Autor Thema: Haftbarkeit von (ehemaligen) Angestellten?!  (Read 281 times)

suzy

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Haftbarkeit von (ehemaligen) Angestellten?!
« am: 25.11.2025 21:04 »
Moin,

ein Freund wohnt in der Gemeinde, in der es hier

https://www.hna.de/lokales/kreis-kassel/ahnatal-ort69090/buchungsfehler-verhindern-haushalt-in-ahnatal-ehrenamt-betroffen-94034752.html

grad haushaltsrechtlich hoch her, weil da in der Vergangenheit 15 Jahre lang Buchungsfehler gemacht wurden.

Mich interessierts, inwiefern da ein ehemaliger Kämmerer noch für haftbar gemacht werden kann. Lt. Artikel ist wohl kein Vorsatz zu erkennen, es handelt sich um die verschiedensten Buchungs- und Folgefehler und niemand hat sich daran bereichert, aber der Gemeinde wurde ja ein nicht unherblicher Schaden zugefügt.

Gibts da eine rechtliche Handhabe der Gemeinde oder ist der oder sogar die Kämmerer fein raus?

Danke.

Grüße

kraemerchen

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Antw:Haftbarkeit von (ehemaligen) Angestellten?!
« Antwort #1 am: 26.11.2025 19:47 »
Ich glaube, dass man mind. wegen grober Fahrlässigkeit haftbar gemacht werden kann. Ein o sogar zwei Kämmerer, unter dem, denen 15 (!) Jahre lang Buchungsfehler gemacht wurden. Was es nicht alles gibt! Wer sowas verantwortet hat, muss auch nach der Anstellung sehr gerne noch zur Kasse gebeten werden.