Autor Thema: Sicherheit Beamtenpensionen - Kollaps Renten  (Read 74172 times)

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Antw:Sicherheit Beamtenpensionen - Kollaps Renten
« Antwort #825 am: 03.12.2025 12:25 »
Das war doch vor 50 Jahren relevant. Wieso traust du einem Beschäftigten nicht zu, dass er die Entscheidung nicht auch aktiv treffen kann um sich selbst abzusichern?

zwei Punkte:

Ich finde es gut, wenn die AG verpflichtet sind, einen (hälftigten) Teil der Sozialversicherungsbeiträge des AN zu leisten.

Und nein, gerade Personen mit geringem Einkommen traue ich es nicht automatisch zu, einen wesentlichen Anteil des geringen Einkommens für das Alter beiseite zu legen. Genau deswegen gibts ja eine Pflichtversicherung.

Faunus

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Antw:Sicherheit Beamtenpensionen - Kollaps Renten
« Antwort #826 am: 03.12.2025 13:23 »
Ich finde es gut, wenn die AG verpflichtet sind, einen (hälftigten) Teil der Sozialversicherungsbeiträge des AN zu leisten.


Da rüttelt man ja schon mit der Pflegverischerung dran - finde ich das schon grenzwertig!
(Kinderlosenzuschlag muss komplett selbt bezahlt werden, aber Eltern bekommen Kinderkranktage, Teilzeitanspruch... fallen bei "gleichem Gehalt" mit weniger "Gewinn" für den AG ins Gewicht.

An 50:50 anteilig an Sozialvers. für AG:AN ist m.M. nach besser nicht zu rütteln.

Und nein, gerade Personen mit geringem Einkommen traue ich es nicht automatisch zu, einen wesentlichen Anteil des geringen Einkommens für das Alter beiseite zu legen. Genau deswegen gibts ja eine Pflichtversicherung.

Die betriebliche Altersvorsorge muss inzw. in Form von einer Entgeltumwandlung angeboten werden und liegt der Bruttogehalt unter 2200 €, muss der AG eine Zuschuss von 15% leisten.  Ein 1. Schritt in die richtige Richtung.
Und ehrlich: dann müssen diese Menschen von der "Grundsicherung" (was immer sie dann ist) alleine leben.

Bastel

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Antw:Sicherheit Beamtenpensionen - Kollaps Renten
« Antwort #827 am: 03.12.2025 15:15 »
Ich finde es gut, wenn die AG verpflichtet sind, einen (hälftigten) Teil der Sozialversicherungsbeiträge des AN zu leisten.

Am Ende ist es egal, da der AN sowieso beide Teile erwirtschaften muss. Alles andere ist doch Augenwischerei.

Die Leute würden dumm schauen, wenn man Ihnen auf der Abrechnung die ganzen Beiträge aufzeigen würden.

BAT

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Antw:Sicherheit Beamtenpensionen - Kollaps Renten
« Antwort #828 am: 03.12.2025 15:18 »
Unabhängig von der Rentendiskussion sollte der Regelsatz bei der Grundsicherung im Alter 10 oder 20 % höher angesetzt werden. Dieser Personenkreis wird - im Gegensatz zu den Grundsicherungsempfänger mitten im Leben bis zum Versterben im Bezug bleiben.

Faunus

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Antw:Sicherheit Beamtenpensionen - Kollaps Renten
« Antwort #829 am: 03.12.2025 15:51 »
Unabhängig von der Rentendiskussion sollte der Regelsatz bei der Grundsicherung im Alter 10 oder 20 % höher angesetzt werden. Dieser Personenkreis wird - im Gegensatz zu den Grundsicherungsempfänger mitten im Leben bis zum Versterben im Bezug bleiben.

Du möchtest also statt des aktuellen Regelsatzes von 563 bei der Grundsicherung eine Sonderregelung im Alter und den Rentner mit 620 - 675 EUR beglücken?
Wenn ein Selbständiger/Künstler... in 45 Jahren nur 250 EUr Rente erwirtschaftet hat, dann bekommt er noch 313 drauf um die Grundsicherung zu erhalten. Warum soll dieser Rentner besser gestellt werden?


BAT

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Antw:Sicherheit Beamtenpensionen - Kollaps Renten
« Antwort #830 am: 03.12.2025 15:59 »
Wieso besser gestellt?

Alle Grundsicherungsempfänger im Alter erhalten den gleichen Regelsatz.