Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Tätigkeitsmerkmale & Fehlender Hochschulabschluss

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venice89:

--- Zitat von: Spid am 17.12.2018 17:28 ---Eine Eingruppierungspraxis kann „hier“ nur von anderen Orten abweichen, wenn andere Eingruppierungsnormen Anwendung finden. Ansonsten ist sie für den Geltungsbereich des TVÖD Bund universal, da es keine Faktoren vor Ort gibt, die Einfluß auf die Eingruppierung hätten.

--- End quote ---

Mit "seltsam" meine ich das frisch Ausgelernte erstmal ein "Template" bekommen ohne das geschaut wird was der MA nun wirklich für Tätigkeiten übernimmt, kümmert er sich nicht selber drum (oder hat einen guten direkten Vorgesetzten) bleibt das erstmal so.

Oder der AG sucht sich eine EG aus die er bereit ist zu bezahlen und dann wird auf dieser Basis eine TD geschrieben (ob die dann der Realität entspricht ist nebensächlich).

Oder es werden Tätigkeiten aus einer TD gestrichen um eine niedrigere EG zu erzielen (es wird dann natürlich trotz dem erwartet das der AN die gestrichenen Aufgaben ausführt - leider funktioniert der Plan meistens auch ;) )

Das dass Tarifwidrig ist ist klar, der TVöD wird hier nicht wirklich gelebt.

MoinMoin:

--- Zitat von: venice89 am 17.12.2018 19:35 ---Das dass Tarifwidrig ist ist klar, der TVöD wird hier nicht wirklich gelebt.

--- End quote ---
Allerdings von beiden Seiten nicht. Der AN der Dinge macht, zu denen er nicht befugt ist, weil ihm diese nicht übertragen wurden, der AG der Dinge erwartet von einem AN, ohne gewillt zu sein, ihm diese auch wirksam zu übertragen.
Weil: Haben wir schon immer so gemacht.... ::)

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