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Höherwertige Tätigkeit-Straßenbewertung

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Luke:
Hallo!
Ich habe hier eine Fachfrage zur Eingruppierung.
Ich bin im Bauamt einer Gemeinde beschäftigt und in die EG 5/4 eingruppiert.
Nun suchte die Verwaltungsleitung jemanden der die Straßenbewertung durchführt, da sie beim ersten Versuch durch einen Kollegen vom RPA nicht anerkannt wurde bzw als falsch zurückgewiesen wurde.
Nach einigen überlegen habe ich mich entschieden dies durchzuführen um evtl. auch eine höhere EG zu bekommen. Eine vorherige Eingruppierung der Stelle gab es nicht und der Kollege der dies vorher machte bekam die EG5, mit der Begründung , er habe ja erst ausgelernt. Mein Bauamtsleiter war der Meinung es muss mindestens eine EG 8 sein, Anlagenbuchhaltung. Da durch die Gemeinde keinE Regung zwecks Eingruppierung kam habe ich einen Antrag auf Überprüfung gestellt und mich nebenbei informiert. Unser LK hat Stellen in der Anlagenbuchhaltung in EG9a eingruppiert. Durch die Kämmerin wurde ohne meine Einbeziehung eine Stellenbewertung vorgenommen.
Diese beinhaltet wohl grob das ich die Straßen gemäß Bewertungsrichtlinie zu bewerten habe und dann dem RPA vorlegen muss. Ganz nebenbei ist unsere BRL falsch da sie , wenn ich fertig bin, diese angepasst werden soll. Auf jedefall wurde mir die EG6/4 angeboten bzw. wurde die Stelle so bewertet. Ich legte Einspruch ein, da ich der Meinung bin das ich gemäß einschlägiger Eingruppierungshilfen für die Bewertung Ermessenspielraum, Gestaltungsspielraum sowie Entscheidungs und Beurteilungsspielraumhabe. Dies habe ich trotz der Bewertungsrichtlinie, da ich ja erstmal aale Straßen einteilen muss und erst dann nach der BRL urteile. Außerdem muss ich diese Akten unterschriftsreif vorlegen sowie zu einem Ergebnis kommen. Dies alles sind Merkmale einer selbststädigen Arbeit gemäß TVöD und würde mindestens 33%, was eine EG8 rechtfertigen würde, erfüllen.
Auch hier wurde ein widerspruch zurückgewiesen. Begründung - ich bewerte nicht sondern hätte eine Vorlage mit der BRL. Das ist Quatsch. Diese sieht meiner Meinung nach nur den Rahmen vor innerhalb welchen ich mich bewegen kann. Meinen Widerspruch habe ich auch mit Gerichtsurteilen begründet wo das selbstständige Arbeiten beurteilt wurde.
Meine Frage ist ob ich hier falsch liege!? Nächster Schritt Arbeitsgericht!?
Zum Verständnis, ich soll lediglich die Straßen bewerten und nicht die Akten dann fortführen.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           

Luke:
Entschuldigt die Rechtschreibung. Es musste schnell gehen da hier zu viele Leute einen Blick auf meinen Bildschirm haben.

Spid:
Welche Arbeitsvorgänge mit welchen Zeitanteilen wurden gebildet? Wie wurden diese jeweils bewertet?

Luke:
Genau hier liegt das nächste Problem. Erstens sbekam ich die Stellenbeschreibung nicht in die Hand und zweitens wurde ich nicht einbezogen. Die Gemeinde hat die Stellenbewertung wohl an den VKA geschickt um sich abzusichern. Nur was drinsteht weiß ich nicht.
Ich will es einfach audsdrücken. Ich mache den ganzen Tag nichts anderes als die Straßen bzw Abschnitte zu Fotografieren und Straßenakten incl der Bewertung anzufertigen. dabei muss ich ja notgedrungen ständig bewerten und urteilen um zu einem Ergebnis kommen. Da vertsehe ich halt nicht wie man mir trotz einer BRL, die ja noch nicht mal richtig ist laut RPA, absprechen möchte das ich selbstständig arbeite. Zumal mir immer wieder gesagt wird das ICH entscheide wie die jeweilige Straße bewertet wird. :-[

Spid:
Da Du Dir ja ebenfalls eine Meinung über die Eingruppierung gebildet hast und dies sachgerecht nur über das Bilden von Arbeitsvorgängen und deren Bewertung einzeln und in der Gesamtschau funktioniert, würde mir für eine Einschätzung zunächst auch die von Dir getroffene Aufteilung und Bewertung genügen.

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