[MV] Amtsangemessene Alimentation

Begonnen von IchLiebeBeamtentum, 25.07.2026 20:31

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Mitleser

Bisschen Transparenz seitens des FM wäre ja auch wünschenswert... die Reaktion des Richterbundes ist mehr als angemessen

IchLiebeBeamtentum

Zitat von: agitator01 in Gestern um 16:59Der Richterbund macht ernst. Andere Gewerkschaften eher handzahm und weichgespült. Fast wie Pressesprecher des FM  :(

https://www.nordkurier.de/regional/mecklenburg-vorpommern/richter-und-staatsanwaelte-stellen-das-land-vor-gericht-4854956

Dieselbe freie Mitarbeiterin für dieses Lokalblatt, die auch den Artikel über die Lehrer schrieb (Link weiter oben). Richter und Staatsanwälte kommen bei ihr besser weg. Warum gehen solche Leute mit ihrer dilletantischen Polemik nicht in die Politik? Da wären sie unter ihresgleichen.


rs

aus der PM:

"Hinzu kommt, dass das bislang unverbindlich vorgestellte Modell des Finanzministeriums selbst hinter den Reformen der Nachbarländer zurückbleibt und in der dargestellten Ausgestaltung keine konkurrenzfähige Besoldung gewährleisten dürfte."

Würde mich nicht wundern, wenn dieses "Modell" der ominöse 1% Punkt mehr ist, der am Ende des "Besoldungsdialogs 1.0" ersatzlos in der Schublade verschwunden ist und nun DBB und DGB damit wieder angefüttert werden.

Ich bin froh, dass der Richterbund den Schritt der Klage geht.

Malkav

Zitat von: rs in Heute um 08:30Ich bin froh, dass der Richterbund den Schritt der Klage geht.

Ich habe mal geschaut wie die Voraussetzungen für eine Landesverfassungsbeschwerde sind.

Poisitiv ist, dass die LVerf MV sich in Art. 5 direkt auf die Grundrechte aus dem GG bezieht und diese zu unmittelbar geltendem Landesrecht macht. Damit wäre (nach std. Rechtsprechung des VerfGH NRW) ein Verstoß eines Landesgesetzes gegen Art. 33 GG auch ein Verstoß gegen unmittelbar geltendes Landesrecht, welcher grundsätzlich vor dem LVerfG angegriffen werden kann.

Art. 58 Abs. 2 LVerfGG MV ist aber hinsichtlich der grundsätzlichen Notwendigkeit der Erschöpfung des Verwaltungsrechtswegs identisch mit der Regelung des BVerfGG:

ZitatIst gegen die Verletzung der Rechtsweg zulässig, so kann die Verfassungsbeschwerde erst nach Erschöpfung des Rechtswegs erhoben werden. Das Landesverfassungsgericht kann jedoch über eine vor Erschöpfung des Rechtswegs eingelegte Verfassungsbeschwerde sofort entscheiden, wenn sie von allgemeiner Bedeutung ist oder wenn dem Beschwerdeführer ein schwerer und unabwendbarer Nachteil entstünde, falls er zunächst auf den Rechtsweg verwiesen würde.

Hier bin ich ehrlich gespannt, wie der Richterbund das LVerfG überzeugen will an den Entscheidungen des BVerfG vom 16.07.2025 - 2 BvR 1719/23 und 17.03.2026 - 2 BvR 2217/22 vorbeikommen will. Diese (gegen eine Zulässigkeit der direkten Verfassungsbeschwerde sprechenden) Entscheidungen waren recht deutlich formuliert und sind dem Richterbund garantiert bekannt. Man wird solch einen Wirbel nicht machen, bevor man sich eine Lösung für dieses Problem zurechtgelegt hat.

Mitleser

Vom 6.5.26, Aussage Hr. Geue: "das werden wir in dieser Legislaturperiode natürlich nicht mehr schaffen" bis heute sind 128 Tage vergangen....da ist die Ungeduld doch gerechtfertigt und niemandem das Zögern vermittelbar^^

rs

Wenn man weiß, dass die per Gesetz beschlossenen Besoldungsänderungen (noch) nicht zu einer verfassungsgemäßen Alimentation führen, darf man solch ein Änderungsgesetz schlichtweg nicht erlassen.
Deshalb auch die zur Schau gestellte Unwissenheit bezüglich der Berechnungskomponenten vor der diesjährigen Besoldungsanpassung.

Dieses Theater hat zwar kurzfristig eine Verbesserung bewirkt/möglich gemacht (+2,8%), ist aber trotzdem rechts- bzw. verfassungswidrig.

Sollte MV nach der Wahl aufgrund der Sitzverteilung im Landtag quasi nicht regierbar sein (was keiner hoffen möchte), wird die aA in sehr weite Ferne rücken. Und das, obwohl man genug Zeit für eine Korrektur gehabt hätte.

Ich kann die Wut des Richterbundes und die Enttäuschung über den Dienstherrn deshalb gut nachvollziehen.