Kündigung zum 31.12 - was wird aus den Überstunden?

Begonnen von Nilpferdelfe, 25.10.2026 19:04

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Nilpferdelfe

Guten Abend zusammen,

ich werde zum 31.12. kündigen.
Insgesamt habe ich ca. 150 Überstunden - zum Teil ,,normales" Gleitzeitplus, zum Teil auch ,,echte" Mehrarbeit aus der Kommunalwahl.

Habe ich Anspruch darauf, die Stunden noch abzubauen über Freizeitausgleich?
Das wäre mir am liebsten.

Sind die Stunden alternativ abzugelten, falls ich sie nicht mehr nehmen kann / der Arbeitgeber dem Abbau nicht zustimmt?
Wird hierbei zwischen der Art des Zustandekommens (s. oben) unterschieden?

Würde mich freuen, wenn sich jemand auskennt und mir helfen kann.

Danke schon mal!

MoinMoin

Gleitzeitstunden sind in der BV/DV geregelt.Die können unter umständen verfallen, je nach Regelung. die wir nicht kennen.

echte Überstunden sind im Tarifvertrag geregelt. Die können nicht verfallen und sind entsprechend mit Aufschlag zu vergüten.
Und am Besten man bespricht das mit seinem AG wie man das handhaben will.

Nilpferdelfe

Danke für die Info!

Habe mit Chef gesprochen - sieht danach aus, dass ich alle Stunden ausgezahlt bekomme.