Höhergruppierung E6 auf E9

Begonnen von Neu26, Gestern um 11:21

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Neu26

Hallo,
 
ich bin als Mitarbeiterin im Verwaltungsdienst TV-L E6 Niedersachsen seit 8,5 Jahren angestellt.
Welche Möglichkeiten habe ich in TV-L E9a aufzusteigen, ohne den Verwaltungslehrgang I zu absolvieren.
Ich meine mich zu erinnern, dass wenn man ein E9a Jobangebot (andere Behörde) vorlegen kann, auch in der aktuellen Position auf E9a aufsteigt. Ist das richtig? Kann mir jemand helfen?
 
Vielen Dank und viele Grüße

Petar T.

Ich habe schon viele abenteuerliche Legenden gehört, diese ist mir aber neu. Ein Jobangebot mit einer höheren Entgeltgruppe führt zur entsprechenden Eingruppierung auf der aktuellen Stelle. Das wäre sehr nett.
Ist aber absoluter Quatsch - eine solche Regelung gibt es nicht.

Rowhin

Kann es auch gar nicht geben, denn die Eingruppierung im TV-L hängt ausschließlich von den dir dauerhaft übertragenen Tätigkeiten ab. Insofern gibt es nur eine Möglichkeit: die Übernahme höherwertiger Tätigkeiten in einem zeitlich ausreichenden Ausmaß. Entweder an der jetzigen Arbeitsstelle oder einer neuen.

Worauf sich diese Legende bezieht, ist evtl. die Zulage nach § 16 (5) TV-L. Hier verlangen die Personalabteilungen oft die Vorlage eines Jobangebots anderswo, um die Zulage als Fachkräftebindemittel auszuzahlen.