Polizistinnen lassen Kollegen im Stich - Disziplinarverfahren gerechtfertigt?

Begonnen von kittyka, Gestern um 08:09

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clarion

Kittyka, Polizisten werden immer wieder für Krisensituationen geschult! Sie haben Schièßtraining, Deeskalationstraining, Selbstverteidigung usw. und so fort. Die BePo ist bei uns im Nachbargebäude und es ist Wahnsinn wie oft sie alles Mögliche bei uns auf dem Gelände trainieren. Die Polizei stolpert nicht untrainiert in unübersichtliche Situationen rein.

Die haben Damen haben bei ihrer Flucht noch nicht mal ihr Polizeiauto mitgenommen, mit dem sie Verstärkung hätten holen können. Tut mir leid, die sind 100%ig nicht für den Polizeidienst geeignet! Der ÖD ist nicht das Sozialamt!!!

kittyka

Zitat von: clarion in Gestern um 23:07Kittyka, Polizisten werden immer wieder für Krisensituationen geschult! Sie haben Schièßtraining, Deeskalationstraining, Selbstverteidigung usw. und so fort. Die BePo ist bei uns im Nachbargebäude und es ist Wahnsinn wie oft sie alles Mögliche bei uns auf dem Gelände trainieren. Die Polizei stolpert nicht untrainiert in unübersichtliche Situationen rein.

Die haben Damen haben bei ihrer Flucht noch nicht mal ihr Polizeiauto mitgenommen, mit dem sie Verstärkung hätten holen können. Tut mir leid, die sind 100%ig nicht für den Polizeidienst geeignet! Der ÖD ist nicht das Sozialamt!!!
Ich hab glaub ich nie gesagt, dass ich ihr Verhalten in der Situation richtig finde. Ich hätte eben  auch andere Möglichkeiten geprüft, anstatt direkt ein Disziplinarverfahren zu initiieren und ausschließlich auf Entlassung zu pochen.
Es handelt sich eben um ein einmaliges Fehlverhalten und bei der Polizei gibt es genügend
andere Möglichkeiten.

In meinem Amt sind mir genügend andere weitaus schlimmere Leute mit (sozialer) Inkompetenz begegnet, wo
es aber irgendwie niemanden juckt, was die so treiben und nein, das ist nicht auf mich bezogen.


Petar Tudzharov

Dass es genügend andere Einsatzmöglichkeiten bei der Polizei gibt, kann doch aber wohl keine Begründung sein. Was wäre denn die Botschaft? Gravierende Pflichtverletzungen sind kein Problem, man landet weich irgendwo auf einer Innendienststelle. Wie denkst du wirkt sich das auf das Vertrauen und den Zusammenhalt zwischen den Polizisten sowie auf die individuelle Einsatz- und Risikobereitschaft aus?

clarion

@ Nein Kittyka, das geht einfach so nicht! Wenn man keinen Bock mehr auf Streifendienst hat, dreht man vorsätzlich ein dickes Ding und fällt schwuppdiwupp weich? Das wäre die Konsequenz aus deiner Denkweise. Gerade Polizeikollegen müssen sich im Einsatz auf einander verlassen können. Diese Polizistinnen würden den Betriebsfrieden erheblich stören.

Es gibt Fehler, die sind eben unverzeihlich, nicht nur bei der Polizei.

Rowhin

Zitat von: kittyka in Heute um 05:31In meinem Amt sind mir genügend andere weitaus schlimmere Leute mit (sozialer) Inkompetenz begegnet, wo
es aber irgendwie niemanden juckt, was die so treiben und nein, das ist nicht auf mich bezogen.

Grobe Pflichtverletzung mit sozialer Inkompetenz zu vergleichen, halte ich jetzt wiederum für nicht angemessen.

Mal ganz abgesehen davon, dass "andere Leute anderswo sind auch problematisch" nie ein Argument sein sollte, über Probleme hinwegzusehen.

Aber gut, du scheinst fest davon überzeugt zu sein, dass die Strafe hier nicht angemessen ist, während der überwiegende Rest von uns diese für durchaus angemessen hält. An dem Punkt scheinen wir dann nicht weiterzukommen.

Organisator

Zitat von: kittyka in Gestern um 16:15Ja,aber die Damen haben scheinbar ihre Chance auf ein weiteres Beamtenverhältnis generell verwirkt.
Da gibt es auch kein Ermessen mehr, wie wenn du einfach nur wegen schlechter Leistungen nicht übernommen wurdest.
Das finde ich halt hart.


Wie kommst du darauf? Sie werden nach meinem Dafürhalten aus dem Polizeivollzugsdienst entfernt. Für andere Fachlaufbahnen ist damit kein Urteil gesprochen.

Ich glaube hier gibt es auch ein Missverständnis. Nämlich, dass nur bei schuldhaften Verhalten ein Disziplinarverfahren gerechtfertigt sei. Dem ist aber nicht so. Wenn sich (im Nachhinein) herausstellt, dass ein Beamter nicht für die Tätigkeit geeignet ist, dann ist es nur logisch, dass er nicht mehr in dieser Tätigkeit (hier als Polizeivollzugsbeamter) arbeitet.