Rente auf Zeit wegen voller Erwerbsminderung

Begonnen von CyberNova22, Heute um 09:36

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CyberNova22

Hallo zusammen,

weiß jemand, wie das im TVÖD geregelt ist? Wenn man eine Rente auf Zeit wegen voller Erwerbsminderung bezieht und eine Rückkehr in den Dienst derzeit nicht absehbar ist, werden vorhandene Überstunden schon während des Ruhens des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt oder erst bei dessen endgültigem Ende? Besteht grundsätzlich ein Anspruch?

Vielen Dank für eure Erfahrungen und Antworten!

MoinMoin

Zitat von: CyberNova22 in Heute um 09:36werden vorhandene Überstunden
Sind es echte Überstunden (also vom AG angeordnete) oder nur Gleitzeitstunden.