Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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flip

Zitat von: Pälzer Bu in Heute um 10:10@GeBeamter:

Ok, dann werde ich wohl die Tage direkt den Antrag auf den erweiterten Familienzuschlag stellen.

Noch ist es ein Entwurf. Bis zum Gesetz wird man sich gedulden müssen.

MOGA

Zitat von: Pälzer Bu in Heute um 10:10@GeBeamter:

Ok, dann werde ich wohl die Tage direkt den Antrag auf den erweiterten Familienzuschlag stellen.
Ich denke auch dass es noch keinen Sinn macht und auch keine Konsequenzen ergibt solange das Gesetz nicht Gesetz ist...
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Thorin

Zitat von: phil0611 in Gestern um 16:23Ich bekomme den Familienzuschlag für 2 Kinder, ich zahle ganz normal Unterhalt. Es geht lediglich darum, dass ich das Kindergeld NICHT erhalte. Dies wird jedoch in der Berechnung mit angerechnet um über die Schwelle zu kommen.

Daher meine Frage, ob dies auch fiktiv gemacht wird.

Hmm macht keinen Sinn, denn den Kinderzuschlag bekommt der Partner, der auch das Kindergeld bekommt. Kein Kindergeld - kein Zuschlag.

Tequila

Zitat von: Thorin in Heute um 12:42Hmm macht keinen Sinn, denn den Kinderzuschlag bekommt der Partner, der auch das Kindergeld bekommt. Kein Kindergeld - kein Zuschlag.
Das stimmt so nicht. Für den Familienzuschlag reicht der Nachweis über das Nachkommen der Unterhaltspflicht.

Schneewitchen

Zitat von: Tequila in Heute um 12:44Das stimmt so nicht. Für den Familienzuschlag reicht der Nachweis über das Nachkommen der Unterhaltspflicht.


Sofern der kindergeldbeziehende Elternteil nicht selber und unmittelbar Familienzuschlagsberechtigt ist.

Anders gesagt:Sind beide Elternteile verbeamtet, bekommt das Elternteil den FamZ, welches auch das Kindergeld erhält.

GeBeamter

Zitat von: Pälzer Bu in Heute um 10:10@GeBeamter:

Ok, dann werde ich wohl die Tage direkt den Antrag auf den erweiterten Familienzuschlag stellen.

Irgendwer hier hatte das auch schon gemacht und einen wohlwollenden Ruhendbescheid von seinem Dienstherrn bekommen. Schaden wird es also nicht, das ggf jetzt schon zu beantragen.

Ich würde damit evtl noch warten, falls nach dem Struckschen Gesetz der Entwurf noch abgeändert wird.

Pälzer Bu

@GoBeamter:

Richtig, habs grade auch gesehen. Ich werde berichten.

Michel68

Zitat von: GeBeamter in Heute um 13:15Irgendwer hier hatte das auch schon gemacht und einen wohlwollenden Ruhendbescheid von seinem Dienstherrn bekommen. Schaden wird es also nicht, das ggf jetzt schon zu beantragen.

Ich würde damit evtl noch warten, falls nach dem Struckschen Gesetz der Entwurf noch abgeändert wird.

Das war ich . Hat keine 3 Tage gedauert und ich erhielt die Rückmeldung per Post . Nach Beschluss würde man sich unaufgefordert um meinen Antrag kümmern .