Autor Thema: Anzeige wegen Betrug vs. Anzeige wegen Falschverdächtigung  (Read 3337 times)

FearOfTheDuck

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Da der TE eher auf Linie des common sense fährt, verfängt sich oberhaeo s Aufschrei so gar nicht.

KaiBro

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Hattest Du nicht schon mal mit dieser Geschichte gepostet, und nachgefragt, ob man mit dieser Formulierung die Bewerberin nicht einladen müsste?

Ist es verboten, eine AGG Hopperin zu sein? Wo ist da der Betrugstraftatbestand? Ich halte AGG Hopping für unseriös und Menschen, die so etwas machen, haben einen sehr unfeinen Charakterzug. Betrug ist das jedoch nicht. Es wurde schließlich nichts versprochen.

AGG Hopping kann grundsätzlich strafbar sein. Allerdings dürften die Beweise in den meisten Fällen nicht ausreichen.
Wäre interessant zu wissen, woher der Vorgesetze die Infos hat. Wurde ggf. von anderen Behörden gegen den Datenschutz verstoßen?

Alles in allem hat sich der Vorgesetzte nicht klug verhalten. Einladen, 10 Minuten Gespräch führen und Tschüß! Wäre weniger Arbeit für alle Beteiligten und kostengünstiger. Nun hat man den Salat und führt ggf. teure Rechtsstreits und investiert viel Zeit.

sabsezicke

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Hattest Du nicht schon mal mit dieser Geschichte gepostet, und nachgefragt, ob man mit dieser Formulierung die Bewerberin nicht einladen müsste?

Ist es verboten, eine AGG Hopperin zu sein? Wo ist da der Betrugstraftatbestand? Ich halte AGG Hopping für unseriös und Menschen, die so etwas machen, haben einen sehr unfeinen Charakterzug. Betrug ist das jedoch nicht. Es wurde schließlich nichts versprochen.

AGG Hopping kann grundsätzlich strafbar sein. Allerdings dürften die Beweise in den meisten Fällen nicht ausreichen.
Wäre interessant zu wissen, woher der Vorgesetze die Infos hat. Wurde ggf. von anderen Behörden gegen den Datenschutz verstoßen?

Alles in allem hat sich der Vorgesetzte nicht klug verhalten. Einladen, 10 Minuten Gespräch führen und Tschüß! Wäre weniger Arbeit für alle Beteiligten und kostengünstiger. Nun hat man den Salat und führt ggf. teure Rechtsstreits und investiert viel Zeit.

Welcher Straftatnestand wird denn erfüllt?

connyziege

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Hattest Du nicht schon mal mit dieser Geschichte gepostet, und nachgefragt, ob man mit dieser Formulierung die Bewerberin nicht einladen müsste?

Ist es verboten, eine AGG Hopperin zu sein? Wo ist da der Betrugstraftatbestand? Ich halte AGG Hopping für unseriös und Menschen, die so etwas machen, haben einen sehr unfeinen Charakterzug. Betrug ist das jedoch nicht. Es wurde schließlich nichts versprochen.

AGG Hopping kann grundsätzlich strafbar sein. Allerdings dürften die Beweise in den meisten Fällen nicht ausreichen.
Wäre interessant zu wissen, woher der Vorgesetze die Infos hat. Wurde ggf. von anderen Behörden gegen den Datenschutz verstoßen?

Alles in allem hat sich der Vorgesetzte nicht klug verhalten. Einladen, 10 Minuten Gespräch führen und Tschüß! Wäre weniger Arbeit für alle Beteiligten und kostengünstiger. Nun hat man den Salat und führt ggf. teure Rechtsstreits und investiert viel Zeit.

Welcher Straftatnestand wird denn erfüllt?

Im Strafgesetzbuch gibts keinen. Also?!

Man kann ja für die Behörde und den Vorgesetzten nur hoffen, dass die hier mitlesen, bevor es für die megapeinlich wird.

Fortbildungen wurden erwähnt. Sollte der Vorgesetzte mal dran teilnehmen! ;-)


KaiBro

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Hattest Du nicht schon mal mit dieser Geschichte gepostet, und nachgefragt, ob man mit dieser Formulierung die Bewerberin nicht einladen müsste?

Ist es verboten, eine AGG Hopperin zu sein? Wo ist da der Betrugstraftatbestand? Ich halte AGG Hopping für unseriös und Menschen, die so etwas machen, haben einen sehr unfeinen Charakterzug. Betrug ist das jedoch nicht. Es wurde schließlich nichts versprochen.

AGG Hopping kann grundsätzlich strafbar sein. Allerdings dürften die Beweise in den meisten Fällen nicht ausreichen.
Wäre interessant zu wissen, woher der Vorgesetze die Infos hat. Wurde ggf. von anderen Behörden gegen den Datenschutz verstoßen?

Alles in allem hat sich der Vorgesetzte nicht klug verhalten. Einladen, 10 Minuten Gespräch führen und Tschüß! Wäre weniger Arbeit für alle Beteiligten und kostengünstiger. Nun hat man den Salat und führt ggf. teure Rechtsstreits und investiert viel Zeit.

Welcher Straftatnestand wird denn erfüllt?

Im Strafgesetzbuch gibts keinen. Also?!

Man kann ja für die Behörde und den Vorgesetzten nur hoffen, dass die hier mitlesen, bevor es für die megapeinlich wird.

Fortbildungen wurden erwähnt. Sollte der Vorgesetzte mal dran teilnehmen! ;-)

Natürlich gibt es im Strafgesetzbuch einen. § 263 StGB ! Allerdings dürfte der Nachweis schwierig sein, weshalb eine Anzeige in den meisten Fällen im Sande verlaufen dürfte.

clarion

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Welche falsche Tatsachen spiegelt ein AGG Hopper denn vor? Lächerlich!

Sjuda

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AGG-Hopping und Betrug ist ein durchaus relevantes Thema, das am Rande.

https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/23-03/index.php?sz=7

Knackpunkt ist die Ernsthaftigkeit der Bewerbung.

Im konkreten Fall ist die Frage, auf welche Erkenntnisse der Vorgesetzte seine Vermutung stützt.
Es gibt Indizien, die auf eine fragwürdige Absicht hinweisen können, z. B. dann, wenn Wohn- und Arbeitsort weit auseinander liegen oder die bisherige Erwerbsbiographie überhaupt nicht zur ausgeschriebenen Stelle passt.
Das sind jedoch lediglich Anhaltspunkte, keine Beweise. Auf dieser Grundlage eine Strafanzeige zu tätigen ist aussichtslos, mit einer solchen zu drohen, ist dumm.

Die einschlägigen Formulierungen müsste eigentlich jeder Personaler im ö.D. erkennen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, muss man den Bewerber eben einladen. Solche Fehler dürfen nicht passieren.

MoinMoin

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Eben, einladen, wenn sie zurückziehen ist alles gut. Wenn sie unentschuldig nicht erscheinen, auch alles gut. Ist die Mittagspause halt länger. 8)
Wenn sie den Termin krankheitsbedingt absagen, dann muss man halt nochmal einladen, nervig, aber so what.

Unsere Erfahrung ist leider, dass weit über 50% der Schwerbehinderten ihren Termin nicht wahrnehmen, aber diese dann gleich als AGG Hopper betrachten, eher nicht, eher SchrottschussbewerberInnnen.

Abgang 2025

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Es geht auch anders herum, oft wird man nur eingeladen weil man Schwerbehindert ist und die Behörde will einen überhaupt nicht ! Anstatt sie einem absagen, macht man sich die ganze Arbeit und bereitet sich auf das Gespräch vor und informiert sich usw. Habe oft genug erlebt "wie" Schwerbehinderten dann abgefertigt wurden im Minutentakt da man uns von Anfang an nicht wollte.

Sjuda

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Andere Bewerber, die die Behörde auch nicht möchte, lädt sie gar nicht erst ein. Die erlebte "Abfertigung" der Schwerbehinderten resultiert aus dem gesetzlichen Anspruch auf ein Vorstellungsgespräch, sofern man nicht offensichtlich ungeeignet ist.

Während man andere geeignete Bewerber aussortieren kann, geht das bei Schwerbehinderten eben nicht.
Lädt man sie nicht ein, wird man verklagt und zahlt Entschädigung, lädt man sie ein, macht man es auch verkehrt...



Organisator

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Andere Bewerber, die die Behörde auch nicht möchte, lädt sie gar nicht erst ein. Die erlebte "Abfertigung" der Schwerbehinderten resultiert aus dem gesetzlichen Anspruch auf ein Vorstellungsgespräch, sofern man nicht offensichtlich ungeeignet ist.

Während man andere geeignete Bewerber aussortieren kann, geht das bei Schwerbehinderten eben nicht.
Lädt man sie nicht ein, wird man verklagt und zahlt Entschädigung, lädt man sie ein, macht man es auch verkehrt...

Ein schönes Beispiel für eine gute Absicht des Gesetzgebers, die schlecht umgesetzt wird.

Um das von Abgang geschilderte Problem zu umschiffen kann man ganz einfach die Schwerbehinderung erst dann thematisieren, wenn man zum Vorstellungsgespräch eingeladen wurde. So erkennt der Schwerbehinderte das echte Interesse des AG und kann zugleich durch die rechtzeitige Info dem AG die Möglichkeit geben, bei Bedarf für einen spezifischen Nachteilsausgleich zu sorgen.

Umlauf

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Es geht auch anders herum, oft wird man nur eingeladen weil man Schwerbehindert ist und die Behörde will einen überhaupt nicht ! Anstatt sie einem absagen, macht man sich die ganze Arbeit und bereitet sich auf das Gespräch vor und informiert sich usw. Habe oft genug erlebt "wie" Schwerbehinderten dann abgefertigt wurden im Minutentakt da man uns von Anfang an nicht wollte.

Genau das ist doch der Gesetzeslage geschuldet.

Bei uns wird der SB angibt eingeladen, außer es passt absolut gar nicht zum ausgeschriebenen Job.

Manchmal findet dich darunter sogar der fachlich beste Bewerber.

Abgang 2025

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Die Frage ist darf man das ?? Den Arbeitgeber nach oder während des Vorstellungsgesprächs erst informieren das man Schwerbehindert ist ? Macht das nicht einen schlechten Eindruck?  Weil dann sagt er vielleicht oh, dann hätte ja beim Gespräch der SB Vertreter dabei sein müssen und man bekommt deswegen den Job nicht ?


Andere Bewerber, die die Behörde auch nicht möchte, lädt sie gar nicht erst ein. Die erlebte "Abfertigung" der Schwerbehinderten resultiert aus dem gesetzlichen Anspruch auf ein Vorstellungsgespräch, sofern man nicht offensichtlich ungeeignet ist.

Während man andere geeignete Bewerber aussortieren kann, geht das bei Schwerbehinderten eben nicht.
Lädt man sie nicht ein, wird man verklagt und zahlt Entschädigung, lädt man sie ein, macht man es auch verkehrt...

Ein schönes Beispiel für eine gute Absicht des Gesetzgebers, die schlecht umgesetzt wird.

Um das von Abgang geschilderte Problem zu umschiffen kann man ganz einfach die Schwerbehinderung erst dann thematisieren, wenn man zum Vorstellungsgespräch eingeladen wurde. So erkennt der Schwerbehinderte das echte Interesse des AG und kann zugleich durch die rechtzeitige Info dem AG die Möglichkeit geben, bei Bedarf für einen spezifischen Nachteilsausgleich zu sorgen.