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Verkürzung der Stufenlaufzeit
Spid:
Die zweite dargelegte Möglichkeit stellt keine Verkürzung der Stufenlaufzeit dar.
Wastelandwarrior:
hatte ich auch nicht behauptet... aber die Wirkung ist materiell im Normalfall die selbe. Was mich dazu hinriss, sie hier zu erwähnen, da es dem Fragenden möglicherweise nicht auf die Stufe ankommt, sondern auf die Kohle (Vermutung).
Spid:
Nun, wenn Du Deine Antwort mit einer Konjunktion beginnst, stellst Du den Zusammenhang zum vorhergehenden Beitrag damit selbst her - und in dem geht es um die Möglichkeit der Verkürzung der Stufenlaufzeit. Davon ab ist die Behauptung, die materielle Wirkung sei im „Normalfall“ die selbe, völliger Unsinn. Das trifft selbst für die finanzielle Wirkung, auf die Du vielleicht abheben wolltest, nur ausnahmsweise dann zu, wenn es sich um eine Verkürzung der Zeit zum Erreichen der bzw. Vorweggewährung der jeweiligen Endstufe handelt.
deinemHammer:
--- Zitat von: Wastelandwarrior am 14.11.2018 12:22 ---hatte ich auch nicht behauptet... aber die Wirkung ist materiell im Normalfall die selbe. Was mich dazu hinriss, sie hier zu erwähnen, da es dem Fragenden möglicherweise nicht auf die Stufe ankommt, sondern auf die Kohle (Vermutung).
--- End quote ---
Prinzipiell ist mehr an Geld nie verkehrt^^ aber da ich ja wie im Auszug der Entgeltordnung steht schon eine Zulage erhalte, denke ich nicht dass dies eine Möglichkeit darstellt. Somit ist für mich wirklich die Frage nach der Laufzeitverkürzung primär. Danke trotzdem!
Mitch:
Hallo,
ich glaub deine Frage kann man an dieser Stelle abkürzen und zusammenfassen.
Wie schon richtig geschrieben wurde von Spid, kann die Stufenlaufzeit bis zu 50% pro Stufe verkürzt werden. Dabei ist es unabhängig, ob du den normalen Regelaufstieg oder den verlängerten Aufstieg unterliegst.
Leider ist und bleibt es eine (KANN)-Regelung und liegt einzig und allein im Ermessen der Dienststellenleitung.
Es besteht hier auch kein Mitbestimmungsrecht des PR, welches weiterhelfen könnte.
Also formlosen Antrag an die Dienststellenleitung stellen (am besten über deinen Vorgesetzten) und hoffen.....
Aus meinem persönlichen Beispiel kann ich nur berichten, das die Verkürzung einer Stufenlaufzeit, in meiner Behörde grundsätzlich keine Anwendung findet. Begründet wird diese Entscheidung mit dem "Gleichbehandlungsgrundsatz". Wer es glaubt, wird Seelig. Aber egal...... :-)
Grüße Mitch
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