mal wieder ein Frage zur Eingruppierung

Begonnen von Quereinsteiger, Gestern um 09:25

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Quereinsteiger

Hallo zusammen,

ich weiß, Fragen zur Eingruppierung gibt es hier zu Hauf und ich habe mir diese zum Großteil auch schon durchgeguckt, aber so richtig habe ich zu meinem Fall nichts gefunden.

Deshalb schildere ich ihn euch hier kurz und wollte mal eure Meinung dazu hören:

Ich bin Quereinsteiger. Eigentlich gelernter Steuerfachangestellter mit Weiterbildung zum Bilanzbuchhalter mit IHK-Abschluss.

Zur Verwaltung bin ich 2023 im Rahmen des §2b UStG gekommen und bin seit 01.01.2025 zusätzlich Kassenleiter.
Ich habe nun endlich, nach fast 1,5 Jahren meine Stellenbeschreibung mit einem Gutachten zur Entgeltgruppe erhalten.

Genau um dieses Gutachten geht es mir.
Meine Arbeitszeit ist dort wie folgt aufgeteilt:
Kassenleitung 78%
Umsatzsteuer 18%
Mitteilungsverordnung 4%

Das passt soweit.

Für die Kassenleitung werden mir gründliche und vielseitige Fachkenntnisse und selbständige Leistungen bescheinigt.
Für den Teil Umsatzsteuer noch zusätzliche gründliche und umfassende Fachkenntnisse.
Ich werde damit in eine 9a eingruppiert.
Vorab, mir ist schon klar, dass der Kassenleiter der am schlechtesten bezahlte Sachgebietsleiter ist, aber ein wenig mehr hätte ich schon erwartet.

Ich verstehe jetzt ein paar Sachen nicht.
Als Kassenleitung benötige ich doch auch umfassende Fachkenntnisse.
Was ich mir so erlesen habe, bedeuten umfassende Fachkenntnisse: Ich muss unter Beachtung der höchstrichterlichen Rechtsprechung eine eigene analysierende Entscheidung treffen, in Rechtszusammenhängen denken und komplexe Sachverhalte analysieren können.

Als Kassenleitung muss ich doch auch über den Tellerrand schauen und habe komplexe Sachverhalte zu bearbeiten und muss in Rechtszusammenhängen denken. Ich kontiere doch nicht nur stur Kontoauszüge, das macht mein Kollege.

Außerdem geht es mir noch um den Abschluss als Bilanzbuchhalter.
Dieser ist im DQR-Niveau Stufe 6 eingeordnet (dazu gibt es auch ein langes offizielles Schreiben der IHK). Damit ist der Abschluss auf Bachelor-Niveau. Seit einiger Zeit heißt der Abschluss auch Bachelor professional in Bilanzbuchhaltung.
Daher hätte ich jetzt erwartet, dass bei der Bewertung mindestens eine 9b rauskommt.
Es wird ja immer von Hochschulabschluss oder vergleichbarem Abschluss gesprochen.

Wenn ich jetzt im Bauamt, oder im Ordnungsamt sitzen würde, wäre mir schon klar, dass der Bilanzbuchhalter schön und gut ist, mir aber in dieser Position nicht nützt.

Nun die Frage an euch hier im Forum:
Wie seht ihr das?
Ich bilde mir ein, ich habe gründlichen und umfassenden Fachkenntnisse (schon allein durch den Abschluss als Bilanzbuchhalter).
Braucht der Kassenleiter tatsächlich keine gründlichen und umfassenden Fachkenntnisse?
Wenn ja, hab ich sie zwar, aber es wirkt sich entgeltmäßig nicht aus, da sie nicht benötigt werden?

Ist man mit einem Bachelor oder gleichwertigen Abschluss nicht automatisch im gehobenen Dienst und damit mindestens in der 9b?

Und als letzten Punkt, ich bin als Kassenleiter auch Leiter der Vollstreckung.
Der Sachbearbeiter der Vollstreckung bekommt bei uns eine 9a, sollte dann der Leiter der Vollstreckung nicht mindestens eine Entgeltgruppe mehr bekommen?

 
Vielen Dank schonmal und euch allen ein schönes Wochenende

Martin

MoinMoin

#1
Es zählt zunächst nicht was du für ne Ausbildung hast, sondern die Eingruppierung der auszuübenden Tätigkeiten ist massgeblich.

Ob Kassenleitung gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbstständige Leistungen beinhaltet könnte ich mir durchaus vorstellen, bin da aber nicht drin m Thema.

MeTe

ZitatIst man mit einem Bachelor oder gleichwertigen Abschluss nicht automatisch im gehobenen Dienst und damit mindestens in der 9b?
ZitatAußerdem geht es mir noch um den Abschluss als Bilanzbuchhalter. Dieser ist im DQR-Niveau Stufe 6 eingeordnet (dazu gibt es auch ein langes offizielles Schreiben der IHK). Damit ist der Abschluss auf Bachelor-Niveau.

Ein Missverständnis das nicht tot zu bekommen ist... Man wird nicht dafür bezahlt was man kann oder dafür welche Qualifikation man hat, sondern dafür was man konkret tatsächlich macht. Soll heißen, wenn ein weltweit anerkannter Experte mit Master, Promotion und was weiß ich alles  als (beispielsweise) Busfahrer eingestellt wird, bekommt er  - trotzdem das Gehalt eines Busfahrers.

Mag man erstmal 'unfair' finden aber eigentlich ist es logisch. Ein Busfahrer bekommt eben was ein Busfahrer bekommt. Wenn ein Busfahrer nen Master hat bekommt er deswegen nicht einfach das Gehalt eines Akademikers fürs Busfahren. In dem Beispiel sollte das irgendwie klar sein, aber gilt halt generell.

Zum Rest kann ich inhaltlich nichts sagen.

Quereinsteiger

Hallo MeTe,

Zitat von: MeTe in Gestern um 16:46Ein Missverständnis das nicht tot zu bekommen ist... Man wird nicht dafür bezahlt was man kann oder dafür welche Qualifikation man hat, sondern dafür was man konkret tatsächlich macht. Soll heißen, wenn ein weltweit anerkannter Experte mit Master, Promotion und was weiß ich alles  als (beispielsweise) Busfahrer eingestellt wird, bekommt er  - trotzdem das Gehalt eines Busfahrers.


Das ist mir schon bewusst, ich habe mich ja hier schon durch diverse Beiträge "gekämpft".
Mir ist schon klar, dass ich mit dem Bilanzbuchhalter zB im Ordnungsamt nichts anfangen kann.

Aber es fallen zB vorbereitende Arbeiten für den Jahresabschluss (zB. Einzel- und Pauschalwertberichtigung von Forderungen) in meinen Aufgabenbereich und da sind Kenntnisse als Bilanzbuchhalter hilfreich und mein Arbeitgeber profitiert ja dann von meinem Wissen. Also sollte das doch auch entsprechend mit in die Stellenbewertung einfließen oder nicht?

Diese ganze Bewertungsgeschichte ist für mich noch ein Buch mit 7 Siegeln. Manches ist logisch (dein Bsp. mit dem Busfahrer), anderes erschließt sich mir wiederum nicht.

MoinMoin

Wenn ich als promovierter Informatiker nur Rechner konfiguriere, dann mag ich das besser oder schlechter machen als die Angelernten, trotzdem bekomme ich nicht mehr Geld.

Also hilfreiches mehr wissen interessiert rtariflich nicht.