Liebesverhältnis mit Kunden des Jobcenters

Begonnen von Fähnrich, Heute um 19:58

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Fähnrich

Welche Konsequenzen drohen, wenn eine Sachbearbeiterin des Jobcenters eine Affäre mit ihrem bereits verheirateten Kunden hat und mit ihm sogar in den Urlaub fährt?

Dominic231

Ist das verboten?

Also er sollte vielleicht die Sachbearbeiterin wechseln. Da entsteht sonst ein Interessenkonflikt. 

Als Konsequenz vielleicht Ärger mit der Frau. 😬

Rowhin

Ihr oder ihm? Rechtlich oder sozial? 🤔

Nehmen wir mal an, das Ganze stimmt so und kann einwandfrei und eindeutig nachgewiesen werden. Inklusive der Tatsache, dass er durch sie höhere Leistungen erhielt. Denke, darauf willst du raus.

Dann stehen im Raum Korruption und Vorteilsnahme bei Annahme von Einladungen in den gemeinsamen Urlaub, Verletzung der Neutralitätspflicht, etc.

Könnte für sie je nachdem Abmahnung, Versetzung in eine andere Dienststelle, Einleitung eines Disziplinarverfahrens usw. usf. bedeuten.

Für den Kunden ggfs. Wegfall der Leistungen, zumindest Neubewertung des Sachverhalts. Wenn die neue Prüfung sehr unterschiedlich ausfällt, dann Rückforderung bis zum  Betrugsverfahren wegen Sozialbetrugs.

Kommt halt wie gesagt sehr darauf an, was sich da nachweisen lässt. Wenn die Prüfung ergibt, dass er keine Vorteile erhalten hat, kann auch gar nichts passieren.

Fähnrich

Nein, höhere Leistungen bestimmt nicht. Einfach nur eine Liebelei mit gemeinsamen Urlaub.

Mig82

Zitat von: Fähnrich in Heute um 20:27Nein, höhere Leistungen bestimmt nicht. Einfach nur eine Liebelei mit gemeinsamen Urlaub.

Dann ist es wahrscheinlich nur moralisch fragwürdig. Grundsätzlich kenne ich es in meinem Arbeitsbereich (jedoch nicht Jobcenter) so, dass man dann die Bearbeitung abgibt, wenn sich so etwas entwickelt.