2026 kein Widerspruch notwendig

Begonnen von Ytsejam, 28.08.2026 12:21

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Ytsejam

Hi zusammen,

wir haben vom PR den Hinweis bekommen, dass man dieses Jahr keinen Widerspruch einlegen müsse, das Land sei gnädigerweise dazu übergegangen auf diesen bürokratischen Akt zu verzichten.

Ich finde dazu aber keine Quelle, unabhängig davon dass ich dem ganzen Braten sowieso nicht traue. Außer der Mitteilung vom DGB finde ich nichts Offizielles. Ich wüsste schon gerne den genauen Wortlaut, bevor es am Ende heißt "Jaaaa das galt nur für das Land, nicht für Kommunen, Töchter etc.".

Sauerland

Es gibt eine dahingehende gesetzliche Regelung in § 91 Abs. 14 LBesG NRW:

ZitatFür das Jahr 2026 bedarf es abweichend von § 3 Absatz 7 keiner Geltendmachung eines Anspruchs auf Besoldung, der über die gesetzlich zustehende Besoldung hinausgeht.

PierreKe

Zitat von: Sauerland in 28.08.2026 19:05Es gibt eine dahingehende gesetzliche Regelung in § 91 Abs. 14 LBesG NRW:


Dauert 1 minute, den Zettel auszufüllen. Kann ich nur jedem raten.
Man weiß ja, wie vergesslich manchmal Politik sein kann.
Besser haben, als brauchen.

BÜRGERFREUNDLICH

Zitat von: Ytsejam in 28.08.2026 12:21Hi zusammen,

wir haben vom PR den Hinweis bekommen, dass man dieses Jahr keinen Widerspruch einlegen müsse, das Land sei gnädigerweise dazu übergegangen auf diesen bürokratischen Akt zu verzichten.

Ich finde dazu aber keine Quelle, unabhängig davon dass ich dem ganzen Braten sowieso nicht traue. Außer der Mitteilung vom DGB
Zitat von: Ytsejam in 28.08.2026 12:21Hi zusammen,

wir haben vom PR den Hinweis bekommen, dass man dieses Jahr keinen Widerspruch einlegen müsse, das Land sei gnädigerweise dazu übergegangen auf diesen bürokratischen Akt zu verzichten.

Ich finde dazu aber keine Quelle, unabhängig davon dass ich dem ganzen Braten sowieso nicht traue. Außer der Mitteilung vom [url="https://nrw.dgb.de/aktuelles/news/dgb-nrw-begruesst-klare-entlastung-bei-besoldungswiderspruechen-fuer-2026/"]DGB [/url] finde ich nichts Offizielles. Ich wüsste schon gerne den genauen Wortlaut, bevor es am Ende heißt "Jaaaa das galt nur für das Land, nicht für Kommunen, Töchter etc.".

Bei uns hat heute der Kämmerer auf den entsprechenden gesetzlichen Passus aufmerksam gemacht und darauf hingewiesen, dass für 2026 kein Widerspruch notwendig ist. Zusätzlich weist er darauf hin, dass sofern für 2027 ein erneuter Widerspruch notwendig würde, eine entsprechende Information veröffentlicht wird.

Das hab ich mir alles gleich ausgedruckt. Haben ist besser als brauchen.

Ytsejam

Zitat von: Sauerland in 28.08.2026 19:05Es gibt eine dahingehende gesetzliche Regelung in § 91 Abs. 14 LBesG NRW:


Besten Dank. Ich war von einem Erlass ausgegangen, dass es so nahe liegt bin ich nicht drauf gekommen :-)

Schneewitchen

Zitat von: Sauerland in 28.08.2026 19:05Es gibt eine dahingehende gesetzliche Regelung in § 91 Abs. 14 LBesG NRW:


Soweit so gut. Worauf bezieht sich dieser Dispens, wie die oben zitierten Regelung genannt wird, denn?

Dieser Dispens wurde im Sommer ausgesprochen. Da hat noch, so wie jetzt auch, dass bisherige Besoldungsrecht gegolten.

Wenn jetzt im November oder Dezember ein neues Besoldungsrecht vom Landtag verabschiedet werden sollte, dann wird der Dh doch eigentlich davon ausgehen, dass damit jeder Grund für einen Widerspruch behoben worden ist. Sofern er z.B. auch für Jahre vor 2026 die Besoldung anpasst, wird er ja dann auch die vorliegenden WS für diese Jahre bescheiden.

Die Frage ist daher für 2026, ob der Dh diesen Dispens mit der Verabschiedung des neuen Besoldungsgesetzes als erledigt betrachtet.

Bin ich da zu misstrauisch?
Deus hic finitur

Rentenonkel

Du bist zu optimistisch, das Land NRW wird nicht (erneut) vorpreschen und noch vor der Landtagswahl ein Gesetz auf den Weg bringen, da wird man, so denke ich, abwarten, bis das Land Berlin als erster zuckt (oder zucken muss) und das dann der nächsten Regierung überlassen.

Schneewitchen

Zitat von: Rentenonkel in 01.09.2026 12:08Du bist zu optimistisch, das Land NRW wird nicht (erneut) vorpreschen und noch vor der Landtagswahl ein Gesetz auf den Weg bringen, da wird man, so denke ich, abwarten, bis das Land Berlin als erster zuckt (oder zucken muss) und das dann der nächsten Regierung überlassen.

Am 10.09.2026 geht es im Haushalts- und Finanzausschuss um den zeitlichen Fahrplan für die gesetzliche für Überprüfung und Umsetzung der aA in NRW, siehe hier: https://www.landtag.nrw.de/home/der-landtag/tagesordnungen/WP18/1800/E18-1851.html

Nach den mehrfachen Äußerungen des FM, dass es in 2026 noch ein Gesetz geben wird, vermag ich nicht zu glauben, dass man das jetzt, so ähnlich wie in Berlin, in der konkreten Umsetzung der neuen Regierung überlassen wird.

Hier gibt es auch einen wesentliche Unterschied. In Berlin wird die derzeit regierende CDU bestenfalls noch Juniorpartner in einer neuen Regierung. In NRW wird weiterhin die CDU als stärkste Kraft den MP stellen. Hier macht es insofern keinen Sinn, das Thema in der Umsetzung auf die neue Regierung zu schieben. Damit macht man sich nur bei rd. 283.000 Landesbeamten unbeliebt.

Deus hic finitur

Rentenonkel

Ursprünglich sollte bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Gesetz vorliegen, was im Haushalts- und Finanzausschuß beraten werden kann. Da das nicht vorliegt, wird höflich nach dem (offensichtlich) geänderten zeitlichen Fahrplan gefragt.

Auch hat der Finanzminister darum gebeten, etwas Verständnis aufzubringen, für diejenigen, die es erarbeiten und umsetzen müssen.

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/marcus-optendrenk/fragen-antworten/wird-es-in-nrw-noch-anpassungen-der-besoldung-geben-oder-erstmal-nicht

In diesem Jahr sind für den Haushalt auch, soweit ich weiß, keine Rückstellungen gebildet worden. Für das kommende Jahr 2027 hat das Landeskabinett ebenfalls einen Entwurf mit einem Volumen von rund 115,5 Milliarden Euro auf den Weg gebracht, ohne, soweit ich das verstehe, das Volumen der Beamtenbesoldung zu erhöhen oder Rückstellungen zu bilden. Daher gilt in meinen Augen die normative Kraft des Faktischen: Das Geld, was für die Beamten da sein müsste, wird woanders verplant und die Beamten werden weiterhin hingehalten.

Außerdem gibt es zwar 283.000 Landesbeamte, aber viel mehr Menschen in NRW, die keine Beamte sind. Und wenn man denen jetzt sagen muss, dass das Land weniger Geld zur Verfügung hat, weil die Beamten eine Nachzahlung bekommen müssen, dann bin ich mir nicht sicher, ob alle an den Fenstern stehen werden und klatschen oder doch das Kreuzchen woanders setzen werden.

Schneewitchen

Zitat von: Rentenonkel in 01.09.2026 15:10Ursprünglich sollte bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Gesetz vorliegen, was im Haushalts- und Finanzausschuß beraten werden kann. Da das nicht vorliegt, wird höflich nach dem (offensichtlich) geänderten zeitlichen Fahrplan gefragt.

Auch hat der Finanzminister darum gebeten, etwas Verständnis aufzubringen, für diejenigen, die es erarbeiten und umsetzen müssen.

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/marcus-optendrenk/fragen-antworten/wird-es-in-nrw-noch-anpassungen-der-besoldung-geben-oder-erstmal-nicht

In diesem Jahr sind für den Haushalt auch, soweit ich weiß, keine Rückstellungen gebildet worden. Für das kommende Jahr 2027 hat das Landeskabinett ebenfalls einen Entwurf mit einem Volumen von rund 115,5 Milliarden Euro auf den Weg gebracht, ohne, soweit ich das verstehe, das Volumen der Beamtenbesoldung zu erhöhen oder Rückstellungen zu bilden. Daher gilt in meinen Augen die normative Kraft des Faktischen: Das Geld, was für die Beamten da sein müsste, wird woanders verplant und die Beamten werden weiterhin hingehalten.

Außerdem gibt es zwar 283.000 Landesbeamte, aber viel mehr Menschen in NRW, die keine Beamte sind. Und wenn man denen jetzt sagen muss, dass das Land weniger Geld zur Verfügung hat, weil die Beamten eine Nachzahlung bekommen müssen, dann bin ich mir nicht sicher, ob alle an den Fenstern stehen werden und klatschen oder doch das Kreuzchen woanders setzen werden.

Das Land führt seine Bücher nicht nach dem NKF. Rückstellungen sind aber ein Instrument der doppischen Buchhaltung. Daher wird es hier keine Rückstellungen geben, bestenfalls Rücklagen.

Nach den Eckdaten des Haushaltsplanes für 2027 wurden insgesamt 1,61 Mrd. Euro mehr Personalkosten gegenüber 2026 vorgesehen. Ein Teil davon ist voraussichtlich  für die Besoldungserhöhung im März 2027 (= 2%) vorgesehen, der Rest?

Weiterhin werden im Einzelplan 20 auch noch einmal über 2 Mrd. Euro für personelle Mehraufwendungen vorgehalten.

Geld wäre also da.Die große Frage wird sein, wie viel davon der FM jetzt in diese Besoldungsreform stecken wird.
Deus hic finitur

Rentenonkel

Finanzsenator Stefan Evers beziffert aktuell die Summe für die rückwirkenden Korrekturen des Landes Berlin inzwischen auf mindestens 1,2 Milliarden Euro (zuvor lag die Schätzung bei rund 900 Millionen Euro). In Berlin gibt es rund 64.600 Beamtinnen und Beamten im unmittelbaren Landesdienst.

An diesen Zahlen kann man schon sehen, dass die 2 MRD EUR wohl kaum ausreichen dürften, um die vom Senat erforderlichen Korrekturen in NRW vollständig und umfassend umzusetzen. Außerdem dürfte es sich dabei um die gesetzlich vorgeschriebenen Rücklagen für die Altersvorsorge (spätere Pension) für die knapp 283.000 Beamte handeln und nicht um Rücklagen für die amtsangemessene Besoldung.

Ich bleibe dabei und Du kannst mich gerne zitieren, wenn es anders kommen sollte: Ich rechne nicht mehr mit einem Korrekturgesetz vor der Landtagswahl, ich gehe eher von 2027 oder vielleicht sogar erst 2028 aus.

Wenn in diesem Jahr noch etwas hätte kommen sollen, wäre eine Änderung von § 91 Abs. 14 LBesG NRW im Übrigen auch nicht notwendig gewesen, weil wenn noch in diesem Jahr geheilt wird, was zu heilen ist, dann ist ein Widerspruch ohnehin obsolet.