Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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RegObInsp

Also wäre ich ein Gewerkschaftssekretär würde ich für alle Beamten im eD und mD die Vergabe einer Leistungsstufe nach § 3 BLBV fordern, wenn diese ansonsten unterhalb einer wirkungsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses bleiben würden.
Dies wäre für 2025 mindestens 110 € und Zulagen +3,11% sowie für 2026 mindestens +3.20% Grundgehalt.

Dies betrifft nach dem vorliegenden Gesetzentwurf wohl folgende Beamte, wenn diese bisher den FZ1 erhalten haben: A3/S1, A3/S2, A3/S3, A4/S2, A4/S3, A5/S2, A8/S5, A8/S6, A8/S7, A8/S8
Da A8/S8 ja keine Leistungsstufe erhalten kann, müsste man wohl über eine Beförderung oder eine anderweitige Kompensation nachdenken.



Alexander79

Wieso wird eigentlich bei einer "Grundsicherungsfamilie" ein fiktives Partnereinkommen in Höhe von 22648€ unterstellt?
Bei denen wird dann einfach pauschal unterstellt die verdienen beide nichts und der Beamtenehepartner kann nicht mal nachweisen das er weniger oder nichts hat.

Das ist doch völlig krank.

waynetology

Zitat von: GoodBye in Gestern um 17:11Führen Sie mal Gespräche zu Themen wie Genehmigung Nebentätigkeit, in die Dienststelle flatternde Lohnkontenpfändung, Abschied von Beförderungen nach A11 bei gebündelten Dienstposten durch Stellenpuffer aufgrund Wartezeiten von mehr als 10 Jahren, Begrenzungen von Heimarbeit, obwohl Kollegen mit Kindern den Sprit nicht mehr zahlen können etc.. Sie haben bisher nichts inhaltlich zur Debatte beigetragen, meinen aber, offensichtlich ohne Gespür für die Probleme der anderen Diskussionsteilnehmer, die Debattenkultur beurteilen zu dürfen. Dadurch heben Sie sich in eine moderative Rolle, die Ihnen nicht zusteht.

Insoweit bin ich auch gerne auf Sie eingegangen, weil ich mich dafür verantwortlich fühle, dass Sie hier auch das bekommen, was Sie anscheinend gesucht haben: Reibung.

Warum gehst du überhaupt auf solche sinnbefreiten Sticheleien ein?
Das erinnert mich ganz stark an den anderen AN, der im anderen Thread regelmäßig für Stunk gesorgt hat, indem er solche Beiträge geschrieben hat. Und am ende war doch jedem klar, das es hierbei lediglich um Neid ging, dass die Beamten mehr verdienen könnten als die AN. Riecht hier stark nach dem selben PRoblem.

Verwalter

Zitat von: Ryan in Gestern um 21:54Der neue Musterbundesbeamte ist ein Mann. Endlich haben wir Gewissheit.

Und wir können froh sein, dass es keine Frau ist. Denn dann würde ein Mann für Partnereinkommen sorgen. Und so ein Mann würde realistischerweise 51.434,88 Euro zum Familieneinkommen beitragen. Da würde dann nicht mehr so viel fehlen zur Erreichung der Schwelle zum Prekariat. Und mehr ist - das wissen wir alle - auch nicht zu erwarten. Insofern: Glück gehabt.

Tut sich mit dem fiktiven Partnereinkommen nicht auch der "Gender Pay Gap" vergrößern? Dachte den wollte man verringern. Wie wird das in der entsprechenden Statistik dann bewertet. Und ist die Herleitung/Begründung im Gesetz nicht diskriminierend? Ich meine so im Sinne des AGG. Sicher ein Einfallstor für die Gewerkschaften.;)
BVerfG bestätigt, dass ich seit mehr als 17 Jahre verfassungswidrig unteralimentiert werde ... "ich bin arm aber sexy"

Einigung2023


,,Die Tabelle entspricht im Bereich der B-Besoldung (betrifft die Staatssekretäre, die Redaktion) nicht den vorgesehenen Neuregelungen." Man bereite jetzt eine ,,entsprechende Tabellennachlieferung für die Ressortabstimmung" vor. Bedeutet: Im Innenministerium wird das Lohn-Plus für die Top-Beamten neu berechnet. Wie üppig es ausfallen wird: offen."

https://m.bild.de/politik/inland/nach-bild-bericht-dobrindt-streicht-kanzler-merz-65-000-euro-gehaltserhoehung-69e0fa2162672238fee07dea



Rheini

Zitat von: Einigung2023 in Heute um 07:27,,Die Tabelle entspricht im Bereich der B-Besoldung (betrifft die Staatssekretäre, die Redaktion) nicht den vorgesehenen Neuregelungen." Man bereite jetzt eine ,,entsprechende Tabellennachlieferung für die Ressortabstimmung" vor. Bedeutet: Im Innenministerium wird das Lohn-Plus für die Top-Beamten neu berechnet. Wie üppig es ausfallen wird: offen."

https://m.bild.de/politik/inland/nach-bild-bericht-dobrindt-streicht-kanzler-merz-65-000-euro-gehaltserhoehung-69e0fa2162672238fee07dea




Hat da jemand die politische Tragweite erkannt?

@Durgi Jetzt doch nur 22 Zoll Felgen?

Alexander79

Zitat von: Rheini in Heute um 07:50Hat da jemand die politische Tragweite erkannt?

@Durgi Jetzt doch nur 22 Zoll Felgen?
Derweil war das so geschickt gemacht.
So hätte der Kanzler und die Minister den Familienzuschlag nicht nur einfach bekommen, sondern den 1,X fachen Satz des Familienzuschlags Stufe 1.

Rheini

Müsste eigentlich nicht mit aufsteigender Besoldungsgruppe, auch das fiktive Partnereinkommen steigen?

Es gibt sicher irgendwo eine Studie die besagt, dass Ehen auf der ungefähr gleichen sozialen und wirtschaftlichen Ebene geschlossen werden. Da kann dann der B11 Ehegatte mehr zum Einkommen beitragen, als der A3 Ehegatte.

AliMentierter

Alles nicht schlimm, können Sie so machen. Der effektive Rechtsschutz ist in diesem Staat so gut, dass ihr sicherlich in ein paar Jahre das Geld nachgezahlt bekommt. (natürlich ohne Zinsen) Spreche als Berliner Beamter aus Erfahrung. Das Spiel hört erst auf, wenn es sich für den DH nicht mehr rechnet.

Jetzt mal zum Nachdenken für euch: Wann wird sich das nicht mehr rechnen?

HK

Zitat von: RegObInsp in Gestern um 20:45Die Entgelterhöhung des Jahresgehalts TVöD Bund 2025 nach 2026 unter Berücksichtigung der Erhöhung der Jahressonderzahlung beträgt mindestens +3.20% bis +4.02%.
Außerdem sind 2025 die meisten Beamten im eD und mD mit dem Abschlag von +3% auch nicht auf den Mindestbetrag von +110€ gekommen.

Siehe dazu auch: https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/tr/2025/wirkungsgleich.html

Die Glättung der Tabelle, die Integration des FZ1 ins Grundgehalt und die Abschaffung der Erfahrungsstufe 1 gehen größtenteils auf Kosten der verheirateten Alleinverdiener im eD und mD...
Damit auch nicht angemeldete User die Tabellen sehen können:



Als A8z Stufe 7, verheiratet hab ich mich über die knapp 3 € mehr wirklich gefreut.

wieauchimmer

Zitat von: Einigung2023 in Heute um 07:27,,Die Tabelle entspricht im Bereich der B-Besoldung (betrifft die Staatssekretäre, die Redaktion) nicht den vorgesehenen Neuregelungen." Man bereite jetzt eine ,,entsprechende Tabellennachlieferung für die Ressortabstimmung" vor. Bedeutet: Im Innenministerium wird das Lohn-Plus für die Top-Beamten neu berechnet. Wie üppig es ausfallen wird: offen."

https://m.bild.de/politik/inland/nach-bild-bericht-dobrindt-streicht-kanzler-merz-65-000-euro-gehaltserhoehung-69e0fa2162672238fee07dea




Ich lieg unterm Tisch  ;D  ;D  ;D  ;D  ;D  ;D  ;D

Rheini

Ob Merz gerade seinen WS formuliert  ??? ?

Der Obelix

Herrlich, was für ein Rohrkrepierer das Gesetz werden wird:-) Das wird ein Fest für das Forum!

abi

Jetzt mal für die Profis/Experten im Forum:

Nach meiner Lesart unterscheide ich die Zeit der Umstellung (Einverdienerhaushalt zu Mehrverdienerhaushalt) - hier geht es um die Anrechenbarkeit des fiktiven Ehepartnereinkommens.

Soweit ich das verstanden habe ist grundsätzlich durch das BVerfG eine Systemumstellung möglich. Diese Bedarf jedoch einer entsprechenden Begründung. Sofern die Begründung des DH zur Umstellung zum Mehrverdienermodell dem BVerfG stand hält, kann es dann in Zukunft angewendet werden. Nach meiner Kenntnis geht das aber nicht in die Vergangenheit. Sprich, das fiktive Ehepartnereinkommen kann nur mit Systemumstellung (Verabschiedung des neuen Gesetzes) erfolgen. Oder liege ich hier völlig falsch?

Die Auswirkungen gem. dem Referentenentwurf wäre das

a) in Zukunft das fiktive Ehepartnereinkommen angerechnet wird und (sollte der Ehepartner nicht oder nur unterhalb des festgelegten Wertes des fiktiven Ehepartnereinkommens erwirtschaften) für diejenigen Beamten, die nicht in die Ausnahmen fallen - § 41 Ergänzender Familienzuschlag für Verheiratete (und das dürfte die Minderzahl sein) - der Ergänzende Familienzuschlag (ggf. mit Erhöhungsbetrag für Krankenversicherung des Ehepartners) nicht möglich ist. Diese Fallkonstellation wird überwiegend auftreten in der der Ehepartner nichts erwirtschaftet und zusätzlich krankenversichert werden muss (Restabsicherung Beihilfe bzw. freiwillige GKV). Ich konnte nicht erkennen, wie diese Lücke mit dem Referentenentwurf gefüllt werden soll. Demnach wäre dann diese Fallkonstellation nicht amtsangemessen alimentiert (entweder Stufe 1 unterhalb 80% Median oder Abstandsgebot).

b) für die Vergangenheit (ab 2021 - nicht mehr als 2 Kinder) gilt selbiges wie a) nur mit dem Unterschied, dass die Anrechnung des fiktiven Einkommens eigentlich Rückwirkend nicht geht?

Wie kann dennoch wirksam der ergänzende Familienzuschlag erhalten werden? Geht doch dann nur noch über folgende Optionen:

a) Der Referentenentwurf wird im Gesetzgebungsverfahren entsprechend angepasst
b) Soweit keine Anpassung erfolgt, verbleibt am Ende der Rechtsweg (Widerspruch bei der Gehaltsabrechnung - sobald das Gesetz umgesetzt wird und anschließend ggf. der Klageweg

Gründe der nichtbeschäftigung des Ehegatten (nicht abschließend):
Durch viele Umzüge des Beamten (Ausland/Inland) muss der Ehegatte sich am neuen Dienstort eine Beschäftigung suchen, je nach Ausbildung, Sprachbarrieren, offenen Stellen, Bewerbungsverfahren, Auflagen des DH, etc. ist dies oft nicht sofort, wenn überhaupt möglich. Auch mit dem Vorteil am Standort zu bleiben, kann der Ehegatte in Arbeitslosigkeit fallen, das ALG ist endlich.

D.h. im Klartext, der DH möchte den flexiblen Beamten haben (z.B. Rotationsdienstposten im AA), der Ehegatte soll nicht nur umziehen, sondern gefälligst sich am neuen Dienstort unmittelbar eine Beschäftigung oberhalb des fiktiven Ehepartnereinkommens suchen. Sollte er nichts finden, so ist das Pech für den Beamten, dann muss er eben den Lebensstil der Familie entsprechend anpassen.



Landsknecht

Wie hoch ist eigentlich das im Bund angenommene "fiktive Partnereinkommen"? In Bayern wurde einfach die Summe aus der Beihilfeverordnung übernommen, damals 20.000, bis zu der der Partner Beihilfeanspruch hat. Ansonsten haben die 20.000 keinerlei Hintergrund? Ist doch lächerlich. Typisch CSU-Amigos.

Bis zur nächsten Entscheidung des BVerfG.