Schwangerschaft während befristetem Arbeitsvertrag

Begonnen von j.p.123, 05.05.2026 11:04

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Organisator

Zitat von: ImöDBeschäftigt in Gestern um 11:29Das ist eine sehr positive Sicht auf die Stellung von (werdenden) Müttern in der Berufswelt.
Studien zeigen leider immer wieder sehr deutlich, dass Karrieren von Frauen durch die Mutterschaft sehr wohl ausgebremst oder blockiert werden, selbst wenn Frau nicht lange zu Hause bleibt.
Daher würde auch ich der hier raten die Entfristung abzuwarten und erst dann schwanger zu werden.

Beruht eher auf eigenen Erfahrungen. In den von mir erlebten Behörden hat es überhaupt keinen Impact gemacht, wenn die Mütter 3-12 Monate weg waren und dann wiederkamen. Gleiches gilt - wenn auch seltener vorkommend -  für die Väter in Elternzeit.

Kommt aber bestimmt auch auf die Behörden an. Eine piefige, ärmelschonernde Männerbehörde wäre aber ohnehin nicht der beste AG.

cyrix42

Zitat von: j.p.123 in 05.05.2026 14:11Da dies an meinem Gericht so gehandhabt wird, jeder befristete wird für 3 bis 3,2 Jahre Sachbefristet eingestellt.

Da könnte man doch eher mal hinterfragen, welche Sachgründe das denn sein sollen. Offenbar werden die Leute dann ja entfristet, weil es die Aufgaben und die Finanzierung dauerhaft gibt. Was also soll der gesetzlich erlaubte Grund für die Befristung sein?

Ich würde also im Zweifelsfall darauf klagen, dass du auch derzeit schon in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis bist, weil die Befristung (über die 2 Jahre, die man auch sachgrundlos befristet beschäftigt werden kann, hinaus) unwirksam ist.

j.p.123

Ja das ist wirklich sehr schwer zu Verstehen... es fühlt sich auch wirklich nicht schön an, drei Jahre befristet zu sein. Von den ältren Kolleginnen hier hört man aber, das man "früher" auch schon 11 Jahre befristet hat. Immer wieder ein neuer Sachgrund, was dann eben arbeitsrechtlich i.O. ist.

Ich denke ich werde gezielt auf die Personalvertretung und/ oder Gleichstellungsbeauftragte zugehen. Natürlich ist die eine Sache die jeder für sich abschätzen muss, was einem wichtiger ist. Aber im Vorfeld mal befragen welche Rahmen und Gesetze im Fall der Fälle greifen, schadet ja auch nicht :-)

I am fine

Es greift genau die Tatsache, dass der Vertrag bis zum Tag x gilt.

Wenn der AG ihn nicht verlängert, ist er zu keiner Stellungnahme oder Rechtfertigung verpflichtet. Der Vertrag läuft aus und fertig.

Da können PR und Gleichstellungsbeauftragte auch nichts machen.