Ausgleich einer Rentenminderung

Begonnen von BAT, 04.11.2026 10:37

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Rentenonkel

Zitat von: MoinMoin in Heute um 08:05Ich würde hier von den gezahlten vs. zu erwartenden Nettobeträgen ausgehen, dann so wie ich bei der Einzahlung Netto weniger einzahle, so bekomme ich bei der Auszahlung auch Netto weniger Rente.


Das stimmt natürlich, dass eine Rente, die um 100 EUR höher ist, auch tendenziell eine etwas höhere steuerliche Belastung im Alter bedeutet. Allerdings hat man als Rentner im Rentenalter regelmäßig weniger Steuern zu bezahlen als während der Phase der Berufstätigkeit und auch nicht jeder Rentner zahlt tatsächlich Steuern. Dieser individuelle steuerliche Mehrbelastung im Rentenalter müsste man gegenrechnen. So käme man dann bei meinem Beispiel vermutlich nicht auf 2/3 der Laufzeit sondern eher auf 70 bis 75 %.

Das müsste man dann aber fairerweise auch bei den anderen Anlagemöglichkeiten wie ETF machen, so man es überhaupt alternativ anlegen wollte und nicht für eine Weltreise investieren wollte.

Zitat von: MoinMoin in Heute um 08:05Bei einem Freund sieht es aber so aus, dass es sich für ihn wiederum familiär lohnt, da seine wesentlich jüngere Frau mehr Witwenrente bekommen wird.

Die Absicherung von Hinterbliebenen kann auch ein wichtiger Aspekt für die Überlegungen sein, vielen Dank für den Hinweis. Die Witwe profitiert auch davon, wenn auch nur noch mit 55 %.

BAT

Zitat von: Rentenonkel in Heute um 07:51Im Übrigen ist es wirtschaftlich unsinnig, in diesem Fall den Ausgleich tatsächlich zu leisten, um früher die Altersrente ohne Minderung zu erhalten. Wenn ich das Geld tatsächlich hätte und vor hätte, mit 63 aufzuhören zu arbeiten, wäre es bei dieser Fallkonstellation deutlich günstiger, von dem Geld von 63 bis 65 Jahren zu leben und erst dann die Altersrente ohne Rentenminderung in Anspruch zu nehmen. Erschwerend kommt hinzu, dass bei einem vorgezogenen Renteneintritt die Zusatzversorgungskasse dennoch Abschläge hat,


Es gibt wohl zu viel Parameter, die hier mit reinspielen, insbesondere aber auch bei einigen eine potentiell geringere Versicherungsleistung, weil keine Hinterbliebenenrente in Frage kommt. (in Bezug auf die Zuschläge in der PV scheint mir das als Rosinenpickerei). Aber gut.

Hintergrund ist für mich nicht die Rente, sondern eine Steueroptimierung vor der Rente, und natürlich der Bestandsschutz, den es so (auch mit diesen Ausgleichszahlungen) nicht gibt.