Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Tarifmerkmal "sonstige Beschäftigte"
MoinMoin:
--- Zitat von: lowsounder am 28.11.2018 15:30 ---Aber wenn es rein objektiv ist, dann muss es dazu doch eine abzuarbeitende Prüfbestimmung oder ähnliches geben oder?
--- End quote ---
Ja, es müßte, wenn jemand sich die Mühe gemacht hätte eine solche zusammenzustellen.
Wenn man 15 jahre den Job macht an Wechselnden Arbeitsplätzen mit wechselnden Themen und entsprechende Arbeitszeugnisse vorweisen bzw. andere nachweise erbringen kann, dann besteht durchaus eine Chance von einem Richter als sB erkannt zu werden.
Wie Spid es ja schon sagte: Man ist es oder man ist es nicht. Manche denken sie wären es, sind es aber nicht, andere sind sich nicht bewußt, dass sie es sind und/oder klagen nicht.
lowsounder:
...und wenn ich jetzt eine Stelle habe, die 2 komplett verschiedende Verwendungen beinhaltet? Auch wenn nicht geregelt ist, ob die Stelle 50:50 gesplittet ist oder ähnliches. Wäre das nicht ein Indiz auf bestimmte Verwendungsbreite wie sie für den sonstigen Beschäftigten gefordert wird?
Spid:
Es wäre der Nachweis einer gewissen Verwendungsbreite, ob es der Nachweis der erforderlichen Verwendungsbreite wäre, bezweifele ich grundsätzlich, aber nicht in jedem Einzelfall.
lowsounder:
Na das ist doch schon mal ein Anfang. Vielen Dank!
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