Autor Thema: Vorzimmerdamen 9a  (Read 542 times)

grueni

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Vorzimmerdamen 9a
« am: 08.12.2025 16:07 »
Moinsen,

sagt mal, wie werden bei euch Vorzimmerdamen, Sekretärinnen, "Assistentinnen" eines Vorgesetzten oder Dienststellenleiters (Bürgermeister, Landrat, Dezernatsleiter, Abteilungsleiter ...) bezahlt?

Bei uns werden die zwei Vollzeitdamen mit je 9 a vergütet.

Finden immer mehr ziemlich ungerecht, da man fürs Termine machen, Einladungen drucken und verschicken, bewirtschaften, Gäste in Empfang nehmen, ein bisschen die Homepage gestalten keine 9 a bekommen dürfte oder viele andere, die eine 7 oder 8 bekommen, mind. ebenfalls die 9 a oder eigentlich noch mehr bekommen müssten.

Kann man da "hausweit" was dagegen machen, also entweder die Vorzimmertätigkeiten herabgruppieren oder alle anderen entspechend heraufgruppieren?

Danke.

LG

ExponentialFud

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Antw:Vorzimmerdamen 9a
« Antwort #1 am: 08.12.2025 17:12 »
Na komm mal nach Niedersachsen, da gibt das E6. Und glaub mir, das findet keine (r) lustig.

Adlerauge

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Antw:Vorzimmerdamen 9a
« Antwort #2 am: 08.12.2025 18:03 »
Würde auch grundsätzlich sagen:
Kommt auf die Behörde an...

Manche Kommunen gruppieren die Tätigkeiten echt mies ein, manche Ministerien in NRW "relativ gut", dafür haste auch nen Haufen Arbeit und so gut wie keine flexiblen Zeiten...

NWB

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Antw:Vorzimmerdamen 9a
« Antwort #3 am: 08.12.2025 20:21 »
Eigentlich ergibt sich die Eingruppierung auf den wirksam übertragenen Tätigkeiten in Verbindung mit den jeweils festgelegten Zeitanteilen.
Wenn die Vorzimmerdamen z.B. einen guten Teil Reisekosten bearbeiten oder Haushaltsmittel verwalten, kann die 9a in Ordnung gehen.

FearOfTheDuck

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Antw:Vorzimmerdamen 9a
« Antwort #4 am: 09.12.2025 06:46 »
Wieder mal schönes, pauschales Neidgewichse, ohne auch nur die kleinsten Grundlagen der Tarifautomatik und der Eingruppierung im ÖD zu kennen. Hört doch bitte auf damit!

Oder mal so gefragt: Was steht denn in den Stellenbeschreibungen und wo weichen diese voneinander ab?

Organisator

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Antw:Vorzimmerdamen 9a
« Antwort #5 am: 09.12.2025 09:24 »
Moinsen,

sagt mal, wie werden bei euch Vorzimmerdamen, Sekretärinnen, "Assistentinnen" eines Vorgesetzten oder Dienststellenleiters (Bürgermeister, Landrat, Dezernatsleiter, Abteilungsleiter ...) bezahlt?

Bei uns werden die zwei Vollzeitdamen mit je 9 a vergütet.

Finden immer mehr ziemlich ungerecht, da man fürs Termine machen, Einladungen drucken und verschicken, bewirtschaften, Gäste in Empfang nehmen, ein bisschen die Homepage gestalten keine 9 a bekommen dürfte oder viele andere, die eine 7 oder 8 bekommen, mind. ebenfalls die 9 a oder eigentlich noch mehr bekommen müssten.

Kann man da "hausweit" was dagegen machen, also entweder die Vorzimmertätigkeiten herabgruppieren oder alle anderen entspechend heraufgruppieren?

Danke.

LG

Beim Bund sind reine Sekretariatsaufgaben gemäß der damit verbundenen Aufgaben nach E3/E4 eingruppiert; ein BMI-Rundschreiben ermöglicht jedoch - je nach Besoldung der zugeordneten Führungskraft - eine übertarifliche Bezahlung bis E9a. Dies ist aber eine ziemlich veraltete Kiste, um ehemaligen "Sekretärinnen / Schreibkräften" ihre alte Bezahlung zu ermöglichen.

Aktuell kommt es zurecht auf die übertragenen Aufgaben und Zeitanteile an, so dass hier E5-E9a möglich und auch rechtmäßig ist.

Sjuda

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Antw:Vorzimmerdamen 9a
« Antwort #6 am: 09.12.2025 10:35 »
Besorge uns doch einfach die Stellenbeschreibung, möglichst die Aufschlüsselung der Arbeitsvorgänge mit Zeitanteilen, dann bekommst du eine fundierte Einschätzung.

Zur Not reicht aber auch der Text der Stellenausschreibung, damit wäre zumindest eine grobe Orientierung möglich.

was_guckst_du

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Antw:Vorzimmerdamen 9a
« Antwort #7 am: 09.12.2025 11:35 »
...das war bei uns auch immer ein Thema...die Verwaltungsleitung begründete die 9a letztendlich immer mit der besonderen Vertrauensposition der Vorzimmertätigkeit als herausragende Tätigkeit...

P.S.: der Ansatz, den Vorzimmerdamen sozusagen "eins auszuwischen" und die Herabgruppierung zu betreiben, nur weil man selbst nicht an die 9a herankommt, spricht für erhebliches Neidpotential... hier ist doch eher angebracht, aus der Vorzimmereingruppierung "Honig zu saugen"...so hat bei uns dann auch die Sekretärin des PR auch die 9a erhalten, weil eben hier auch das besondere Vertrauensverhältnis besteht...die Verwaltungsleitung hat letztendlich zähneknirschend zugestimmt...schließlich arbeitet man auf Augenhöhe :D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Organisator

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Antw:Vorzimmerdamen 9a
« Antwort #8 am: 09.12.2025 11:45 »
so hat bei uns dann auch die Sekretärin des PR auch die 9a erhalten, weil eben hier auch das besondere Vertrauensverhältnis besteht

Dann kann man nur Glück wünschen und hoffen, dass diese Begründung keiner externen Prüfung standhalten muss :)

Sjuda

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Antw:Vorzimmerdamen 9a
« Antwort #9 am: 09.12.2025 11:58 »
Was steckt denn hinter dem "besonderen Vertrauensverhältnis"?
Im Kern doch nur, dass man mit vergleichsweise wichtigen oder sensiblen Informationen in Berührung kommt und die Verschwiegenheit daher besonders wichtig ist.

Dabei handelt es sich um keine besondere tarifliche Anforderung, die eine höhere Eingruppierung rechtfertigen würde. Die Pflicht zur Verschwiegenheit ergibt sich aus den arbeitsvertraglichen Nebenpflichten bzw. gesetzlichen oder anderen Vorschriften, bspw. zum Datenschutz.


was_guckst_du

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Antw:Vorzimmerdamen 9a
« Antwort #10 am: 09.12.2025 12:02 »
...natürlich ist diese Argumentation Quatsch und man wollte offensichtlich bestimmten Personen etwas Gutes tun...

...aber wie gesagt, wenn sowas möglich gemacht wird, muss man eben auch damit rechnen, dass diese Einstufung im Quervergleich herangezogen wird...
Gruß aus "Tief im Westen"

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