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[Allg] Riester als Beamter (mVD)

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Dude23:
Hallo zusammen,

ich weiß, dass das ein schwieriges Thema ist. Es gibt zig Varianten, so dass man nie, ohne die Details zu kennen, eine klare Aussage treffen kann. Ich würde es deshalb gerne etwas allgemeiner halten: Ist ein Riester-Vertrag für Beamte im mittleren Verwaltungsdienst in der Regel als sinnvoll anzusehen?

Und wie würde das später laufen? Würde der Riester-Betrag auf die Pension angerechnet werden?

Schon mal vielen Dank für all euer Wissen :)

Grüße,
Dude

ChrBY:

--- Zitat von: Dude23 am 15.11.2018 13:41 ---Ist ein Riester-Vertrag für Beamte im mittleren Verwaltungsdienst in der Regel als sinnvoll anzusehen?
--- End quote ---
Genauso sinnvoll oder nicht sinnvoll wie für Arbeitnehmer. Derzeit werfen neu abgeschlossene Riesterverträge aufgrund der nicht vorhandenen Zinsen praktisch nichts mehr ab. Wer hingegen alte Verträge besitzt, sollte diese behalten.


--- Zitat ---Und wie würde das später laufen? Würde der Riester-Betrag auf die Pension angerechnet werden?
--- End quote ---
Nein, Auszahlungen aus Riesterrenten werden im Gegensatz zu einer eventuell vorhandenen VBL-Rente aus dem öffentlichen Dienst nicht auf die Höchstpension angerechnet. Heißt: Man darf zusammen mit einer Riesterrente das Höchstruhegehalt überschreiten und wird nicht auf dieses gekappt.

Dude23:
Danke ChrBY, das hilft mir schon mal weiter. Das sind irgendwie so Fragen, bei denen weiß man genau, dass man sie nicht so einfach beantworten kann. Aber gerade deswegen versuche ich da wenigstens allgemeine Infos zu sammeln.
Die gleiche Frage könnte man ja auch bezüglich einer Dienstunfähigkeitsversicherung stellen. Es gibt Stimmen die behaupten, dass, wenn erstmal ein Anspruch auf Mindestpension erworben wurde, man auf eine solche Versicherung verzichten könnte. Aber auch hier kommt es wohl auf den Einzelfall an.

LehrerInNRW:
Finanztipp hat zu Thema Riester eine gute Themenseite. Das Lesen hilft sicherlich bei der Entscheidungsfindung.

yamato:
Was bei Riesterverträgen gerne vergessen wird, die Hauptrendite resultiert aus der staatlichen Förderung.
Also den jährlichen Zulagen, die beantragt werden müssen oder dem Steuervorteil.

Bei einem Beamten mD dürfte die Zulage interessanter sein. Hat er dazu noch Kinder steigt die Zulage ganz erheblich.

Auch bei den VL wird der Effekt der Zulage gerne vergessen. Ich zahle z.B. 40 € mtl. in einen festverzinsten (1%) VL-Sparvertrag. Davon sind 6 € die Zulage durch den AG, bei also 34 € Eigenanteil entspricht das einem Zinssatz von mehr als 17 %. Natürlich kommt da am Ende des Vertrages kein Vermögen raus, aber warum sollte ich auf die Zulage verzichten.

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