Hallo miteinander,
kurz zu mir und meinem Problem: Ich bin bei einem Kreis in der Eingliederungshilfe tätig. Wir sind im Tandem-Modell organisiert: Es gibt zwei Teams von Hilfeplanern, die fast ausschließlich aus Pädagogen bestehen sowie ein Team Verwaltung, das die Maßnahmeentscheidungen umsetzt usw. Ich habe das Vergnügen, dem Team Verwaltung vorzustehen. Dazu gehört auch, im Rahmen von Stellenbesetzungsverfahren das Anforderungsprofil festzulegen.
Bei der Bestimmung der erforderlichen Qualifikation habe ich mich in der Vergangenheit auf die klassischen Verwaltungsberufe beschränkt, also bei Beamten die Befähigung für die LGen 1.2/2.1 und bei Tarifbeschäftigten Verwaltungsfachangestellte (mal mit, mal ohne 2. Angestelltenprüfung). Nun schlägt aber mehr und mehr der Fachkräftemangel zu. Der Markt ist leergefegt. Entsprechend stellt sich vermehrt die Frage, inwiefern die Anforderungsprofile sinnvollerweise auch für andere Professionen geöffnet werden können.
Als Alternative für Verwaltungsfachangestellte (ohne 2. Prüfung) habe ich bisher Kaufleute für Büromanagement wahrgenommen, wenn sie die Wahlqualifikation Verwaltung und Recht absolviert haben. Von einem anderen Kreis weiß ich, dass dort auch Industriekaufleute im Gespräch sind. Auf der Funktionsebene des "gehobenen Dienstes" stelle ich mir bislang Dipl.-Juristen bzw. LL.B und Dipl.-Wirtschaftsjuristen (FH) vor.
Wie sind da eure Erfahrungen bzw. Ideen?