Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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ExponentialFud

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 16:33So so. Nochmals die Frage: Wo steht, dass es zwingend so gemacht werden muss? Wer (außer dir) sagt, dass man nicht direkt A16 mit A3 vergleichen darf? Außerdem hier noch zwei kleine Bonusfragen (mit etwas mehr Recherche gäbe es vermutlich viele weitere):

Nochmal: Du darfst das, kein Problem. Ich bin der letzte, der dir irgendwas verbietet. Du kannst gerne B10 mit A2 vergleichen, oder mit dem Preis von einem Pfund Bananen. Ja, es gibt Urteile und Beschlüsse, die das tun. Man findet dabei aber nichts Neues.

Es gilt: Gibt es ein nicht-benachbartes Paar von Besoldungsstufen, die das Abstandsgebot verletzen, dann gibt es immer auch ein direkt benachbartes Paar, das das Abstandsgebot verletzt.

Dieses müsste dann geheilt werden, alle anderen müssten mit angehoben werden. ´

Beispiel: Vergleichst du A16 mit A3 und findest ein verletztes Abstandsgebot, schließt du daraus, das A16 angehoben werden muss. Das ist aber nicht die volle Wahrheit. Es gibt nämlich irgendwo dazwischen ein Paar, sagen wir A9 und A10, das auch das Abstandsgebot verletzt. Die Anhebung muss bei A10 beginnen, nicht erst bei A16.

Zitat1.) Warum schreibt das VG Hamburg in Rn. 151 seines Urteils 30 B 2502/21 folgenden Satz: "Bei der Prüfung des Abstandsgebots ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die zu prüfende Besoldung nicht nur mit der Besoldung der unmittelbar niedrigeren Besoldungsgruppe, sondern auch mit der Besoldung weiterer Besoldungsgruppen zu vergleichen"?

Das macht nur Sinn, wenn "weitere Besoldungsgruppen" sich auf andere Buchstaben beziehen. Beispiel B2 gegen R2 und A16. W3 gegen C4 und A16.

Zitat2.) Warum schreibt das VG Düsseldorf in Rn. 108 seines Urteils 26 K 1609/16 folgenden Satz: "Zur Berechnung dieses Kriteriums hat die Beklagte die prozentualen Abstände des Endgrundgehalts zzgl. allgemeiner Stellenzulage der Besoldung in den Besoldungsgruppen A5, A9 und A10 zu der Besoldung in der jeweils zu prüfenden Besoldungsgruppe [A11, Anm. von mir] im jeweiligen Prüfjahr und in einem fünf Jahre zuvor liegenden Basisjahr ermittelt [...]"?

iudex non calculat. Es gibt noch wesentlich mehr rechnerischen Unfug in juristischen Texten.


Skywalker2000

Wieso werden hier die hitzigen Diskussionen geführt obwohl noch kein aktueller Entwurf vorliegt?

Ihr könnt doch bestimmt ein paar Tage noch warten bis der neue Entwurf kommt.

Der Alex hat es versprochen. Es kommt. Und ein Bayer hält sein Wort.

PolareuD

Zitat von: BalBund in Heute um 10:14@Polar: Meine Kristallkugel ist im Urlaub bis Merz, daher nur eine Vermutung: Wenn die Gewerkschaften den kommenden Entwurf genauso auseinandernehmen wie den letzten wird es keine Kabinettsbefassung geben mit dem Hinweis auf enorme rechtliche Herausforderungen. Daher könnte ich mir vorstellen, dass dort eher sanfte Töne angeschlagen werden und man insbesondere das Familieneinkommen der gerichtlichen Überprüfung überlässt - Tenor: Wir haben ja was erreicht, wenn auch nicht alles, zahlt bitte weiter, wir bleiben dran.

Das größere Hindernis sehe ich aber eher bei der StS-Runde, die vor einer Ansetzung im Kabinett inhaltlich zustimmen muss. Ehrlicherweise fehlt mir aktuell (wegen der aufzubringenden Eigenmittel der Häuser) die Phantasie, mit welchen Zuckerli oder auch Peitschenhieben die Regierungsspitzen ihre Hausleitungen soweit auf Kurs bringen könnten, dass das passiert.

Also alles beim alten und der überarbeitete Referentenentwurf könnte nach wie vor eine Totgeburt sein.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Hannes009

Zu mal es um das Bundesalimentationsgesetz hier geht und die Ländersachen schon wieder ganz schön ausarten...