Höhergruppierung E09b ->E10

Begonnen von Riemen, Heute um 14:09

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Riemen

Hallo,

ich brauche Eure Unterstützung.

Aktuell befinde ich mich in der EG09b Stufe 3 mit Stufenvorweggewährung auf Stufe 4.
Nun wurde ich rückwirkend ab 01.08.2026 in die EG10 Stufe 2 höhergruppiert aber natürlich auf Stufe 2 heruntergestuft
Nun ist die ernsthafte Frage ob ich mich finanziell darüber freuen kann...
Die Vorweggewährung wird dann ja wegfallen aber greift hier der Garantiebetrag? Welche Möglichkeiten habe ich?

Über Eure Hilfe bin ich sehr dankbar bin gerade etwas überfordert.

E15TVL

Du wirst nicht einfach mal so rückwirkend höhergruppiert. Das würde bedeuten, dass du zum 01.08.2026 höherwertige Tätigkeiten übertragen bekommen hast und dem auch zugestimmt haben musst.

Riemen

Es war angedacht eine höherwertige Stelle mit E10 zu schaffen hierfür habe ich Vorschläge gemacht. Ich habe jetzt nur das Schreiben vorliegen das ich rückwirkend höhergruppiert wurde. Eine stufengleiche Höhergruppierung ist ausgeschlossen oder? Auch mit einer Vorweggewährung wäre das ja jetzt nicht so attraktiv. Gibt es andere Ideen wie ich besser wegkommen würde die zusätzlichen Tätigkeiten würde ich ja gern machen