Einarbeitung neuer Kollegen / Zulage?

Begonnen von Adamczik, Gestern um 19:59

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Adamczik

Hallo zusammen,

ich bräuchte eure tarifliche Einschätzung zu folgender Situation in meiner Dienststelle (Bereich Vermessung).

Ausgangslage:
Ich bin Vermessungstechniker in der EG 9a und betreue bereits (unentgeltlich ) die Azubis als Praxisanleiter. Nun soll ich von September bis Ende Dezember zwei neue Kollegen einarbeiten: einen in der EG 8 und eine Kollegin in der EG 11 (Master). Beide fangen zeitversetzt an und kennen weder unsere Fachsoftware noch die Landesvorgaben. Die Aufgabe teilen ich und eine Kollegin uns auf. Unser Koordinator hat selbst nicht das nötige Fachwissen dafür. Die Einarbeitung wurde zuvor immer von der Vorgängerin selbst ausgeführt.

Die vorliegende Arbeitsanweisung (Zusammenfassung):

Umfang:
Voraussichtlich bis zu 4 Stunden pro Tag (halbe Arbeitszeit).

Inhalt: Einführung in die ABK-Erfassung und praktische Begleitung.

Einschränkung:
Dient ausschließlich "reiner Wissensvermittlung", ausdrücklich keine Weisungsbefugnis oder Personalverantwortung.

Unsere Reaktion an den Vorgesetzten:
Wir haben schriftlich offene Lücken bemängelt:
Es fehlen klare Ziele (das fachliche Ziel wäre die selbstständige Flurbearbeitung via DAVID-Expertenarbeitsplatz). Zudem sind das Stunden-Splitting bei den unterschiedlichen Wissensständen, die Nachmittagsbetreuung und Vertretungen während unserer Urlaube im Oktober völlig ungeklärt.

Meine Fragen an euch:Haftung / Absicherung:

Schützt uns der Ausschluss von "Weisungsbefugnis und Personalverantwortung", falls die neuen Kollegen (insb. die EG 11) die komplexe Bearbeitung nach den 4 Monaten nicht fehlerfrei beherrschen?

Höherwertige Tätigkeit (§ 14 TVöD/TV-L): Ich (EG 9a) bilde über Monate hinweg täglich für 4 Stunden eine EG 11 an Spezialsoftware aus. Kann der Dienstherr die Zahlung einer vorübergehenden höherwertigen Tätigkeit verweigern, nur weil er es "reine Wissensvermittlung" nennt?

Vorgehen bei Konzeptlosigkeit:
Wenn der Vorgesetzte die offenen Fragen (Urlaub, Stunden-Splitting, detaillierter Inhalt fehlt) nicht klärt, müssen wir die Einarbeitung trotzdem antreten.

Danke für eure Erfahrungswerte

Petar T.

Ihr beginnt mit der Einarbeitung, so, wie es angeordnet wurde. Auf die offenen Punkte wurde hingewiesen. Kurz vor dem Urlaub könntet ihr netterweise nochmal erinnern, sollte bis dahin keine Klärung erfolgen.

Einen Anspruch auf eine Zulage erkenne ich nicht, zumindest für den Teil, der die reine Einarbeitung in die Fachsoftware betrifft. Es müsste genau dargelegt werden, worin genau die höherwertigen Tätigkeiten bestehen.

Gefahren bezüglich der Haftung oder Verantwortung sehe auch ich nicht.