Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung Anlagenbuchhalter
Controller:
Die Erstellung eines Anlagenspiegels nach HGB, die Ansprechbarkeit durch die Prüfungsbehörden, die übertragene Verantwortung und die Entscheidungsbefugnis über die Behandlung sehr hohe Werte kann man meiner Meinung nach nicht in TVÖD 5 eingruppieren. Auch die Tätigkeiten im Rahmen der Wirtschaftsplanung deuten auf wesentlich mehr hin. Hier ist erheblicher Sachverstand und Wissen um die einschlägigen Rechtsvorschriften nötig. Bei uns sind derartige Stellen mit EG 8 bzw. 9A bewertet.
Onza:
Die Einschätzung, dass doch alles in Gesetzen und Co. geregelt sei und daher der Sachbearbeiter gar keine Entscheidungen trifft, kann auch nur derjenige behaupten, der von Anlagenbuchhaltung keine Ahnung hat.
Bei uns wird die Anlagenbuchhaltung mit EG 7 bewertet - nach Überprüfung zum 01.01.2017.
Kaiser80:
Hmmm.
Also mit EG 5 tu ich mir hier allerdings auch schwer. Ich selbst bin
a) In einer sog. tariflich unbedeutenden "Stellenbewertungskomission" (ja das gibt es noch immer!) und
b) Zufällig BiBu und somit auch mit dem Themenfeld Anlagenbuchhaltung ganz gut vertraut.
Gründliche Fachkenntnisse sind wohl völlig unstrittig. Ich würde hier auch bei 2.+3. vielseitige Fachkenntnisse sehen.
Die Vielseitigkeit der Fachkenntnisse braucht sich ja nicht auf das gesamte Gebiet der Verwaltung zu beziehen. Der Aufgabenkreis der/des Beschäftigten muss so gestaltet sein, dass er nur beim Vorhandensein gründlicher und vielseitiger Fachkenntnisse ordnungsgemäß bearbeitet werden kann. Die Vielseitigkeit kann auch erfüllt sein, wenn ein/e Beschäftigte/r nur auf einem speziellen, schmalen Sachgebiet tätig wird.
Auch enthalten m.E. Punkt 2., 3. und 4. sL... Aber da kann man echt drüber diskutieren. Meine Persönliche Einschätzung:
Die Stelle kann alles zwischen EG6 und EG9a ergeben.
Ein Antrag nach §29b TVÜ-VKA wäre im Übrigen verfristet und soll für dich wahrschlich das "Zückerchen" von EG 5 nach EG 6 sein...
Kaiser80:
@controller: Da warst du wohl was schneller als ich... gut zusammengefasst
Linella:
Erstmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten!
Was habe ich denn eurer Meinung nach für Optionen? Soll ich nochmal das Gespräch mit dem Personalamt (was übrigens keine Ahnung von Finanzbuchhaltung hat) suchen, oder auch den Personalrat mit einbeziehen?
Bezüglich dem Antrag nach §29b TVÜ-VKA wurde bei uns eine Dienstvereinbarung beschlossen, welche intern die Frist verlängert hat! Da man ja erst einen Antrag stellen kann, wenn man weiß wie man eingruppiert ist!
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