Gesundheitsziffern

Begonnen von phil0611, Heute um 15:44

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phil0611

Guten Tag,

ich habe mich für die Laufbahn des militärischen Fachdienst im Fliegerischen, sowie Flugführungsdienst beworben.
Die Offizierseignung habe ich bekommen und die Phase 1 bestanden.

Nun zum Problem: Ich hatte eine Gesundheitsziffer, die obige Verwendungen alle ausschließen würde.
Diese wurde jedoch vor meiner Bewerbung und Beförderung zum Hauptfeldwebel gelöscht, weil die Behandlung länger als 12 bzw. 24 Monate zurückgelegen hat.

Jetzt sagt mein Truppenarzt, dass diese Gesundheitsziffer quasi wieder da ist, ich kann es nicht anders erklären, weil ich es nicht verstehe.

Ich bin im Dienst, arbeite ganz normal. Hatte jemand schonmal so einen Fall ?

LG

KL80

Hallo phil0611,

die Bundeswehr ist manchmal ermüdend von ihrer Bürokratie her. Du solltest deinen konkreten Fall nochmal mit deinem Truppenarzt besprechen und dir das im Detail erklären lassen.

Aber nun ganz allgemein, vielleicht trägt das zu deiner Klärung bei:

Wenn ich dich richtig verstehe möchtest du einen Laufbahnwechsel absolvieren (UmP zu Offz bzw OffzMilFD). In einem solchen Fall steht eine truppenärztliche Begutachtung an, in der der Truppenarzt als Gutachter an die allgemein gültigen Vorschriften zum Thema gebunden ist (v.a. die Vorschriften zur ,,Wehrmedizinischen Begutachtung" und zu den ,,Gesundheitsziffern und Anforderungssymbolen"). Die Verwendungsreihe in welche du wechseln möchtest hat ein Anforderungssymbol (bei Offz i.d.R. die Z-Reihe) hinterlegt, in dem ausschließende Gesundheitsziffern definiert sind. Wenn du also entsprechend eine Gesundheitsziffer (GZ) hast welche hier ausschließend wirkt, dann kann der Truppenarzt diese erst einmal nicht wegignorieren.

Man muss zudem das System der GZ verstehen, also wie diese vergeben werden. Eine Vergabe findet ausschließlich in einer Grunduntersuchung statt und definiert einen Tauglichkeitsgrad, d.h während der Untersuchung am Karrierecenter, der Einstellungsuntersuchung und der Entlassungsuntersuchung. Nicht aber im Rahmen eines Laufbahnwechsels oder Statuswechsels. Wenn du bei Einstellung (bzw beim Karrierecenter) also eine GZ vergeben bekommen hattest (auf der G-Akte die kleinen römischen/arabischen Ziffern wie z.B. III/59 nach ausgeheilten Knieschaden bei guter Belastbarkeit), dann besteht diese rein formell zunächst fort bis zur Entlassungsuntersuchung. Da wird also nichts zwischendrin ,,gelöscht", wie du vermutest.

D.h., wenn du mit einer GZ eingestellt wurdest und die zu Grunde liegende Gesundheitsstörung sich gebessert hat im Laufe der Dienstzeit, dann ist die GZ formell dennoch die Gleiche, solange keine Grunduntersuchung stattfindet. Der Klassiker sind zum Beispiel auch Ziffern wie die III/13 (1) oder ähnliche aus dem Psychbereich. Wenn man als Kind ADHS hatte hat man direkt eine solche Ziffer die dann bspw als Ausschluss für die Führerscheinklasse G wirken wird im Rahmen der Begutachtung auf Kraftfahrverwendungsfähigkeit. Verrückte Sache, da fragt man sich, was das ADHS in der Kindheit nun damit zu tun haben soll einen Boxer oder ähnliches  zu fahren. Oder eine abgeschlossene Psychotherapie hat je nach Abstand zum Abschluss der Therapie auch eine entsprechende GZ aus dem Spektrum III/13 oder IV/13.

Im Rahmen von Begutachtungen außerhalb von Grunduntersuchungen, also bspw der Begutachtung auf Kraftfahrverwendungsfähigkeit, oder dem Statuswechsel oder wie bei dir dem Laufbahnwechsel werden GZ nicht vergeben, sondern (Nomenklatur!) ,,erhoben und verwendet". Klingt bescheuert (und ist es manchmal wohl auch). Also, wie gesagt, keine GZ Vergabe (diese nur im Rahmen von Grunduntersuchungen), sondern eine Erhebung und Verwendung.

Im Rahmen einer Begutachtung auf Laufbahnwechsel wird also zunächst abgeglichen, ob hier eine der ausschließenden GZ gem Anforderungssymbol ggfs beim Sdt formell vorliegt. Der Kurze Blick auf den G-Aktendeckel sozusagen. Dann wird geschaut was sich hinter der entsprechenden GZ verbirgt.

Und hier kommt der Punkt: Der Truppenarzt kann die GZ zwar nicht formell neu vergeben (also bspw eine IV/59 zu einer III/59 machen), aber er kann sie in der Erhebung im Rahmen der Begutachtung neu bewerten.

Ein Beispiel: Jemand wurde hat im Laufe der Dienstzeit einen Bluthochdruck entwickelt. Die zugehörige GZ wurde bei Einstellung nicht vergeben, da ja kein Blutdruck vorlag damals. Im Rahmen der Begutachtung muss diese GZ (i.d.R eine III/46 bei guter Einstellung) dennoch erhoben und verwendet werden. Und schon fallen einige Verwendungsmöglichkeiten weg. Dies wäre ein für den Soldaten ungünstiger Fall, aber, da wir ja alle älter und kränker werden, durchaus nicht selten.

Ein anderes Beispiel:
Ein Soldat wurde eingestellt nachdem er zwei Jahre zuvor noch eine Chemotherapie nach Hodentumor erhalten hat. Hier ist die GZ bei Einstellung ungünstig (in der Regel ein Tauglichkeitsgrad schlechter als T1 oder T2), würde sich aber theoretisch mit zunehmender Entfernung zur Therapie gem Vorschrift bessern. Neu vergeben erst wieder bei Entlassung, aber erhoben und verwendet bereits während einer Begutachtung zum bspw Laufbahnwechsel. Da kann eine GZ IV dann in der Bewertung auch mal zu einer GZ III werden. Dies wäre ein für den Sdt günstiger Begutachtungsfall.

Ich hoffe du weisst, worauf ich hinaus möchte: GZ sind als GZ Vergabe zunächst bis zur nächsten Grunduntersuchung in Stein gemeisselt. GZ sind aber im Rahmen der Begutachtung auf Laufbahnwechsel neu zu bewerten, werden also ,,erhoben und verwendet".

Der Truppenarzt wird also zunächst eine gewisse Ehrfurcht vor der GZ haben, da diese ja weiter fortbesteht bis zur nächsten Grunduntersuchung, kann sich aber bei der aktuell nötigen neuen Bewertung auf die wehrfachärztliche Expertise berufen. Also den betroffenen Sdt einfach zum Bundeswehr-Facharzt schicken wenn er sich unsicher ist und eine Empfehlung einholen zur GZ Bewertung (wie würde der zuständige Facharzt die GZ aktuell bewerten) und (!) zur Frage einer Ausnahmegenehmigung (wenn die GZ auch in der Bewertung eher bestehen bleiben wird).

Dies sind also deine (je nach Erkrankung mal guten, mal schlechten) Chancen: Setz dich mit deinem Truppenarzt zusammen, lass dir die Situation erklären, frage ob du dich bezügl der GZ Bewertung beim Wehr-Facharzt vorstellen kannst und lass die Frage in die Überweisung reinformulieren, ob ggfs eine Ausnahmegenehmigung befürwortet werden kann. Sollte der Wehrfacharzt bestätigen, dass deine GZ (natürlich formell bestehen bleibt) in der aktuellen Bewertung geringer zu bewerten ist als bei der letzten Grunduntersuchung (z.B. bei Einstellung eine IV/59, aktuelle Bewertung nur noch eine III/59) und der Truppenarzt sich entsprechend traut dies auch so zu übernehmen und deine Begutachtung positiv zu bescheiden, dann ists gut gewesen.

Der Truppenarzt ist wie gesagt im Rahmen seiner Gutachterfunktion an die Vorschrift gebunden. Aber auch wenn er die Begutachtung formell ablehnend bescheiden muss (z.b: ,,gesundheitlich nicht geeignet"), so hast du als Sdt das Recht eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. In etwa: Ein informeller Drei-Zeiler über deinen PersFw bzw S1 an BAPersBw. Dazu sollte dein Chef eine Stellungnahme verfassen warum genau du der bist auf den die Bundeswehr seit Jahren gewartet hat.

Wichtig: Eine solche Ausnahmegenehmigung wird nicht (!) auf Ebene Truppenarzt oder Wehr-Facharzt entschieden. Diese müssen nur nach Abfrage durch BAPersBw ihren Senf aus medizinischer Sicht dazu geben. Die Entscheidung trifft alleine BAPersBw. Und hier spielen neben einer zusätzlichen Bewertung durch den eigenen ärztlichen Dienst bei BAPersBw auch der aktuelle Bedarf etc rein. Wenn also auf deine Stelle 10 Bewerber vorhanden sind und du der einzige bist der eine Ausnahmegenehmigung beantragen muss, dann kann es durchaus vorkommen, dass das Verfahren nicht einmal eröffnet wird, da kein Bedarf für dich vorhanden ist. In der heutigen Zeit (Personalmangel nahezu überall) bei den meisten Verwendungen vermutlich eher unwahrscheinlich, dass so gar kein Bedarf besteht...

Du siehst, es gibt viele Variable, die dir dein Vorhaben zunichte machen können, aber halt auch einige Wege um es dennoch zu versuchen (mit je nach zu Grunde liegender Erkrankung zur angestrebten Verwendung sehr unterschiedlichen Erfolgschancen).

Gruß,

KL80