Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Tätigkeitsmerkmale & Fehlender Hochschulabschluss

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MoinMoin:
9c
Eine runter ist die Regel und daher ist es irrelevant, ob es diese für deinen Bereich regulär gibt.

Mit welcher Begründung wurde denn nachgewiesen, dass das Merkmal Sonstiger Beschäftigter nicht zur Anwendungen kommen kann. Der fehlende Wille als Personaler ein entsprechendes Gutachten zu erstellen(zu können) ist wohl kein Argument.

venice89:
Moin,

die Begründung liegt noch nicht vor, das Problem ist natürlich auch das es sehr schwierig ist das zu Begründen und festzustellen.

Der "Sonstige Beschäftigte" wurde ja so weit ich weis vom BAG sehr ausführlich definiert. Es reicht ja nicht das der MA die selben Tätigkeiten ausübt, sondern das er auch eine ähnliches von Wissen von der Breite und Tiefe her besitzen wie ein entsprechender Studierter. Das Nachzuweisen ist gar nicht so einfach.
Nun könnte man versuchen zu argumentieren, das es in der Abteilung IT gar keinen Studierten gibt und dennoch die Tätigkeiten voll umfänglich erfüllt werden - Und der MA auch entsprechend Flexibel einsetzbar ist.

Die Eingruppierungspraxis ist hier generell manchmal etwas seltsam - ich habe da schon einiges erlebt ;)

Wir warten erstmal ab ... Ich stehe mit dem MA auf jeden Fall in Kontakt. Er sagte mir das er auch mit der 9B oder 9C leben könnte. Auch das ist schon ne ordentliche Steigerung. Aber prinzipiell sollte erstmal der vorgesehene Weg des TVöD gegangen werden.

Spid:
Eine Eingruppierungspraxis kann „hier“ nur von anderen Orten abweichen, wenn andere Eingruppierungsnormen Anwendung finden. Ansonsten ist sie für den Geltungsbereich des TVÖD Bund universal, da es keine Faktoren vor Ort gibt, die Einfluß auf die Eingruppierung hätten.

MoinMoin:
Ich würde es eher so formulieren: Die Häufigkeit von Eingruppierungsirrtümer (zu gunsten oder ungunsten des AN) ist unterschiedlich.
 ???

Frage: Wenn man nicht als Sonstiger eingruppiert wird (ist) und deswegen ein EG runter kommt, wie wäre die Situation, wenn man in der (gleichen) Abteilung neue (andere) Aufgaben bekommt und ausübt, die ebenfalls eine EG höher sind. Wäre dies nicht ein Nachweis, dass man ein Sonstiger ist, da man dadurch ja vom AG eine Verwendungsbreite unterstellt bekommt?

Spid:
Ein Nachweis wohl kaum, aber möglicherweise ein Hinweis auf die entsprechende Verwendungsbreite.

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