keine Mitarbeiter für den Vollstreckungsdienst - was nun?

Begonnen von Quereinsteiger, 17.04.2026 08:31

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Quereinsteiger

Hallo zusammen,

ich bin Anfang des Jahres zum Kassenleiter ernannt worden und damit bin ich auch Leiter der Vollstreckung.

Jetzt habe ich ein großes Problem:
Meine Kollegin aus dem Vollstreckungsinnendienst hatte schon letztes Jahr gekündigt und ist dann zum 31.01.2026 gegangen.
Der Kollege für den Außendienst ist eigentlich schon pensioniert und macht das nur nebenbei. Nun ist seine Frau auch in Rente und er wird wahrscheinlich zum 31.05.2026 bei uns aufhören.

Das heißt, ich habe niemanden mehr für die Vollstreckung.
Auf unsere Stellenanzeige haben wir keine einzige Bewerbung bekommen.
Eine Kooperation mit anderen Gemeinden habe ich schon versucht, geht aber nicht, weil dort die Vollstreckung auch mehr als ausgelastet ist.

Was kann ich nun tun?
Wir sind ja dazu verpflichtet offene Forderungen einzutreiben, aber ohne Personal geht das schlecht.


MfG

Martin
 

Petar Tudzharov

Du wendest dich auf dem Dienstweg an die Personalabteilung, Organisation und die Behördenleitung, um gemeinsam verschiedene Möglichkeiten zu prüfen.

Denkbar wären:
  • Falls keine besonderen Anforderungen an die Tätigkeit gestellt sind, vorübergehende oder dauerhafte entgeltgruppengleiche Umsetzung von Bestandspersonal
  • Erhöhung der Attraktivität der Aufgabe durch Anpassung der Arbeitsvorgänge, ggf. durch Kombination mit anderen Tätigkeiten (Stellen)
  • Absenkung der Qualifikationsanforderungen
  • Gewährung einer Fachkräftezulage oder Stufenvorweggewährung
  • Einsetzen eines neuen Kassenleiters, sofern sich der derzeitige als ungeeignet erweist

Buggula

Bin kein Experte auf dem Gebiet, aber was spricht dagegen, die Aufgabe an den Gerichtsvollzieher zu delegieren? Mit Geldeintreiben kennen die sich aus.