keine Mitarbeiter für den Vollstreckungsdienst - was nun?

Begonnen von Quereinsteiger, 17.04.2026 08:31

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Vollstrecker

Eine gewisse Zeit sollte auch er in seiner Position sowas irgendwie mit überbrücken, keine Frage. Aber es ist nicht dauerhaft durchführbar, denn eigentlich hat er andere Aufgaben und wenn er selber in die Vollstreckung geht, schaufelt er sich seinen Arbeitshaufen auch selber größer und wird diesen auch irgendwann nicht mehr bewerkstelligen können. Der Stau ist dann halt nur woanders, die Fristen interessiert es aber nicht.

Mit dem Rest, @Schmitti, gebe ich dir auch viel Recht. Ja, es mag merkwürdig sein, hier im Forum nach Hilfe zu fragen...aber anderseits ist es doch ein Mittel des kollegialen Austausches. Ehrlich? Auch ich habe hier und da in diesem Forum schon oft ein "Aha"-Erlebnis gehabt. Aber es stimmt...ab einem gewissen Punkt wären Amtsleitung, Dezernent oder Bürgermeister in der Pflicht, nicht mehr der Kassenleiter.
Sauber auflisten, was alles unfruchtbar in die Wege geleitet wurde, übergeben, zurücklehnen, auf Anweisungen warten.

Rheini

Aufgaben vorlegen und mit der Bitte um Priorisierung, die Liste wieder zurück erhalten.

Petar Tudzharov

#17
Es ist selbstverständlich völlig in Ordnung, hier im Forum bei erfahrenen Kollegen nach Ideen und Vorschlägen zu fragen, gerade wenn man als Quereinsteiger über kaum Verwaltungserfahrung verfügt. Dafür sind wir hier  8)

Ganz wichtig: Nicht alleine probieren, die Sache zu klären, sondern die Vorgesetzten einbeziehen. Das ist immer wichtig.

Manchmal hat man einfach Pech bei einer Ausschreibungsrunde und es kommen keine (passenden) Bewerbungen. Es kostet euch nichts, einen neuen Versuch zu unternehmen.

Ich persönlich habe mittlerweile meine Einstellung gegenüber Quereinsteigern geändert. Wahrscheinlich müssen wir unsere Ansprüche herunterschrauben, um zukünftig noch alle Stellen nachbesetzen zu können.

Höchstwahrscheinlich habt ihr die Stelle mit der Qualifikationsanforderung Verwaltungsfachanggestellter bzw. AI/BI ausgeschrieben. Ich würde in einem ersten Schritt erweitern auf Notar-, Steuer-, Sozialversicherungs- und Rechtsanwaltsfachangestellte. Vorzugsweise Berufe, bei denen Kenntnise in der Rechtsanwendung vorhanden sind. Notfalls auch auf Bürokaufleute, das ist aber der letzte Schritt. Wenn man über diesen Weg einen Kandidaten findet, sollte man ihn anschließend qualifizieren. Die Studieninstitute und Verwaltungsschulen bieten häufig Kompaktkurse im Verwaltungs- und Haushaltsrecht bzw. Grundlagenkurse für Quereinsteiger an. Anschließen würden sich ein oder mehrere Lehrgänge auf dem Gebiet der Vollstreckung anschließen, wie sie bspw. beim kbw angeboten werden. Das kostet natürlich Zeit und Geld, wäre aber machbar.