Grunde.

(Sorry für Rechtschreibfehler/Autokorrektur, bin im Zug. Möchte Verschleiß und Sprit sparen ;))

BVerfGBeliever

#1891
Hallo AltStrG (und alle anderen), es gibt ein neues Urteil aus Hamburg, das die neuen BVerfG-Vorgaben berücksichtigt.

Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass zwar die Nettoalimentation des kleinsten 4K-Beamten im Jahr 2009 um mindestens 35% hätte höher liegen müssen, dass aber gleichzeitig die R1-Besoldung im Jahr 2009 nicht verfassungswidrig war, siehe hier. Wie bewertest du (und andere) das Urteil?

Schneewitchen

Zitat von: Illunis in 18.06.2026 16:01Nicht unbedingt. An meiner Dienststelle häufen sich irgendwie auch die, die noch nie einen Cent Miete zahlen mussten (geschweige Hauskredit), weil es die Familie her gegeben hat. Haus geerbt, groß genug für extra Wohnung ohne Miete usw...

Die sind dann tatsächlich der Meinung was man den hätte, es geht einem doch gut! Wenn ich 1-2k mehr zur Verfügung hätte jeden Monat, wäre das sicher auch so ::)

Die Fraktion, keine Unterstützung geht halt langsam aber sicher zu Grunde.

(Sorry für Rechtschreibfehler/Autokorrektur, bin im Zug. Möchte Verschleiß und Sprit sparen ;))

Solche Kollegen kenne ich auch. In meinem Umfeld sind die aber noch in der Minderheit.

Schön, wenn man so begnadet ist. Das sind dann die Kollegen, die auch keine Widersprüche schreiben oder gar Klage führen oder sich wenigstens über den Sachstand aufregen.

Das deren wirtschaftlicher Lage aber nur durch außerdienstliche Aspekte besser ist, dass sehen diese Kollegen dann nicht.

Insofern ist das alles etwas blauäugig.

Rheini

Zitat von: BVerfGBeliever in 18.06.2026 16:07Hallo AltStrG (und alle anderen), es gibt ein neues Urteil aus Hamburg, das die neuen BVerfG-Vorgaben berücksichtigt.

Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass zwar die Nettoalimentation des kleinsten 4K-Beamten im Jahr 2009 um mindestens 35% hätte höher liegen müssen, dass aber gleichzeitig die R1-Besoldung im Jahr 2009 nicht verfassungswidrig war, siehe hier. Wie bewertest du (und andere) das Urteil?

Für mich liegt das Problem auf Seite 48. Auf dieser Seite wird die R1 Besoldung mit verschiedenen Besoldungsgruppen (und deren Abstand) über die Jahre verglichen.

Hier hätte bei den Besoldungsgruppen von A2-A10 (bis dahin hat das Gericht das nicht erreichen der Mindestalimentation errechnet) nicht diesen errechneten Wert angenommen, sondern die tatsächlich gezahlte Besoldung. Dies sehe ich als "diskussionswürdig" an.

Auch spannend (verbessert mich wenn ich es beim Querlesen übersehen habe) ist für mich, dass ich bei der Errechnung nirgendwo ein fiktives Partenereinkommen wahr genommen habe. Ob sich das der DH auch genauer ansieht?

SonicBoom

Zitat von: BVerfGBeliever in 18.06.2026 16:07Hallo AltStrG (und alle anderen), es gibt ein neues Urteil aus Hamburg, das die neuen BVerfG-Vorgaben berücksichtigt.

Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass zwar die Nettoalimentation des kleinsten 4K-Beamten im Jahr 2009 um mindestens 35% hätte höher liegen müssen, dass aber gleichzeitig die R1-Besoldung im Jahr 2009 nicht verfassungswidrig war, siehe hier. Wie bewertest du (und andere) das Urteil?

Der Kläger gewinnt sämtliche prozessualen Punkte (Zulässigkeit, zeitnahe Geltendmachung) und sogar den methodischen Streit um die Vergleichsgruppe (E 15) – die Klage scheitert dennoch in der Begründetheit, weil auf der ersten Stufe nur ein Parameter (Mindestabstand) erfüllt ist und die Gesamtabwägung diesen nicht ausreichen lässt.

Edit:

Das BVerfG nimmt an, dass bei Unterschreitung der Mindestbesoldung ,,für sämtliche oberhalb [...] liegenden oberen fünf bis sieben Besoldungsgruppen als Folgewirkung eine mittelbare Verletzung des Abstandsgebots anzunehmen" ist. In Hamburg reicht die Unterschreitung bis A 10. Zählt man fünf bis sieben Gruppen darüber, landet man bei A 11, A 12, A 13, A 14, A 15, A 16 – und damit reicht die Folgewirkung bis in den Bereich, in dem sich R 1 (ca. A 14 bis A 15) bewegt. Das VG kehrt dieses Argument um: Es behandelt die vier dazwischenliegenden Gruppen (A 11–A 14) als Isolierschicht, die R 1 abschirmt. Das ist die angreifbarste Wertung, weil sie der ausdrücklichen Reichweitenangabe des Senats (,,fünf bis sieben") zuwiderläuft – statt sie zu prüfen, wird sie mit dem Abstand zwischen den Gruppen relativiert.

InternetistNeuland

Aus dem Ministerium hört man, dass die Bundesländer in engem Austausch stehen und keiner einen Alleingang wagen möchte. Es werden weitere Urteile vom Verfassungsgericht abgewartet.

Der konzertierte Verfassungsbruch geht also weiter und das Bundesverfassungsgericht schaut zu. (Es hat ja keine Folgen wenn Urteile nicht umgesetzt werden)

Rheini

Zitat von: InternetistNeuland in 18.06.2026 19:55Aus dem Ministerium hört man, dass die Bundesländer in engem Austausch stehen und keiner einen Alleingang wagen möchte. Es werden weitere Urteile vom Verfassungsgericht abgewartet.

Der konzertierte Verfassungsbruch geht also weiter und das Bundesverfassungsgericht schaut zu. (Es hat ja keine Folgen wenn Urteile nicht umgesetzt werden)

Berlin hat Zeit bis zum 31.03.2027.

InternetistNeuland

Zitat von: Rheini in 18.06.2026 19:57Berlin hat Zeit bis zum 31.03.2027.

Das ist Berlin aber egal:

"Aufgrund der aktualisierten Rechtsprechung des BVerfG wird im Jahr 2027 eine grundsätzliche
Überprüfung der Besoldungsstruktur im Land Berlin erfolgen. In diesem Rahmen wird auch
die Erforderlichkeit weiterer Besoldungsanpassungen im Jahr 2028 geprüft."

https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/be/be-d-19-3188.pdf

Rheini

Ab jetzt - bis jetzt 😉.

Schneewitchen

Zitat von: InternetistNeuland in 18.06.2026 20:02Das ist Berlin aber egal:

"Aufgrund der aktualisierten Rechtsprechung des BVerfG wird im Jahr 2027 eine grundsätzliche
Überprüfung der Besoldungsstruktur im Land Berlin erfolgen. In diesem Rahmen wird auch
die Erforderlichkeit weiterer Besoldungsanpassungen im Jahr 2028 geprüft."

https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/be/be-d-19-3188.pdf

...weil Berlin voraussichtlich eben nicht mit irgendwelchen Konsequenzen zu rechnen hat.😡

AltStrG

Zitat von: Rheini in 18.06.2026 13:08Genau das erzähl mal den von Dir angeführten A3/1 am besten mit nicht arbeitenden Ehegatten mit 2 Kindern im schönen München. Viel Spaß.

Sorry das ich das so schreibe, aber genau solche Ansichten führen dazu, dass Leute an den Politikern / DH verzweifeln. Aus Sicht von B Beziehern, lässt sich das eher aussitzen, als das man lange Fahrten hat weil man sich in der Stadt keine Wohnung leisten kann, seine Kinder nicht sieht und jeden Cent umdrehen muss und dann bekommt man gesagt das man sich nicht beschweren soll weil es Leute gibt, denen es  noch schlechter geht.

Ich bin sogar ein Nicht-Beamter. Und werde unabhängig von meinem Lebensmodell und Lebensplanung bezahlt. Es ist dem Arbeitgeber in Sachen Gehalt schlicht egal, ob ich Familie, Kinder oder eine Ehefrau habe.

Es ging in der Fragestellung, und daran erinnere ich nochmals darum, ob und warum und wann der Bund (k)eine Entscheidung trifft. Und die (meine) Aussage war: er muss irgendwann eine Entscheidung treffen, das "Wann" ist der strittige Punkt. Und diese Wartezeit ist bei einem Besolder, der entweder Spitzenbesolder oder nah an der Spitze oder sich im oberen Achtel aufhält einfacher abzuwarten, als bei einem Besolder, der am Ende der Tabelle steht und auch die Besoldung irgendwann anheben muss.

Das und nur das war Kern der Aussage.

Rheini

Und meine Kernaussage ist, dass es dem Bezieher von Besoldung der aufgrund einer Nichtzahlung von einem Anteil seiner Besoldung Abstriche in seinem täglichen Leben hat schlichtwegegal ist, ob sein DH zu der Spitze gehört oder zum unteren Ende.

Er hat diese Einschränkungen und will nicht mehr warten.

Und bzgl. "Wer zahlt was" möchte ich mal das Finanzamt erleben was es versteht wen ich ihm schreibe, dass ich weiß das ich zahlen muss, ich aber gerade mit meinem fiktiven Ehepartner diskutiere, ob ich das Geld vom Mietkonto, vom Rücklagenkonto oder vom Urlaubskonto nehmen darf und bis zum Ende der Diskussion, das Finanzamt leider noch was warten muss. Wird bestimmt auf viel Verständnis fallen ...

AltStrG

Zitat von: BVerfGBeliever in 18.06.2026 16:07Hallo AltStrG (und alle anderen), es gibt ein neues Urteil aus Hamburg, das die neuen BVerfG-Vorgaben berücksichtigt.

Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass zwar die Nettoalimentation des kleinsten 4K-Beamten im Jahr 2009 um mindestens 35% hätte höher liegen müssen, dass aber gleichzeitig die R1-Besoldung im Jahr 2009 nicht verfassungswidrig war, siehe hier. Wie bewertest du (und andere) das Urteil?

A und R und W und B Besoldung sind unterschiedliche Besoldungskreise, die aber auf den gleichen Grundprinzipen des Art 33 GG usw basieren. Und der BVerfG-Beschluss sagt keineswegs aus, dass die Abstände innerhalb eines Besoldungskreis GLEICH bleiben müssen, sie müssen amtsangemessen sein und dürfen nicht über die 10% in fünf Jahre Regel abgeschmolzen werden. Aber es liegt in der Freiheit des Besoldungsgesetzgebers, Absenkungen oder Änderungen vorzunehmen.

AltStrG

Zitat von: Rheini in 18.06.2026 20:55Und meine Kernaussage ist, dass es dem Bezieher von Besoldung der aufgrund einer Nichtzahlung von einem Anteil seiner Besoldung Abstriche in seinem täglichen Leben hat schlichtwegegal ist, ob sein DH zu der Spitze gehört oder zum unteren Ende.

Er hat diese Einschränkungen und will nicht mehr warten.

Er wird warten müssen, das ist die faktische Wahrheit. Es gibt Grundprinzipen im Rechtssystem und der politischen Ausgestaltung der Besoldung, die das Problem nicht in den nächsten 14 Tagen ändern.


Rheini

Zitat von: AltStrG in 18.06.2026 20:59Er wird warten müssen, das ist die faktische Wahrheit. Es gibt Grundprinzipen im Rechtssystem und der politischen Ausgestaltung der Besoldung, die das Problem nicht in den nächsten 14 Tagen ändern.



Das habe ich Dir nicht angekreidet. Was mich störte war das aus meiner Sicht fehlende Verständnis für die Probleme am unteren Ende der Besoldungsgruppen.