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Tarifrunde 2019 - Diskussion

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Spid:
Sogar 2. Es muß „Jahr“ und nicht „Jaht“ heißen. Ändert aber nichts daran, daß eine Höhergruppierung mindestens in Stufe 2 führt und somit die Berufsanfängervorbringung Unfug ist.

Dienstbeflissen:

--- Zitat von: Spid am 30.11.2018 06:56 ---Sogar 2. Es muß „Jahr“ und nicht „Jaht“ heißen. Ändert aber nichts daran, daß eine Höhergruppierung mindestens in Stufe 2 führt und somit die Berufsanfängervorbringung Unfug ist.

--- End quote ---

Was für eine vor kurzem neu eingestellte Kollegin kurioserweise dazuführte, dass Sie aufgrund Ihres noch nicht ausgestellten Masterzeugnisses erst einmal in E12/1 eingruppiert war und einen Monat später, nach Ausstellung und Vorlage des Zeugnisses, direkt in die E13/2 kam..

Spid:
Wie praktisch. Wollte die Personalabteilung ihr was Gutes tun oder war kam man nicht auf die naheliegende Idee, daß sie sonstige Beschäftigte ist?

Dienstbeflissen:
Der Personalabteilung kann die Prüfung und Begründung der Merkmale eines "Sonstigen" nun wirklich nicht zugemutet werden, da so etwas außerhalb des bekannten Hamsterrades liegt.

Zudem, die Dame ist ehemalige Studentin der Hochschule, welche nun ihr AG ist. Ich gönn´s ihr!

Spid:
Ich gönne ihr das auch - die Begründung warum jemand, der eine wissenschaftliche Hochschulbildung abgeschlossen hat und nur noch auf eine Urkunde wartet, über gleichwertige Fähigkeiten sowie über Erfahrungen verfügt, die ihn die Tätigkeit gleichwertig ausüben lassen und zudem in gleicher Verwendungsbreite einsetzbar machen wie jemand mit abgeschlossener Wissenschatflicher Hochschulbildung, traue ich jedoch den allermeisten Personalverwaltungen zu.

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