Andere Bewerber, die die Behörde auch nicht möchte, lädt sie gar nicht erst ein. Die erlebte "Abfertigung" der Schwerbehinderten resultiert aus dem gesetzlichen Anspruch auf ein Vorstellungsgespräch, sofern man nicht offensichtlich ungeeignet ist.
Während man andere geeignete Bewerber aussortieren kann, geht das bei Schwerbehinderten eben nicht.
Lädt man sie nicht ein, wird man verklagt und zahlt Entschädigung, lädt man sie ein, macht man es auch verkehrt...