Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung Anlagenbuchhalter
Spid:
Ich denke nicht, daß eine Dienstvereinbarung mit diesem Inhalt rechtswirksam geschlossen werden kann. Zudem würde sie dann ohnehin nur auf die Bezahlung und nicht auf die Eingruppierung wirken.
Kaiser80:
--- Zitat von: Linella am 15.11.2018 12:03 ---Erstmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten!
Was habe ich denn eurer Meinung nach für Optionen? Soll ich nochmal das Gespräch mit dem Personalamt (was übrigens keine Ahnung von Finanzbuchhaltung hat) suchen, oder auch den Personalrat mit einbeziehen?
Bezüglich dem Antrag nach §29b TVÜ-VKA wurde bei uns eine Dienstvereinbarung beschlossen, welche intern die Frist verlängert hat! Da man ja erst einen Antrag stellen kann, wenn man weiß wie man eingruppiert ist!
--- End quote ---
1. Bezüglich des Antrags ;)
2. Optionen:
a) Ja, Gespräch suchen schadet nie. Wir/ich als PR haben immer wieder gut vermitteln können bei unterschiedlicher Auffassung zur Eingruppierung (bzw. Bezahlung).
b) Du kannst die Kröte Schlucken und das "Zückerchen" eg 6 statt eg 5 mitnehmen.
c) Eingruppierungsfestellungsklage
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