In Bayern ist der Verwaltungslehrgang I und II in den Beschäftigtenlehrgang (BL) I und II umbenannt worden. Der Beschäftigtenlehrgang I ermöglicht es, prüfungspflichtige Stellen (die rechtlich geprägt sind) in der zweiten Qualifikationsebene (ab Entgeltgruppe E6 bis E 9a) zu übernehmen. Der Beschäftigtenlehrgang II eben ab der dritten Qualifikationsebene
Mit dem erfolgreichen Abschluss des BL I wird die Bezeichnung Verwaltungsfachkraft und mit dem erfolgreichen Abschluss des weiterführenden BL II die Bezeichnung Verwaltungsfachwirt/-in (sowie, sofern nicht bereits erhalten, ebenfalls die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung in Bayern) verliehen. Demnach ist es hier durchaus gleichgestellt, der Rest liegt dann bei der jeweiligen Personalabteilung. In den Stellenausschreibungen steht dann etwa beispielsweise "mit abgeschlossener Fachprüfung I (bzw. II)" als Zulassungsvoraussetzung zur Bewerbung.
Weiterführende Informationen bietet die Webseite des BVS (Bayerische Verwaltungsschule). Natürlich kann hier, für die von mir getätigten Aussagen, als Geltungsbereich nur Bayern aufgeführt werden.