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[BY] Verbeamtung in A13

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nichts_tun:

--- Zitat von: Q.E.D. am 19.11.2018 16:08 ---Letztlich frage ich mich, ob die Annahmen zur QE bei der Dienstpostenbewertung entscheidend sind oder das ausgewiesene Statusamt und das Anforderungsprofil der Stelle.
--- End quote ---

Das sollte sich im Regelfall decken. D.h. wenn der Dienstposten der 4. QE zugeordnet ist, sollte als Anforderungsprofil die entsprechende Qualifizierungsebene gefordert sein.
Das ausgewiesene Statusamt ist insoweit ja nicht sehr hilfreich, wenn es nur als "Verwaltungsrat" bezeichnet ist.


--- Zitat von: Q.E.D. am 19.11.2018 16:08 ---Dies mündet bei mir in die Frage, ob ich einem Bewerber, der das Anforderungsprofil der Stelle erfüllt, und die Eignung für das Amt A13 (4.QE) hat, die Besetzung verbunden mit einer Verbeamtung in A13 mit der Begründung versagen könnte, dass es eine A13 (3.QE) und keine A13 (4.QE) ist.
--- End quote ---

Ablehnen müsstest du es m. E. nicht. Der Bewerber wäre damit überqualifiziert für die Wahrnehmung des Dienstpostens. Er dürfte daher dann auch nur in der 3. QE verbeamtet werden, inwieweit das möglicherweise Auswirkungen hat, wenn der Bewerber in die 4. QE aufsteigen (z. B. Dienstposten einer A 14) möchte, weiß ich nicht.

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