[SN] Trennungsgeld / Umzugskostenvergütung

Begonnen von Vogelfrei92, Heute um 09:14

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Vogelfrei92

Hallo in die Runde,

vielleicht kennt sich hier jemand mit Trennungsgeld / Umzugskostemvergütung in Sachsen aus und kann mir helfen. :-)

Ich werde nach meinem Studium einer Behörde in Dresden zugewiesen und gleichzeitig ein Jahr nach Zwickau abgeordnet.
Nun habe ich bzgl. eines eventzellen Trennungsgeldanspruches nachgefragt. Seitens meiner zuständigen Stelle wurde dieses mit folgender Nachricht verneint:

Sehr geehrter Herr XXX,
 
mit der Ernennung und der sofortigen Abordnung besteht kein Anspruch auf Trennungsgeld.
 
Die betroffenen Mitarbeiter haben nie einen Dienst in Dresden angetreten,
so dass keine erstattungsfähigen Mehraufwendungen durch einen Dienstortwechsel entstehen.
Der Einsatz erfolgt von Anfang an in Zwickau.
 
Mit freundlichen Grüßen"

Ich lese das aus der Trennungsgeld-VO nicht heraus. Ist das eventuell Rechtssprechung?
Kennt sich da jemand aus? Ein Umzug für ein Jahr kommt für mich nicht in Frage, weswegen mir der Anspruch entgegenkommen würde.

Vielen Dank! :-)

VJ2026

In § 1 Absatz 3 Nummer 1 Satz 1 SächsTGV steht, dass Trennungsgeld bei den Maßnahmen nach Absatz 2 Nr. 1 -14 nur gewährt wird, wenn der neue (!) Dienstort ein anderer als der bisherige (!) Dienstort ist und die Wohnung nicht im Einzugsgebiet liegt.