Anrechnung Arbeitszeit bei Betriebsausflug

Begonnen von bubi317, Heute um 12:12

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

bubi317

Hallo!
Ich habe folgendes Problem. Ich bin an einem Mittwoch, an dem ich regulär 7,7h arbeiten müsste zu unserem Betriebsausflug mitgefahren. Jetzt möchte mir mein AG nur 5,2h AZ gutschreiben nach einer 1/5 Regelung (Kopfteilprinzip) meiner wöchentlichen AZ. Ich arbeite aber nur an 4 Tagen/ Woche montags 3h und Mittwoch bis Freitag voll mit je 7,7h (Gesamt 26,1h/ Woche).
An dem Dienstag arbeite ich nie, da ich da einen anderen AG habe.
Ich bin aber der Meinung, dass nach dem geltenden Ausfallprinzip genau die AZ gutzuschreiben ist, die an diesem Tag konkret angefallen ist.(Sollarbeitszeit)
Denn so würden mir unverschuldet 2,5 Minusstunden entstehen. Das kann so ja nicht richtig sein?
Weder der PR noch der Pflegedienstleiter wollen mir da weiterhelfen, da es ja schon immer so war und ich mich doch freuen soll, dass wir überhaupt einen Betriebsausflug haben. Andere Mitarbeiter, die an diesem Tag frei gehabt haben und mitfahren, würden ebenfalls die AZ gutsgeschrieben bekommen.(schön, das die Ü-Stunden bekommen, was auch nicht richtig sein kann und ich Minusstunden mache)
Kann mir jemand den korrekten Paragraphen im TVÖD (VKA) nennen, falls es einen gibt, damit ich mich an die Personalabteilung wenden kann.
Was habe ich sonst noch für Möglichkeiten?
Vielen Dank.
mfG A.L.

Alien1973

Bei uns steht die genaue Regelung in einer Dienstvereinbarung. Glaube nicht, dass der TVÖD hier dazu eine Regelung hat.

Wir bekommen ebenfalls das 1/5 der wöchentlichen Arbeitszeit, das sind bei 39 Stunden eben 7,8 Stunden. Einmalig bei einer ersten Teilnahme, alle weiteren ohne Stundengutschrift und auf Minusstunden.

Wenn ich also einen Betriebsausflug mit mache und der findet an einem Freitag statt (Sollarbeitszeit 5,5 Stunden), dann mache ich 2,3 Plusstunden und die werden mir gut geschrieben. Wäre es ein Donnerstag mit Sollarbeitszeit 9 Stunden, mache ich 1,2 Minusstunden und die werden mir abgezogen.

Wir machen also genau das gleiche wie Ihr. Ist halt dein persönliches Pech, dass der Betriebsausflug bei dir an einem Tag mit 7,7 Stunden lag. Hätte ja auch den Montag treffen können, dann hättest 2,2 Plusstunden. Oder den Dienstag, dann hättest gleich die vollen 5,2 Plusstunden.

Oder du fährst das nächste mal halt nur da weg, wo du einen Stundenvorteil hast. Deine Entscheidung....


Umlauf

Wenn du einen Vertrag über 4 Arbeitstage in der Woche hast, ist es meiner Meinung nach falsch, 1/5 anzusetzen. Nach meinen Empfinden muss die reguläre Arbeitszeit für die Arbeitsbefreiung angesetzt werden. Mit sehr viel Bauchschmerzen kann ich mir noch 1/4 der Wochenarbeitszeit als Kopfteilprinzip vorstellen.

Unsere Personalchefin sagt: zum behördlichen Betriebsausflug wird man von seiner Arbeitspflicht freigestellt. Nicht mehr und nicht weniger. Damit würden Mitarbeiter, die an den Tag keine Arbeitszeit haben, ohne Gutschrift teilnehmen. Diesen Mitarbeitern hat unser Personalrat eine teilweise Anrechnung erkämpft. Der behördliche Betriebsausflug hat ein dienstliches Interesse (Teambuilding/Zusammenhalt), dass die Grundlage zur Arbeitsbefreiung ist.
Im Gegensatz zu Ausflügen von Arbeitsgruppen fällt der behördliche Betriebsausflug unter die gesetzliche Unfallversicherung.

Euer Personalrat ist echt ein Kracher.
Der Argument ,,Das haben wir schon immer so gemacht." ist natürlich ein universelles Totschlagargument.

Petar T.

Es gibt keine tarifliche oder gesetzliche Vorschrift, die diesen Fall explizit regelt.

Man könnte hier allerdings argumentieren, dass der Arbeitgeber durch Anrechnung eines Fünftels der wöchentlichen Soll-Arbeitszeit anscheinend das Ziel verfolgt, die teilnehmenden Beschäftigten so zu stellen, als hätten sie an diesem Tag regulär gearbeitet. Es soll vermieden werden, dass "Minusstunden" entstehen. Das lässt sich im Einzelfall zwar nicht vollständig verhindern, jedoch wäre alles andere als eine pauschale Anrechnung hier aufwandseitig völlig unverhältnismäßig.

Die pauschale Zeitgutschrift ist dem Grunde nach aus meiner Sicht nicht zu beanstanden.

Durch Division der wöchentlichen Sollarbeitszeit durch die Anzahl der Arbeitstage pro Woche ergibt sich die individuelle tägliche Sollarbeitszeit. Die Fünftel-Regelung folgt aus der üblichen Verteilung der Arbeitszeit auf eine 5-Tage-Woche als Standardfall.

Soweit der Arbeitgeber diese auch bei Mitarbeitern anwendet, die weniger als 5 Tage arbeiten, benachteiligt er diese ungerechtfertigt. Denn es ist kein sachlicher Grund ersichtlich, aus dem bei diesen Mitarbeitern eine andere als die individuelle tägliche Sollarbeitszeit angerechnet werden sollte. Im Gegensatz zu den anderen Kollegen berechnet sich diese nur anders, ein rein mathematisches Problem.
Durch Anrechnung eines Fünftels statt eines Viertels der wöchentlichen Sollarbeitszeit wird der Mitarbeiter im konkreten Fall schlechter gestellt als seine Kollegen. 

Alien1973

Was ist dann mit den Kollegen, die in den Vorzug kamen die vollen 5,2 Stunden (im Beispiel) als Plusstunden haben, da sie an diesem Tag frei hatten?

Ein Mitarbeiter der an 5 Tagen arbeitet kann diesen Vorteil nie erreichen, da er ja jeden Tag in der Woche arbeitet. Da wäre also dann ein solcher AN schlechter gestellt als der Teilzeitarbeiter...

Gleicht sich also alles aus.

Bei deiner Version wäre also eine 1/4 Regel in diesem Fall anzuwenden. 26/4 = 6,5 Stunden. Der Kollege würde also gegenüber 7,7 Sollstunden immer noch Minusstunden machen. Ändern würde sich nichts.

Und zusätzlich müsste der Freitag immer berücksichtigt werden, denn in der Regel hat dieser andere Sollstunden als die anderen Wochentage.

Petar T.

Das hängt aus meiner Sicht von der konkreten vertraglichen Vereinbarung ab.

Im Falle einer gleichmäßigen Verteilung auf eine 4-Tage-Woche wären 1/4 anzurechnen. Sollte vertraglich jedoch tatsächlich Montag 3 und Mi-Fr. 7,7 Stunden vereinbart sein, müssten die 7,7 Stunden angerechnet werden.

Weshalb der Freitag anders behandelt werden sollte, erschließt sich mir nicht. Weshalb sollte dieser andere Sollstunden haben? Die tägliche Sollarbeitszeit ist ohnehin nur ein rechnerisches Konstrukt, das in den seltensten Fällen schriftlich fixiert ist.

Wer an diesem Tag eigentlich frei hat und trotzdem teilnimmt, sollte auch die entsprechenden Stunden gutgeschrieben bekommen. Weshalb sollte für diese Mitarbeiter keine Zeitgutschrift erfolgen, wenn alle anderen Teilnehmer auch eine Gutschrift bekommen? Das ist kein Vorteil, sondern eine Gleichbehandlung.
Die Kollegen waren schließlich außerplanmäßig anwesend und bekommen die "Arbeitszeit" gutgeschrieben, so wie alle anderen Kollegen auch. Sie haben schließlich "Überstunden" gemacht, auch wenn das begrifflich nicht korrekt ist.

Maggus

Was wurde denn vertraglich vereinbart?
Das Problem entsteht doch nicht nur beim Betriebsausflug, sondern auch bei einzelnen Krankheitstagen, Feiertagen, einzelnen Gleittagen oder Tagesseminaren.

Wenn 26,1 Wochenstunden auf 5 Arbeitstage vereinbart wurden, dann wird jeder Wochentag mit 5,22h Sollzeit hinterlegt unabhängig wann und wie der AN arbeitet.
Wenn konkrete Arbeitszeiten /-tage vereinbart wurden, dann kann die Sollzeit nur auf die vereinbarten Tage (1/4-Regelung) bzw. auf die konkrete Vereinbarung Sollzeit pro tatsächlichem Arbeitstag hinterlegt werden.

Ich finde eine pauschale Sollzeitverteilung immer schwierig, wenn die Arbeitszeiten ganze/halbe Tage umfassen und/oder nicht die 5-Tage-Woche.

bubi317

Es wurde vereinbart, dass ich montags nur 3h arbeiten darf und mittwochs bis freitags immer den ganzen Tag, damit unsere Abteilung die ganze Woche Vollzeit besetzt ist. Am Montag und Dienstag arbeitet eine Kollegin Vollzeit in der Abteilung. Ich habe jedesmal Probleme, wenn mein Urlaub nicht eine ganze Woche geht mit den 26 Stunden, deshalb wird mir einmal am Ende des Jahres die Zeit von der Personalabteilung gutgeschrieben, falls ich einzelne Urlaubstage hatte,wenn ich Urlaub genommen habe, da ich für jeden Urlaubstag nur 6,5h bekomme, anstatt 7,7h oder Abzug am Montag. Deshalb nehme ich montags Überstunden frei, wenn ich ihn mal brauche und vermeiden es, einzelne Tage an einem Mittwoch bis Freitag zu nehmen. Ich habe auch angepasst 24 Tage Urlaub. Alles ziemlich kompliziert. Ich möchte mich auch nicht an den Stunden für den Betriebsausflug bereichern, aber ich fühle mich dadurch gegenüber anderen benachteiligt. Es geht doch um die Sollarbeitszeit, die ich an diesem Tag geleistet hätte. Bei unserem Zeiterfassungssystem wird auch jeder Arbeitstag bei mir mit 6,5 Stunden berechnet, sodass ich schon überplant bin, wenn der Monat mit einem Montag endet und ich dann wieder Stunden von meinem Zeitkonto abgezogen bekomme.

Umlauf

Wie gesagt, es gibt keine explizite Regelung für den Betriebsausflug.

Persönlich würde ich aber für mein persönliches Tagessoll kämpfen.

Schriftliche Begründung der Personalverwaltung einholen.
Irgendwie müssen sie ja generell die Nichtarbeitsleistung der Betriebsausflügler begründen.

Damit könnte man sich Rat bei einem Anwalt holen. Der eventuell noch einen netten Brief an die Personalverwaltung schreibt. Aber nur er kann einschätzen, ob sich das ganze überhaupt lohnt.

clarion

Wegen zwei Stunden einen Anwalt beschäftigen? Mimimi

Zu den Kollegen, die sonst frei gehabt hätten. Die haben einen freien Zug zugunsten einer Teambuilding Veranstaltung geopfert. Du hättest aber sowieso arbeiten müssen. Das ist schon ein Unterschied finde ich!

Dass die Sollarbeitszeit unregelmäßig über die Woche verteilt ist, scheint ja auch ein Entgegenkommen des Arbeitgebers zu sein, damit Du den Zweitjob ausüben kannst.

bubi317

Die unregelmäßige Verteilung meiner AZ ist kein Entgegenkommen von meinem Arbeitgeber, sondern von mir, damit die andere Kollegin überhaupt bei uns arbeiten durfte. Sonst hätten sie sie nicht eingestellt. Deshalb bin ich auch montags nur 3 Stunden da (was vielleicht auch nicht jeder machen würde) und arbeite 3 Tage ganztags, wo ich vorher nur bis 15 Uhr gearbeitet habe. Den Zweitjob mache ich schon über 20 Jahre, hier bin ich seit 5 Jahren. Auch da bin ich dem AG entgegengekommen, da ich eigentlich immer montags dort gearbeitet habe und der AG gerne nach dem Wochenende die Abteilung besetzt haben wollte (Krankenhaus).