Interner Wechsel von Tag- zu Nachtdienst (TV-L) – Bleibt Stufenlaufzeit erhalten

Begonnen von DrZombeck, Gestern um 11:08

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DrZombeck

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu einem geplanten internen Wechsel und der damit verbundenen Stufenlaufzeit im TV-L.

Die Situation:
Ich arbeite seit knapp drei Jahren in einem Internat (angestellt nach TV-L). Unser Team ist unterteilt in einen Tagdienst (Früh-/Spätschicht) und einen Nachtdienst. Die inhaltlichen Aufgaben sind in beiden Teams identisch, es unterscheidet sich lediglich die Lage der Arbeitszeit.

Ich stehe aktuell kurz vor dem Aufstieg in die Stufe 3. Nun wird im Nachtdienst eine Stelle frei, auf die ich gerne wechseln möchte. Mein Vorgesetzter teilte mir mit, dass die Stelle offiziell ausgeschrieben werden muss und ich mich darauf bewerben soll, wenn ich wechseln möchte.

Meine Frage:
Wenn ich mich auf diese Stelle erfolgreich bewerbe, handelt es sich dabei um eine ,,Neueinstellung" mit Auswirkung auf die Stufenlaufzeit oder bleibt mein bisheriger Fortschritt (kurz vor Stufe 3) erhalten?

Da die Tätigkeit (Entgeltgruppe) absolut gleich bleibt und lediglich das Schichtmodell wechselt, wäre es für mich sehr ärgerlich, wenn die bisherige Zeit nicht anerkannt würde. Greift hier die Besitzstandswahrung bzw. die Mitnahme der Stufe bei gleichem Arbeitgeber?

Vielen Dank für eure Einschätzungen und Hilfe!

Rowhin

Habe grad mal bei unseren Personalern nachgefragt, Tenor war: wenn dein AG will, kann er dir hier sehr einfach die volle Stufenlaufzeit übertragen. Sofern eure Personaler also nicht unfähig und/oder mitarbeiterfeindlich eingestellt sind, sollte das kein Problem sein. Würde es aber definitiv vorher ansprechend und mir zusichern lassen.

TVOEDAnwender

Wenn du beim gleichen Arbeitgeber bleibst und der Wechsel in derselben Entgeltgruppe erfolgt, ändert sich an deiner Stufe und an der Stufenlaufzeit nichts, auch wenn es formal eine andere ,,Stelle" ist.

Anders wäre es nur, wenn mit dem Wechsel auch eine Höhergruppierung verbunden wäre. Dann greifen die Regelungen des § 17 Abs. 4 TV-L. In diesem Fall kann es je nach Konstellation zu einem ,,Stufenverlust" bzw. einer Zuordnung zu einer niedrigeren Stufe kommen, ggf. mit Garantiebetrag, und die Stufenlaufzeit beginnt in der neuen Entgeltgruppe von vorn.