Methodik einer sachgerechten "Spitzausrechnung"

Begonnen von SwenTanortsch, 06.06.2026 10:27

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AltStrG

Zitat von: Rentenonkel in Heute um 06:19Und jetzt platziere ich den letzten Hammer, den ich für die in RN 159 grau hinterlegten Beamten gefunden habe.

Wenn jetzt der Berliner Senat heilt, was zu heilen ist, und der Beamte rügt das, dann will ich (also das BVerfG) erst dann eine neue Vorlage haben, wenn es in seiner Wirkung

das Verhältnis von Färber Index zu Pippi Langstrumpf Index

zu mindestens 95 % erreicht hat.

Solange das Heilungsgesetz in seiner Wirkung (weil der Berliner Senat sowas wie Partnereinkommen einführt) diese 95 % nicht erreicht, dürft ihr weiterhin annehmen, dass egal was der Berliner Senat gemacht hat, ihr es als mit dem Grundgesetz unvereinbar ansehen dürft.

Das hat dann zur Folge, dass es dasselbe Urteil gibt, wie das, was ich euch schon vorgestellt habe.

Damit hat das BVerfG über diese Hintertür dem Berliner Senat eine rote Linie gesetzt: Ja, Du darfst an den Familienzuschlägen und Partnereinkommen schrauben, aber den Kern der Besoldung darfst du nicht antasten.

Daher gebe ich dir für deinen gesetzgeberischen Spielraum 5 % Luft, aber 95 % schütze ich vor deinen fiskalischen Langfingern.

Wenn das stimmt, so wie ich es lese, hatte AltstrG von Anfang an mit der Aussage "Partnereinkommen ist tot" Recht gehabt. Dann lade ich dich gerne auf ein Bier ein und entschuldige mich bei dir 😂

Wenn auch diese Theorie jemand stützen könnte, würde uns allen das enorm helfen, so denke ich.

Ich hatte es im anderen Thread geschrieben: es gibt (sehr viele und sehr stichhaltige) Gründe, warum ich mir sehr sicher bin, dass das Parteinerkommen tot ist und schon immer tot war. :)

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127321.msg465571.html#msg465571


BlauerJunge

Ungelogen. Es dauert gefühlt nur noch zwei Threadseiten bis der Erste nach dem Passierschein A38 fragt.

Rentenonkel