Rentenreform 2026/ 2027

Begonnen von BAT, 23.06.2026 13:27

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MoinMoin

Ich auch, aber es hat ja noch nichtmal irgendeine politische Diskussion angefangen, also die Reform wird sicher nicht unter dem Weihnachtsbaum liegen

Faunus

Ich vermute sehr stark, dass sich die beiden Regierungsparteien hinter verschlossener Tür die "Köpfe einschlagen" und da dieses mal kein Dritter als "Durchstecher/Zündler" dabei ist, bekommt man das nicht mit.


Bob Kelso

Zitat von: Faunus in Gestern um 19:29Ich vermute sehr stark, dass sich die beiden Regierungsparteien hinter verschlossener Tür die "Köpfe einschlagen" und da dieses mal kein Dritter als "Durchstecher/Zündler" dabei ist, bekommt man das nicht mit.



 Nun die Erfahrung zeigt doch, dass die CDU Fraktion und der ukrainische SPD-Kanzler dem kleinen (und eigentlich abgewählten) Mini-Partner ein paar Geschenke machen werden wird, um sich so die Zustimmung einzuholen.

Aleksandra

Zitat von: Hugo Stieglitz in Gestern um 15:21Ich habe das ja schon mal geschrieben und mich unbeliebt gemacht. Genau die Jahrgänge, die kurz vor der Rente stehen, sind die, für die kurzfristig eine Erhöhung der Lebensarbeitszeit eingeführt werden müsste. Sie haben das demografische Problem mitverursacht. Sie wuchsen selbst mit vielen Geschwistern auf, haben dann aber zu wenige Kinder bekommen. Die dadurch eingesparten Kosten wurden in den eigenen Lebensstandard oder in Vermögen investiert. Dafür sollen deren Kinder jetzt länger arbeiten und am Ende weniger bekommen.
Wer leistungsfähig ist, zieht deshalb gern weg. Die Zahlen hochqualifizierter Auswanderer steigen, auch unter den mühsam angeworbenen Fachkräften. Und wer bleibt, geht gerne in Teilzeit. Denn die junge Generation weiß, dass Lebenszeit nicht verbeitragt oder besteuert werden kann.
Auch die Boomer-Generation hatte es nicht einfach, aber das, was uns nun bevorsteht, ist eine Abwärtsspirale, bei der auch die Boomer erkennen müssen, dass sie nicht gewinnen können, wenn es ihren Kindern schlecht geht.


genau so ist es. Es ist absurd, dass die Kohorte, die zahlenmäßig die größte Belastung darstellen einfach "verfrüht" normal in Rente gehen können. Die nachfolgenden Generationen müssen das dann auffangen, nur dass diese Kohorten eine kleinere Zahl bilden und die Belastung dadurch nochmal verschärft wird. Weil es gehen ja plötzlich nicht nur viel mehr Leute in Rente als in den Jahrzehnten danach,sondern es fallen auch viel mehr Beitragszahler weg.

Generell sehe ich die Generationen von 1970 bis 1990 als die großen Verlierer dieser Reform.
Vor 1970 gewinnt, weil sie nur sehr kurz die höheren Rentenbeiträge zahlen müssen, und früher in Rente gehen können.
Und nach 1990 gewinnt, weil dann die Renditen der Kapitalrente besser greifen und sie dadurch ein besseres Rentenniveau erhalten.

Die Kohorte 1970 bis 1990 hingegen bekommt das schlechteste aus beiden Welten. Noch recht lange Zeit erhöhter Beitragssätze und eine nicht so gewisse Kaptialmarktrendite. Hier wird entscheidend sein, wie der steuerfinanzierte Übergangsfaktor für die Kaptialrente konkret ausgestattet sein wird. Leider gibt es dazu noch keine konkreten Hinweise. Auch das Reformpapier bleibt hier sehr vage.
Reallohnverlust seit Dienstantritt: 1,96%
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2025: Inflation 2,2% - Verdi 3,00%
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cyrix42

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 19:12Wäre auch noch schöner wenn sie so was definieren könnten 8)

Gemeinhin wird aber vom BVerfG 5 Jahre als geboten angesehen.
Also die Jahrgänge bis 65/66 dürften Safe seine.


Also ich habe gerade mal versucht, was zu finden. Da gibt es ein BVerfG-Urteil aus dem Jahr 2006, wo das Gericht Übergangsregelungen für rentennahe Jahrgänge gefordert hat. Da heißt es dann in Randnummer 109:

ZitatDie nähere Ausgestaltung der übergangsrechtlichen Regelungen steht im Ermessen des Gesetzgebers. Er kann rentennahe Jahrgänge in größerem Umfang als bisher aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung von der Anwendung des § 22 Abs. 4 FRG 1996 ausnehmen. Entschließt er sich zu einer gestuften Übergangsregelung, ist es seine Sache zu regeln, in welchem Zeitraum und in welchen Zeitstufen die Anpassung erfolgen soll, um dem dargestellten legitimen Interesse der Betroffenen zu genügen. Es obliegt auch seinem sachgerechten Ermessen, wie er die rentennahen Jahrgänge bestimmt.

(Unterstriechung durch mich)

Das würde dann heißen, dass der Begriff undefiniert ist und vom Gesetzgeber mit Leben gefüllt werden muss. Jedenfalls steht da nichts von "5 Jahre".

Aber vielleicht hat ja jemand eine bessere Quelle.

Faunus

Zitat von: Aleksandra in Gestern um 19:55Die Kohorte 1970 bis 1990 hingegen bekommt das schlechteste aus beiden Welten.

Die Generation zw. 1915 -1955 hat das schlechteste von allem bekommen - der Rest je jünger desto höheres Niveau beim Jammern und da möchte ich mich nicht ausnehmen - aber ich bemerke es auch.


MoinMoin

Zitat von: Bob Kelso in Gestern um 19:44Nun die Erfahrung zeigt doch, dass die CDU Fraktion und der ukrainische SPD-Kanzler dem kleinen (und eigentlich abgewählten) Mini-Partner ein paar Geschenke machen werden wird, um sich so die Zustimmung einzuholen.
Ja ich befürchte auch, dass man der CSU eine Mütterrente II schenken wird.

Warnstreik

Zitat von: MoinMoin in Heute um 06:07Ja ich befürchte auch, dass man der CSU eine Mütterrente II schenken wird.

Die Mütterrente hat doch nichts mit der Rentenreform zu tun - auch wenn versucht wird diese hier reinzustecken. Die Mütterrente ist eine staatliche Sozialleistung/Steuerungsmittel, die über über die Rentenversicherung abgerechnet wird. Würde man diese abschaffen (was man durchaus diskutieren kann), dann würde das Einfluss auf den Bundeshaushalt haben, nicht aber auf die Rentenversicherung an sich.


MoinMoin

Zitat von: Warnstreik in Heute um 08:52Die Mütterrente hat doch nichts mit der Rentenreform zu tun - auch wenn versucht wird diese hier reinzustecken. Die Mütterrente ist eine staatliche Sozialleistung/Steuerungsmittel, die über über die Rentenversicherung abgerechnet wird. Würde man diese abschaffen (was man durchaus diskutieren kann), dann würde das Einfluss auf den Bundeshaushalt haben, nicht aber auf die Rentenversicherung an sich.
Wurde nicht von der Kommision darauf hingewiesen, dass der Staatszuschuß zu niedrig ist?

Warnstreik

Zitat von: MoinMoin in Heute um 09:32Wurde nicht von der Kommision darauf hingewiesen, dass der Staatszuschuß zu niedrig ist?

Da ging es explizit um die Zahlungen des Bundes für versicherungsfremde Leistungen, nicht explizit der Mütterrente. Und das ist natürlich ein Thema in der Politik - und zwar in allen Sozialversicherungen von Angestellten. Gutes Beispiel sind auch die Kosten für Grundsicherungsempfänger an die GKV oder Leistungen für Präventionspolitik. Hier hat man zwei Varianten: a) man grenzt ganz klar ab, welche Leistungen Sozialpolitik sind und welche Versicherungsleistung und zahlt das dementsprechend oder b) man macht die Systeme für alle zur Pflicht.

Ich war immer ein Fan der Bürgerversicherung (in der GKV), aber wenn man das nicht hinbekommt, dann sollte man tatsächlich über (würg...) die Kopfpauschale nachdenken.

BAT

Zitat von: Warnstreik in Heute um 09:54Ich war immer ein Fan der Bürgerversicherung (in der GKV), aber wenn man das nicht hinbekommt, dann sollte man tatsächlich über (würg...) die Kopfpauschale nachdenken.

Spätestens wenn man die BBG noch weiter nach oben schiebt oder evtl. ganz aufhebt, fallen Beiträge und Leistungen so weit auseinander, dass dies irgendwann - auch nicht unter dem Solidargedanken - zu rechtfertigen ist.

Man bedenke, dass bei ähnlicher Anwendung in der Rentenversicherung ALLE z. B. 2500 € Rente bekommen, unabhängig von den Einzahlungen.

Aleksandra

Ich erinnere an das Zitat von Lars Klingbeil, auf Nachfrage warum man den Bundeszuschuss zur Krankenversicherung (z.B. zur Finanzierung von Asylbewerbern und Bürgergeldempfängern) weiter reduziert. Dazu meinte er einfach nur: "Ist doch eh linke Tasche rechte Tasche".

Und das von einem SPD Mann. Man darf sich keinesfalls darauf verlassen, dass die Regierung in irgendeiner Art und Weise versicherungsfremde Leistungen angemessen kompensiert. Mütterrente schön und gut. Aber im Zweifel geht das zu Lasten eurer persönlichen Rentenzahlungen. Weil der Staat offensichtlich nicht bereit ist, die Rechnungen für Dinge zu bezahlen die er selbst bestellt.

Konnexitätsprinzip am Arsch!
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2022: Inflation 6,9% - Verdi 1,8%
2023: Inflation 5,9% - Verdi 0%
2024: Inflation 2,2% - Verdi 9,03%
2025: Inflation 2,2% - Verdi 3,00%
2026: Inflation 2,2% - Verdi 3,99%

Warnstreik

Zitat von: BAT in Heute um 10:18Spätestens wenn man die BBG noch weiter nach oben schiebt oder evtl. ganz aufhebt, fallen Beiträge und Leistungen so weit auseinander, dass dies irgendwann - auch nicht unter dem Solidargedanken - zu rechtfertigen ist.

Man bedenke, dass bei ähnlicher Anwendung in der Rentenversicherung ALLE z. B. 2500 € Rente bekommen, unabhängig von den Einzahlungen.

Da bin ich bei dir. Dann eher ein Gesundheitssystem zentral über Steuern finanzieren.

daseinsvorsorge

Zitat von: Aleksandra in Heute um 10:24Ich erinnere an das Zitat von Lars Klingbeil, auf Nachfrage warum man den Bundeszuschuss zur Krankenversicherung (z.B. zur Finanzierung von Asylbewerbern und Bürgergeldempfängern) weiter reduziert. Dazu meinte er einfach nur: "Ist doch eh linke Tasche rechte Tasche".

Konnexitätsprinzip am Arsch!

Erstaunlich, dass das von den beitragszahlenden Mitglieder scheinbar so akzeptiert wird.

Noch erstaunlicher für mich, dass keinerlei Widerstand von den AGs kommt, die ja sonst nichts für Bürgergeldempfänger übrig haben.

Aleksandra

Zitat von: daseinsvorsorge in Heute um 11:21Erstaunlich, dass das von den beitragszahlenden Mitglieder scheinbar so akzeptiert wird.

Noch erstaunlicher für mich, dass keinerlei Widerstand von den AGs kommt, die ja sonst nichts für Bürgergeldempfänger übrig haben.
Die meisten Menschen verstehen das ja auch gar nicht. Viele haben ohnehin schon abgewunken und erwarten sowieso nur noch das schlechteste.

Dafür gibt es Widerstand seitens der Krankenkassen. Sie bezeichnen diese Praxis als verfassungswidrig und überlegen den Klageweg zu beschreiten, der sich aber über Jahre hinziehen wird.
https://www.aerzteblatt.de/news/kurzung-von-bundeszuschuss-willkurlich-und-verfassungswidrig-4cf79eff-7f04-4e3c-8add-d8894b21fdc9
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