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Einordnung Personalreferent

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LogiJöw:
Hallo zusammen,

in welcher Entgeltgruppe könnte man eine Stelle mit folgenden Merkmalen verorten ?

Voraussetzungen: knapp 500 MA im Sozialbereich, Unterstützung der GF bei Personal und Arbeitssicherheit.

Schwerpunktaufgaben:
- Personalverwaltung und Gehaltsabrechnung in Zusammenarbeit mit der Geschäftsbereichsleitung neu gestalten und organisieren
- Personal-Rekrutierungsstrategie entwickeln und die dazugehörigen Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der Geschäftsbereichsleitung und den Leitungs-MA
- Leitungs-MA bei Personalakquise und -auswahl unterstützen
- Aufbau des Personalcontrollings in Zusammenarbeit mit GF
- Zusammenarbeit mit dem BR inkl. Beachtung und Organisation der Beteiligungsrechte bei Personalangelegenheiten

Profil:
- abgeschlossenes Studium mit Schwerpunkt Personal / Berufsausbildung mit vergleichbarem Hintergrund.
- fundierte Erfahrungen im operativen Personalmanagement
- Kenntnisse im Arbeits-, Vertrags-, Sozialversicherungs- und Betriebsverfassungsrecht sowie im Tarifrecht TV-L.
- Lust, Veränderungsprozesse zu gestalten, den Verantwortungsbereich selbständig zu organisieren und weiterzuentwickeln.
- Analytisches Denken, Transparenz und Beteiligungsorientierung, Freude am gemeinsamen Austausch
- Impulsgeber, lösungsorientierte Kommunikation, Moderationsgeschick.
- sicheres, verbindliches Auftreten.

Rahmenbedingungen:
- anspruchsvolle Führungsposition mit großem Gestaltungsspielraum in sehr gut aufgestelltem und soliden Unternehmen mit engagierten MA.
- unbefristete Anstellung.
- enge, kollegiale und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der GF.
- leistungsgerechte Vergütung (Anlehnung an TV-L).

Vielleicht E11 oder E12 ? Danke schon mal vorab für Hinweise und Meinungen  :)

JC83:
Ich hätte sogar höher angesetzt: EG 13.

Spid:
Je nach Zuschnitt E9 bis E11.

JC83:

--- Zitat von: LogiJöw am 12.11.2018 16:07 ---Hallo zusammen,

- leistungsgerechte Vergütung (Anlehnung an TV-L).


--- End quote ---

Der AG ist nicht "klassicher" öD?

Hain:
Moin,

was Spid schreibt: EG 9 bis 11. Für das besondere Maß der Verantwortung der 12 fehlt einiges. Für 10 und 11 würde ich genauer hinschauen. Auf bedeutsame eigene Entscheidungskompetenz lässt der Text nicht unmittelbar schließen.

Grüße
Hain

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