Sonderzahlung

Begonnen von Julius, 27.11.2018 14:21

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Julius

Ich bin ab 1.11.18 teilzeitbeschäftigt. Wirkt sich diese auf die Höhe der Sonderzahlung für das Jahr 2018 aus?

Wastelandwarrior

Nein. Unterstellt, Juli, August, September waren Vollzeitmonate, ist das die Basis.

Niggibär

Doch anteilig.

Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung (§ 20, Abs. 1 TVöD).
Als Bemessungsgrundlage wird jedoch das durchschnittliche monatliche Entgelt der Monate Juli, August und September herangezogen. Im Falle von fehlenden Beschäftigungszeiten während des laufenden Jahres (beispielsweise bei Neueinstellungen im Jahresverlauf) wird die Sonderzahlung um 1/12 für jeden Monat ohne Gehalt gekürzt.

Spid

Die Sachverhaltsschilderung enthält keine unterjährige Einstellung.

Julius

Was heißt unterjährige Einstellung🤔?
Ich habe ein seit 15 Jahren bestehendes Arbeitsverhältnis (Vollzeit) und ab 1.11.18 Teilzeit.

Spid

Eine unterhährige Einstellung ist eine Einstellung im Jahresverlauf. Liegt hier nicht vor, der Beitrag von @Niggibär ist unbeachtlich.