Neue Bundeslaufbahnverordnung, wie ist der Stand bei Behörden?

Begonnen von neodeo2, Gestern um 23:30

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neodeo2

Hallo zusammen,

Am 17.03.2026 ist ja die neue Novelle der Bundeslaufbahnverordnung in Kraft getreten.

Unter anderem wurde das geändert:
Sonderzugänge für Praktiker: Um dem Fachkraftemangel entgegenzuwirken, wurde ein echter Sonderzugang für Inhaber beruflicher Fortbildungsabschlüsse geschaffen. Wer einen ,,Bachelor Professional" (z. B. Meister, Fachwirte, IT-Operative Professionals) oder einen ,,Master Professional" (z. B. IT-Strategic Professionals) besitzt, kann in Kombination mit entsprechechen Zeiten beruflicher Erfahrung direkt in die technischen und naturwissenschaftlichen Laufbahnen des gehobenen Dienstes einsteigen.


Kann man nun beim Bund mit einem Operativen Professionell in a10/ gehobenem Dienst verbeamtet werden?

Habe FiSi Ausbildung + Operativen Professionell (von 2017) und 15 Jahre Berufserfahrung.

Ich kenne persönlich jemanden, der mit ähnlichen Qualifikationen in e11 (ohne minus eins) eingestiegen ist. Mir gehts aber um die Verbeamtung.

Danke und VG

PolareuD

So wie ich die Behörden wahrgenommen haben, werden sie von den Sonderregelungen nur gebrauch machen, wenn sie es wirklich wollen.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"