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Anforderungsprofil: Alternativen zu den klassischen Verwaltungsberufen

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Texter:

--- Zitat von: Spid am 20.11.2018 11:48 ---Ich habe gute Erfahrungen mit Rechtsanwaltsfachangestellten gemacht. Da die in ihrem eigentlichen Beruf zudem lausig bezahlt werden, bekommt man für das Entgelt im öD auch nicht nur Ausschuß.

--- End quote ---


Siehst Du bei Rechtsanwaltsfachangestellten die Anforderungen der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1 als erfüllt an? Also ist ein "klassischer" Verwaltungsjob eine entsprechende Tätigkeit eines Rechtsanwaltsfachangestellten?

Ist eine Eingruppierung in die EG 5 bis 9a möglich oder muss ein AI nachgeschoben werden?

Spid:
Der Ausnahmetatbestand zur Ausbildungs- und Prüfungspflicht steht ja im konkreten Bezug zur auszuübenden Tätigkeit, kann also nur auf den jeweiligen Einzelfall beurteilt werden, die Eingruppierung wird aber niemals „möglich“ sein, sondern eine Eingruppierung ist oder ist nicht gegeben.

Texter:
Nehmen wir das Beispiel aus diesem Thread:

Sachbearbeiter Eingliederungshilfe

Ist er in die EG 5-9a eingruppiert?

Spid:
Das ist kein Beispiel für eine auszuübende Tätigkeit, sondern ein inhaltsloser Begriffscontainer.

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