Die neue Heizungsgesetz - Diskussion!!!

Begonnen von BAT, 02.03.2026 19:00

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MoinMoin

Zitat von: BAT in Heute um 14:02Vielleicht eine dumme Frage, aber wäre es möglich, dass ein Mieter sich vertraglich dazu verpflichtet, die Kosten für die Erneuerung der Heizanlange zu tragen? Oder spricht da im Vertragsrecht irgendwas dagegen?

Nennt sich Modernisierungsaufschlag.
Und wenn du unter 10k€ bleibst (§ 559c BGB), dann kannst pauschal 70% auf den Mieter umlegen.

BAT

Also nochmals, ich meinte, dass der Mieter selbst die Änderungen an der Heizanlage übernimmt. Sie also in Auftrag gibt und direkt bezahlt.

Hintergrund ist, dass ein Eigentümer seine Wohnung verkauft und selbst als Mieter dort verbleibt. Man könnte insofern den Kaufpreis z. B. um 20.000 € erhöhen.

MoinMoin

Zitat von: BAT in Heute um 15:07Also nochmals, ich meinte, dass der Mieter selbst die Änderungen an der Heizanlage übernimmt. Sie also in Auftrag gibt und direkt bezahlt.
Hintergrund ist, dass ein Eigentümer seine Wohnung verkauft und selbst als Mieter dort verbleibt. Man könnte insofern den Kaufpreis z. B. um 20.000 € erhöhen.
Machen kann man alles. Wie haben Vertragsfreiheit.
Ein Mieter kann mit Erlaubnis des Eigentümers alles mögliche um-, an-, neubauen, auf seine Kosten.
Zwingen kann man den Mieter dazu aber nicht.

Aber während der Eigentümer die Kosten der Heizung absetzen kann (~40% Rabatt), kann der Mieter das nicht.