Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
TV-L Weiterentwicklung der Entgeltordnung
Spid:
Wie meinen?
MoinMoin:
--- Zitat von: Kraeuterwiese am 28.11.2018 10:54 ---Antwort: Tarifvertrag mit der Kneblungen des Teil II !!
--- End quote ---
Wo steht da, dass man nicht gegen eine falsche Eingruppierungklagen kann?
Lars73:
Vermutlich hält Kraeuterwiese nicht die Eingruppierung sondern die Eingruppierungsregeln für falsch. Dagegen kann man tatsächlich schwer Klagen da die Tarifparteien haben ein breites Ermessen haben.
deinemHammer:
--- Zitat von: Kraeuterwiese am 26.11.2018 09:37 ---Mir wurde erzählt, dass der Organisationsgrad der Gewerkschaften gerade bei den vielen Landesbediensteten sehr schlecht ist. Außerdem haben die Länder den größten Anteil an Beschäftigten des öD zu wuppen. Bund und Kommunen stehen da günstiger da (gibt es auch Tabellen). So haben die Arbeitgeber der Länder natürlich einen größeren Druck, da sie am meisten Personal beschäftigen (müssen). Die Ag wissen natürlich, dass der Organisationsgrad mit etwa 3 % der Beschäftigten lächerlich ist. Davon gehen dann, bei schlechtem Wetter, ein Bruchteil streiken. Der Rest sitzt im Warmen...
Da lacht man sich doch einen bei der TdL.
--- End quote ---
Und genau das ist das Resultat, wenn man wie die aktuelle Politik den kompletten Bezug zur Basis verliert. Es ist ein wenig wie der Umfrage Monitor der öffentlich Rechtlichen, es wurden 100 Leute befragt und in der Quintessenz wird es als Gesamtdeutsche Meinung verkauft. :o
welche eine Farce
öfföff:
Was ist eigentlich wenn man in seinem Arbeitsvertrag eine bestimmte EG X stehen hat. Kann man dann durch "Änderungen" in der Entgeltordnung unfreiwillig in eine andere EG geschoben werden?
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