Das Bundesverwaltungsamt begründet es damit, dass das Gesetz zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz - FamEntlastG) (erst) am 6. Dezember im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden ist und deshalb bis zum Rechenlauf für den Januarzahltag am 11. Dezember nicht mehr ausreichend Zeit für die Programmänderung einschließlich Test zur Verfügung stand. Beim Februarzahltag wird daher eine Korrektur der Januar-Abrechnung stattfinden.
Mit dem BBVAnpG hat das aber nix zu tun.