Umsetzung -> Stelle ausschreiben?

Begonnen von Schokobon, 21.03.2026 22:08

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Schokobon

Beschäftigter wird wegen Minderleistung innerhalb der Organisation und innerhalb der EG umgesetzt. Muss die durch diese Maßnahme frei gewordene Stelle intern/extern ausgeschrieben werden oder darf der Arbeitgeber einen anderen Beschäftigten aus einer andere Abteilung innerhalb der EG auf die nun freie Stelle umsetzen?

Der Arbeitgeber beschäftigt insgesamt viele Mitarbeiter in niedrigeren Entgeltgruppen, für die die freie Stelle ein Aufstieg wäre.

MoinMoin

Das kommt darauf an, welche Regelungen der AG mit dem PRgetroffen hat.
Arbeitsrechtlich kann der AG seine Leute hin und her schieben wie er will.

Magda

Bei uns werden solche Umsetzungen nur mitbestimmt.

Schokobon

Aufgrund welcher Rechtsgrundlage bestimmt ihr mit?

Der Beschäftigte, der auf die freigewordene Stelle unter Zwang umgesetzt werden soll, ist damit nicht einverstanden. Das liegt im Wesentlichen daran, dass er die Aufgabe nicht erledigen möchte und sich auf diese auch nicht beworben hat.

Petar Tudzharov

Was heißt "nur" mitbestimmt? Die Mitbestimmung des PR ist das stärkste Beteiligungsrecht, da beabsichtigte Maßnahmen der Zustimmung bedürfen.

Abhängig von der konkreten landesrechtlichen Regelung kann eine Umsetzung unter bestimmten Umständen mitbestimmungspflichtig sein. Der Sachverhalt lässt bisher keine Einschätzung zu.

Pauschal sehe ich den PR hier jedenfalls nicht in der Zuständigkeit. Die Zuweisung einer anderen Tätigkeit ohne Änderung der Eingruppierung und es Arbeitsortes ist grds. vom Direktionsrecht gedeckt, ob das dem Mitarbeiter gefällt oder nicht.


MoinMoin

Zitat von: Petar Tudzharov in Heute um 07:15Was heißt "nur" mitbestimmt? Die Mitbestimmung des PR ist das stärkste Beteiligungsrecht, da beabsichtigte Maßnahmen der Zustimmung bedürfen.

Abhängig von der konkreten landesrechtlichen Regelung kann eine Umsetzung unter bestimmten Umständen mitbestimmungspflichtig sein. Der Sachverhalt lässt bisher keine Einschätzung zu.
Eine einfache Umsetzung innerhalb der Organisationsstruktur soll irgendwo in einer der PersVGs als mitbestimmungspflichtig stehen?
Das wäre ja quasi der Stillstand.
ZitatPauschal sehe ich den PR hier jedenfalls nicht in der Zuständigkeit. Die Zuweisung einer anderen Tätigkeit ohne Änderung der Eingruppierung und es Arbeitsortes ist grds. vom Direktionsrecht gedeckt, ob das dem Mitarbeiter gefällt oder nicht.
Sehe ich auch so.
Und selbst wenn es mitbestimmungspflichtig wäre, dann müsste der PR schon starke Argumente haben, warum hier keine sachgerechte Entscheidung gefallen ist.

Petar Tudzharov

Das ist sehr unterschiedlich geregelt.

In NRW bspw. § 72 Abs. 1 Nr. 5 LPVG

ZitatVersetzung zu einer anderen Dienststelle, Umsetzung innerhalb der Dienststelle für eine Dauer von mehr als drei Monaten, Umsetzung innerhalb der Dienststelle, die mit einem Wechsel des Dienstortes verbunden ist, wobei das Einzugsgebiet im Sinne des Umzugskostenrechts zum Dienstort gehört,

Im Gegensatz dazu Bayern, Art 75 Abs. 1 Nr. 6 BayPVG

ZitatVersetzung, Umsetzung innerhalb der Dienststelle, wenn sie mit einem Wechsel des Dienstorts verbunden ist (das Einzugsgebiet im Sinn des Umzugskostenrechts gehört zum Dienstort

MoinMoin

Danke, na da hätte unser PR aber ganz schön was zu tun
im NPersVG  §65 (2)
ZitatUmsetzung innerhalb der Dienststelle, wenn die neue Dienststätte auf einer üblicherweise befahrenen Strecke mindestens 15 Kilometer von der bisherigen Dienststätte entfernt liegt, die Umsetzung den Zeitraum von drei Monaten überschreitet und die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer ihr nicht zustimmt,
Also nur wenn ein Ortswechel damit verbunden ist. Ansonsten kann der AG "durchregieren".


und wie gesagt: Wenn der PR da nein sagt, müssen sie eine stichhaltige Begründung abliefern, warum die Entscheidung des Ags nicht sachgerecht ist und dann geht es in die Stufenvertretung.
Im Kern kann der PR nur reine Willkür verhindern, begründete Umsetzungen jedoch nicht.
Und wenn da ein Minderleistender ist, dann wird er zum Schutz der Kollegen, die darunter leiden, eine Gesamtbetrachtung machen.

Warnstreik

Zitat von: MoinMoin in Heute um 08:18Danke, na da hätte unser PR aber ganz schön was zu tun
im NPersVG  §65 (2)Also nur wenn ein Ortswechel damit verbunden ist. Ansonsten kann der AG "durchregieren".

Da ist mir das Betriebsverfassungsgesetz deutlich lieber, da kann ich als Betriebsrat eine Ausschreibung fordern.
Aber nach meiner Erfahrung werden solche freigewordenen Stellen meist intern ausgeschrieben, gerade wenns beliebte Aufstiegspositionen sind. Will ich als Arbeitgeber einen Mitarbeiter wirklich dort sehen habe ich ja Mittel und Wege. Im Fall eines Ausschreibungsprozesses ist es dann ja meist genau anders rum: Der Arbeitgeber muss sich rechtfertigen, weil der ausgewählte Bewerber eventuell nicht der auf dem Papier passendste Kandidat ist.

Magda

Zitat von: Schokobon in Gestern um 14:57Aufgrund welcher Rechtsgrundlage bestimmt ihr mit?

Der Beschäftigte, der auf die freigewordene Stelle unter Zwang umgesetzt werden soll, ist damit nicht einverstanden. Das liegt im Wesentlichen daran, dass er die Aufgabe nicht erledigen möchte und sich auf diese auch nicht beworben hat.

Wird bei uns im Haus grundsätzlich so gehandhabt, dass alles was irgendwie die Mitarbeiter betrifft mitbestimmt wird.

Ich selbst wurde aber auch schon bei einem anderen Dienstherren umgesetzt, die Umsetzung wurde mitbestimmt, der PR hat jedoch nicht zugestimmt und die Umsetzung wurde trotzdem - zunächst vorläufig - und später dann auch dauerhaft umgesetzt.