[RP] Regelmäßige Beurteilung

Begonnen von Ede65, 02.09.2026 08:57

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Ede65

Betrifft Rheinaland Pfalz

In RLP gibt es seit 01.07.2025 eine neue VV zur Beurteilungen von
Beamten/innen bei den Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR).

Hier heißt es unter 2.2.2.3 Beamte die zum Beurteilungsstichtag das 57. Lebensjahr vollendet haben können auf die Beurteilung verzichten.

Achtung jetzt kommt der Haken an der Sache:

Das geht nur wenn man schriftlich auf die Rechtsfolgen hingewiesen wurde !!!

Ich bin Ü60 und würde gerne verzichten und habe zwei Fragen, da die VV noch relativ neu ist finde ich im netzt leider nichts.
1. Wer teilt mir den schriftlich die Rechtsfolgen mit?
2. Was können das denn für Rechtsfolgen sein? (wahrschein keine Beförderung mehr)

Viele Grüße







CSBReaper

In unseren Beurteilungsleitfaden steht dazu folgendes:

"Ich verzichte hiermit auf die Erstellung der Regelbeurteilung zum Stichtag 01.07....

Ich bin darüber belehrt worden, dass der Verzicht auf diese Beurteilung für den Beurteilungszeitraum unwiderruflich ist.


Der Verzicht hat folgende Rechtsfolgen:
-   eine weitere Beförderung ist nicht möglich,

-   die Teilnahme an Stellenbesetzungsverfahren ist ausgeschlossen,

-   die Zulassung zur Fortbildungsqualifizierung kann nicht erfolgen."

Bei uns wird der Beurteiler (in unserem Fall die Abteilungsleitung) auf die Rechtsfolgen hinweisen bzw. einem den entsprechenden Vordruck hinlegen.
Wie das bei euch intern geregelt ist, kann natürlich keiner sagen.

Ede65

ok, Danke
das wird wohl dann auch bei uns so sein