Eingruppierung

Begonnen von ganserlaut, 30.09.2026 12:35

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ganserlaut

Zitat von: KngROLO in 30.09.2026 15:26Wenn eine E9c-Stelle ausgeschrieben und der Mitarbeiter für genau diese Tätigkeit eingestellt wurde, halte ich eine nachträglich konstruierte "Einarbeitungs-E9b" für sehr fragwürdig. Entscheidend wäre daher: Was stand in der Ausschreibung, im Arbeitsvertrag und welche Tätigkeit wurde bei Einstellung tatsächlich übertragen?

Eine richtige Ausschreibung der Stelle gab es nicht. Da es sich um eine Stelle im Anschluss an das duale Studium handelt, wurde mir im Grunde mitgeteilt, dass dies meine vorgesehene Stelle ist und diese mit A10 bzw. E9c bewertet wird.
In meinem Arbeitsvertrag ist allerdings festgehalten, dass ich in die Entgeltgruppe 9b TVöD eingruppiert bin.
Von den tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten her mache ich jedoch 1:1 dieselben Aufgaben wie die anderen ,,gDler".

MoinMoin

Zitat von: ganserlaut in 01.10.2026 14:02Kannst du mir das erklären? Das verstehe ich nicht so richtig.
Eine HG aus Stufe 1 führt zur Stufe zwei.
So die tarifliche Regelung