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[BY] Verbeamtung in A13
Q.E.D.:
Hallo zusammen,
kann jemand eine Aussage dazu treffen, ob Stellen, die mit einer Wertigkeit von A13 ausgewiesen sind, eine Zuordnung zu einer Qualifikationsebene (3. oder 4.QE) beinhalten (können)?
Können Beamtenstellen in A13 sowohl mit geeigneten Bewerbern beider Qualifikationsebenen besetzt werden oder beinhaltet die Dienstpostenbewertung eine Zuordnung zu einer bestimmten Qualifikationsebene?
Denkbar wäre sowohl eine Besetzung mit einem Bewerber der 3.QE mit A13 als Regelendamt als auch als Einstiegsamt der 4. QE.
Viele Grüße
Q.E.D.
kleri:
--- Zitat von: Q.E.D. am 19.11.2018 13:48 ---
Können Beamtenstellen in A13 sowohl mit geeigneten Bewerbern beider Qualifikationsebenen besetzt werden oder beinhaltet die Dienstpostenbewertung eine Zuordnung zu einer bestimmten Qualifikationsebene?
--- End quote ---
In deiner Frage hast du schon eine falsche Annahme formuliert. In der Bewertung eines Dienstpostens (zumindest nach gängigem Gutachten) nimmt man die Zuordnung zum Erfordernis einer bestimmten Laufbahnbefähigung vor. Die Besetzung des Dienstpostens steht auf einem ganz anderen Blatt.
Hain:
Moin,
das hängt vom Stellenplan/Stellenplanrecht und der Landesbesoldungsordnung ab. Gibt es eine unterschiedliche Amtsbezeichnung (findet sich in der jeweiligen Besoldungsordnung) und ist diese mit zugehörigen Planstellen auszuweisen, dürfte die Besetzung einer Stelle A 13 Endamt mit A 13 Einstiegsamt nicht richtig sein.
Die Dienstpostenbewertung hängt vom angewendeten System ab. In Bewertungen nach den KGSt Gutachten wird eine Laufbahn festgelegt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Ausbildung in Bewertungen nach anderen Systemen keine Rolle spielt.
Schließlich ist auch maßgeblich, welches Anforderungsprofil in der Ausschreibung festgelegt wurde.
Grüße
Hain
Skedee Wedee:
--- Zitat von: Q.E.D. am 19.11.2018 13:48 ---Können Beamtenstellen in A13 sowohl mit geeigneten Bewerbern beider Qualifikationsebenen besetzt werden
--- End quote ---
Nein. Entweder A 13gD oder A 13hD. Zwei unterschiedliche Laufbahnen und der Stellenplan sollte Aufschluss darüber geben, welcher Laufbahn die 13er-Stelle zugeordnet ist.
Q.E.D.:
Vielen Dank für die Antworten.
Unser Stellenplan im Hause weist nur A13-Stellen (sowohl in der 3.QE als auch 4. QE mit der Bezeichnung "Verwaltungsrat") aus ohne weitergehend zu differenzieren. Die internen Ausschreibungen sehen eine Bewertung nach A13 BayBesG bzw. E12 TVöD vor ohne eine Qualifikationsebene (bei den Beamten) zu benennen. Ein Rückschluss von der Stellenbewertung für Angestellte verbietet sich meiner Ansicht nach. Das Anforderungsprofil lässt keine Rückschlüsse auf die QE zu und fordert Führungseignung, sichere Rechtsanwendung, Organisationstalent etc..
Letztlich frage ich mich, ob die Annahmen zur QE bei der Dienstpostenbewertung entscheidend sind oder das ausgewiesene Statusamt und das Anforderungsprofil der Stelle.
Dies mündet bei mir in die Frage, ob ich einem Bewerber, der das Anforderungsprofil der Stelle erfüllt, und die Eignung für das Amt A13 (4.QE) hat, die Besetzung verbunden mit einer Verbeamtung in A13 mit der Begründung versagen könnte, dass es eine A13 (3.QE) und keine A13 (4.QE) ist.
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