Familienzuschlag Überprüfung bei Unverheirateten

Begonnen von rs, 24.06.2026 13:43

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rs

Ich brauche mal euer Schwarmwissen:

Meine Partnerin und ich sind beide Landesbeamte beim gleichen Dienstherrn und nicht verheiratet.
Da wir ein gemeinsames Kind und einen gemeinsamen Haushalt haben, bekommen wir den FamZuschlag1 50/50 und ich als Kindergeldbezieher den Kinderanteil FamZuschlag2.

Etwa alle 9 Monate werden wir von der Bezügestelle aufgefordert, quasi einen "Erstantrag" auf FamZuschlag auszufüllen (zusammen sind das 14 Seiten Formular), obwohl sich an unserer Lebenssituation nichts geändert hat und  die Bezügestelle intern weiß, dass nur einer von uns den FamZuschlag2 ausgezahlt bekommt.

(Verheiratete mit der selben Lebenskonstellation können im 3-Jahresrhytmus einen Sondervordruck mit Kreuzchen bei "hat sich nichts geändert" abgeben.)

Wie läuft dieses Prüfverfahren bei euren Dienstherren?

Landesdiener

Frag doch mal nach, warum das so häufig bzw. häufiger als bei Verheirateten kommt und warum ihr nicht einfach auch nur "hat sich nichts geändert" melden könnt.

rs

Haben wir. "Hat sich nichts verändert" reicht denen nicht mal in schriftlicher Ausfertigung.
Man beruft sich auf eine Anweisung aus den 90er Jahren des Bundesinnenministeriums, das eine jährliche Prüfung bei Unverheirateten vorsieht, obwohl ich kein Bundesbeamter bin.

Rheini

Ändert sich der Vordruck von mal zu mal?

rs

Nein.

Meine Frage zielt aber darauf in Erfahrung zu bringen, wie die Handhabung bei anderen Dienstherren ist.