Neueinstellung nach mehrjähriger Unterbrechung im öD - Stufe zum Start?

Begonnen von Cheetana, Heute um 19:03

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Cheetana

Hallo zusammen,

ich habe Fragen zu den Möglichkeiten des TV-L in Bezug auf die Anerkennung vorhandener Berufserfahrung und damit verbundener direkter Einstellung in Stufe 5.
Ich habe mich derzeit erfolgreich bei einer Behörde, die den TV-L anwendet beworben und habe bereits eine Zusage. Vertragsbeginn könnte der 01.06.2026 sein. Derzeit wird jedoch noch über die Stufe verhandelt. Die Tätigkeit ist mit E11 bewertet.
Für mich geht es hier darum, mindestens in die Stufe 5 zu kommen. Das letzte Angebot des AG war Stufe 4 (konkret Stufe 3 mit Stufenvorabgewährung nach §16).
Der aktuelle Stand ist, dass der AG dabei nicht meine vorherige Tätigkeit im öffentlichen Dienst mit berücksichtigt hat, jedoch durchaus meinen gesamten Lebenslauf vorliegen hatte.
Ich habe ihm nun Unterlagen bereitgestellt, die meine letzte Eingruppierung in E13 Stufe 5 bestätigen und warte auf Rückmeldung.
Da ich aber bereits Aussagen wie "das können wir laut Tarifvertrag nicht" gehört habe, möchte ich hier die Schwarmintelligenz nutzen, um sicher zu sein, ob es hier wirklich um "nicht können" oder "nicht wollen" geht. Ich lese in diesem Forum schon eine Weile mit.  ;)

Dazu kurz eine Aufstellung ggf. relevanter Zeiten:
  • 01.07.2007 - 31.12.2011 -> Arbeitgeber A (KdÖR) wendet TV-L an (E11)
  • 01.01.2012 - 31.12.2012 -> Arbeitgeber B (Privatwirtschaft)
  • 01.01.2013 - 30.06.2023 -> erneut Arbeitgeber A (KdÖR) wendet TV-L an (E11 -> E13)
    (Seit dem 01.07.2013 befand ich mich in Gruppe 13. Im Laufe der Jahre bin ich entsprechend Stufen nach oben geklettert und bei Kündigung schon mehrere Jahre in Stufe 5 gewesen.)
  • 01.07.2023 - heute -> weitere Arbeitgeber (Privatwirtschaft)

Aus meiner Sicht relevante Stellen im TV-L:

  • §16 Absatz 2 Satz 4
  • §16 Absatz 2a (hier insb. die Aussage "Absatz 2 Satz 4 bleibt unberührt."
  • §16 Absatz 5
  • §34 Absatz 3 Sätze 3 und 4

Wobei sich der Zusammenhang zwischen §16 und §34 ggf. nur auf unterbrechungsfreie Zeiten beziehen, die bei mir so nicht vorliegen, korrekt?

Es ist hierbei evtl. noch erwähnenswert, dass die Tätigkeiten bei altem und neuem AG zwar beide im IT-Bereich liegen, sich jedoch vom Wesen her unterscheiden. Nichtsdestotrotz gibt es Gemeinsamkeiten im Kompetenzprofil, d.h. ich sehe die Kenntnisse, die ich durch die Erfahrung bei Arbeitgeber A erworben habe, als absolut relevant an um den Job auch zu machen (was jedoch, wie ich befürchte, vermutlich "tariflich unbeachtlich" sein wird).

Die Frage lautet nun: Welche realen, aus dem TV-L hervorgehenden Probleme könnte der neue AG haben, mich direkt in Stufe 5 einzustellen? Interessant wäre auch die Betrachtung, ob es direkt (d.h. ohne Anwendung des §16) funktionieren würde, weil z.B. Laufzeiten bei Arbeitgeber A anerkannt werden können, oder ob ggf. die Unterbrechung der Tätigkeit bereits zu lange geht (immerhin fast 3 Jahre).

Für eure Ideen und Auslegungen bin ich sehr dankbar!

MoinMoin

einschlägige Berufserfahrung muss bis zur Stufe 3 anerkannt werden.
Förderliche Zeiten können bis zur Stufe 6 anerkannt werden. Sofern kein besserer oder billigerer, gleichwertige Kandidat gefunden wird.
Können wir tariflich nicht ist eine Lüge oder Unwissenheit.