Autor Thema: Stufenfestsetzung gD  (Read 12049 times)

Forca82

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Stufenfestsetzung gD
« am: 21.11.2018 09:23 »
Moin moin,

ich habe mal eine Frage zur Stufenfestsetzung im gehobenen Dienst (Bund), da die Möglichkeit einer Verbeamtung im Raum steht.

Ich habe mal eine dreijährige Ausbildung gemacht und anschließend noch neun Monate in diesem Bereich als Sachbearbeiter gearbeitet.
Anschließend habe ich den Zivildienst geleistet - 9 Monate
Daran habe ich mein Studium der Verwaltung angeschlossen und an dessen Anschluss im gehobenen Dienst als Angestellter 18 Monate auf einer E9 gesessen.
Danach habe ich 6 Monate auf einer E11 gesessene und dann den Arbeitgeber gewechselt.
Nun arbeite ich seit ca. 30 Monaten auf einer E12 Stelle.

Mein AG eröffnet nun demnächst Verbeamtungen und ich würde gerne wissen, welche Stufe bei mir festgesetzt würde.

Meine Rechnung: 
     9 Monate Zivi
+ 54 Monate Tätigkeit im gehobenen Dienst
= 63 Monate (5 Jahre und drei Monate)

Würde ich damit in der dritten Erfahrungsstufe einsteigen?

Viele Grüße
Forca82

Bastel

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Antw:Stufenfestsetzung gD
« Antwort #1 am: 21.11.2018 10:05 »
Du bekommst glaube ich 2 Jahre für die Qualifikation für den gehobenen Dienst abgezogen.

Ich hätte dementsprechend Stufe 2 gesagt. Kann aber auch sein, dass ich mich irre.

Yasper

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Antw:Stufenfestsetzung gD
« Antwort #2 am: 21.11.2018 13:10 »
Dir werden für die Laufbahnbefähigung 1,5 Jahre abgezogen.

Falls dir alle Erfahrungszeiten angerechnet werden sollten, müsste die Rechnung folgendermaßen aussehen:

     9 Monate Zivildienst
+ 54 Monate Erfahrungszeiten im gD
-  18
=  45 Monate (3 Jahre und 9 Monate)

Das würde bedeuten, dass du in Stufe 2 einsteigen würdest und in einem Jahr und 3 Monaten Stufe 3 erreichen würdest.
« Last Edit: 21.11.2018 13:13 von Yasper »

Forca82

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Antw:Stufenfestsetzung gD
« Antwort #3 am: 21.11.2018 22:38 »
Alles klar, vielen Dank! Hatte mir sowas schon gedacht.

Noch eine Frage: Wird man noch fü 1,5 Jahre "auf Probe" verbeamtet oder wie läuft das dann ab?

Yasper

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Antw:Stufenfestsetzung gD
« Antwort #4 am: 22.11.2018 07:59 »
Es kommt darauf an, wieviel Erfahrungszeit dir angerechnet wird.

Die Mindestprobezeit gem. § 31 Abs. 1 BLV beträgt jedoch 1 Jahr.


biggy84

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Antw:Stufenfestsetzung gD
« Antwort #5 am: 02.01.2019 03:14 »
Hallo ihr Lieben,

aus Gründen der Übersichtlichkeit, stelle ich meine Frage hier in diesem Thread, auch wenn es um den hD geht.

Ich habe 2016 als Tarifbeschäftigte angefangen (frisch nach der Uni) und nun nach 2,5 Jahren soll ich verbeamtet werden. Dies wäre zum 1.4.19 - da ich ab diesem Zeitpunkt die laufbahrechtlichen Voraussetzung bzgl. der Zeit erfülle.

Meine Frage ist nun, welche Erfahrungsstufe wird mir zugeordnet? Zwei Anrufe bei der zuständigen Personalstelle führten zu zwei verschiedenen Antworten. Nämlich Stufe 1 oder 2. Aber was stimmt nun? Soviel ich weiß, werden die 2,5 Jahre komplett angerechnet, um verbeamtet zu werden. Jetzt habe ich aber auch gelesen, dass ein Masterstudium mit 2 Jahren angerechnet wird. Diese 2 Jahre wurden mir als Tarifbeschäftigte damals nicht angerechnet, ich fing also in Stufe 1 an. Werden diese jetzt angerechnet?

Kann mir da jemand eine Antwort zu geben?
Ich hoffe es ist halbwegs verständlich.

Vielen Dank im Voraus und einen guten Start in 2019!

Eukalyptus

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Antw:Stufenfestsetzung gD
« Antwort #6 am: 02.01.2019 08:29 »
Ohne Anspruch auf Richtigkeit:

Wie schon oben ausgeführt, wird die Zeit der Laufbahnausbildung (in deinem Falle fiktiv) abgerechnet. Beim hD sind das zwei oder 2,5 Jahre (da müsste ich mal nachschauen). Erst die Zeit danach kann für die Stufenlaufzeit angerechnet werden. Dein Master kann jedenfalls nicht angerechnet werden, da er notwendige Voraussetzung ist für die Laufbahn. Da du offenbar auch keine Wehrdienst/Zivildienstzeiten oder andere (teilweise) anrechenbare Arbeitszeiten vor dem Studium hast, dürfte das Stufe 1 bedeuten.

biggy84

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Antw:Stufenfestsetzung gD
« Antwort #7 am: 02.01.2019 09:41 »
hallo,

erst einmal vielen Dank für die Antwort. Ich selbst rechne auch mit einer Einstufung in Stufe 1.
Allerdings hatte ich die Hoffnung, dass für mich § 28 BBesG Abs. 2 S. 2 zutrifft:

"Wird für die Einstellung ein mit einem Master abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein gleichwertiger Abschluss vorausgesetzt, sind Beamten dafür zwei Jahre als Erfahrungszeit anzuerkennen."

Wir hatten nämlich hier den Fall, dass eine Kollegin aus der privatwirtschaft bei uns anfing, "draußen" 2,5 Jahre gearbeitet hat und ihr 2,5 Jahre angerechnet wurden. Somit wurde sie direkt verbeamtet. Allerdings wurden ihr eben aufgrund des Masterstudiums für die Erfahrungsstufe auch zwei Jahre angerechnet. Sie startete also in A13, Stufe 2.

Ich hatte die geringe Hoffnung, dass dies nicht nur bei der Erstfestsetzung berücksichtigt wird, sondern auch bei einer späteren Verbeamtung. Erscheint mir auch irgendwo etwas unfair, aber das ist Motzen auf hohem Niveau.
« Last Edit: 02.01.2019 09:48 von biggy84 »

Gerda Schwäbel

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Antw:Stufenfestsetzung gD
« Antwort #8 am: 02.01.2019 10:26 »
Rechtsgrundlage ist § 28 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG). Die Nichtberücksichtigung der 2,5 Jahre als Beschäftigte ergibt sich aus § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BBesG "Beamten … werden bei der ersten Stufenfestsetzung als Erfahrungszeiten im Sinne des § 27 Absatz 3 anerkannt: 1. Zeiten einer gleichwertigen hauptberuflichen Tätigkeit … die für Beamte nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung … sind," i. V. m. § 21 Abs. 1 Bundeslaufbahnverordnung.

Die Anerkennung von zwei Jahren wegen des Masterabschlusses ergibt sich - wie Sie richtig vermuten - aus § 28 Abs. 2 Satz 2 BBesG: "Wird für die Einstellung ein mit einem Master abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein gleichwertiger Abschluss vorausgesetzt, sind Beamten dafür zwei Jahre als Erfahrungszeit anzuerkennen." Das gilt für Einstellungen seit 1.01.2016, trifft also auch auf Sie zu, hat sich aber offenbar noch nicht überall rumgesprochen. Ich gehe davon aus, dass Sie von Anfang an das Grundgehalt der Stufe zwei bekommen.

biggy84

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Antw:Stufenfestsetzung gD
« Antwort #9 am: 02.01.2019 17:00 »
Vielen Dank. Das lässt mich nun doch ein wenig hoffen. Ich bin gespannt. :)

chrisbonn

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Antw:Stufenfestsetzung gD
« Antwort #10 am: 25.01.2019 08:36 »
Hallo zusammen,

mich verwirrt die ganze Stufenfestsetzung leider auch sehr. Hat jemand vielleicht eine Idee, in welche Stufe ich kommen könnte bei folgender Konstellation:

- Zivildienst 9 Monate
- Diplom Studium Informatik
- 6,5 Jahre Arbeit während des Studiums als SHK im IT Bereich (20h/Woche) (-> ich denke nicht, dass die Zeit berücksichtigt wird)
- Nach dem Studium 5 Jahre in der Privatwirtschaft als Informatiker tätig

Nun bin ich im öD-Bund als E13 Stufe 3 eingestellt, eine Verbeamtung nach 6 Monaten wird angestrebt. Ursprünglich hatte man mir bei der Einstellung gesagt, dass ich mit A13 Stufe 3 anfangen werde und die Probezeit als Beamter 1 Jahr dauert. Ist das korrekt?

Laemat

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Antw:Stufenfestsetzung gD
« Antwort #11 am: 05.02.2019 07:43 »
ich würde mich hier mal einklinken wollen, in welche Stufe würde ich denn eingeordnet werden.
14 Monate Wehrdienst
5 Jahre Studium Dipl.Ing. (FH) (Regelstudienzeit 4 Jahre)
14 Monate Laufbahnausbildung gehobener techn. Verwaltungsdienst (Land)
16 Monate E10 (Land)
10 Jahre E10 (Bund)

Danke :)

Bastel

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Antw:Stufenfestsetzung gD
« Antwort #12 am: 05.02.2019 08:56 »
Ich würde auf Stufe 5 tippen.