Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Tarifmerkmal "sonstige Beschäftigte"
lowsounder:
Hmmm... also alles eine subjektive Sache. Na gut. Vielen Dank erstmal!
MoinMoin:
Nein, durchaus objektiv. Nur wird z.B. von einem Studierten, durch seine Ausbildung davon ausgegangen, dass er eine entsprechende Verwendungsbreite und -tiefe hat. Ein sB muß dieses durch seine Vita und Personlichkeit nachweisen.
Oder einen Personaler finden, der es ihm einfach mal glaubt.
Spid:
Das TBM „sonstiger Beschäftigter“ ist objektiv feststellbar, man ist sonstiger Beschäftigter oder man ist es nicht. Das ließe sich gerichtlich feststellen. Meistens ist man es nicht, weil die Tarifparteien einen absoluten Ausnahmetatbestand geschaffen haben, die Rechtsprechung ist ausgesprochen restriktiv.
lowsounder:
Aber wenn es rein objektiv ist, dann muss es dazu doch eine abzuarbeitende Prüfbestimmung oder ähnliches geben oder?
Spid:
Es gibt doch die tarifliche Norm und die jahrzehntelange Rechtsprechung des BAG.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version