Folgender Fall:
Kindergärtnerin ist bisher nicht als Kindergärtnerin (bzw. Erzieherin) eingruppiert, sondern in einer niedrigeren Tätigkeit bzw. niedrigeren Ausbildung. Dies führt dazu dass sie nicht nach TVöD SuE 8a bezahlt wird.
Sie ist als Erzieherin ausgebildet und führt auch eine entsprechende Tätigkeit aus, nach meiner Bewertung als Laie dürfte also die 8a gerechtfertigt sein. Es handelt sich um einen städtischen Träger.
1.) Ist eine Einstufung nach 8a tatsächlich der Normalfall für Erzieher, und eine niedrigere Einstufung somit falsch?
2.) Was nun: Schriftliche Aufforderung (ein, zwei Zeilen..?), sie entsprechend ihrer seit mehreren Jahren ausgeübten Tätigkeit als Erzieherin einzugruppieren, ggf. unter Verwendung der Formulierung "rückwirkend", und dann abwarten was passiert?
3.) Ich vermute, dass die tarifliche Ausschlussfrist von einem halben Jahr gilt, oder wie weit ist rückwirkende Zahlung möglich?
4.) Selbst wenn nur ein halbes Jahr nachgezahlt werden sollte, wird doch hoffentlich mit der rückwirkenden neuen Eingruppierung die Erfahrungsstufe entsprechend der tatsächlichen Tätigkeitsdauer als Erzieherin so hoch gesetzt, dass die gesamte Berufserfahrung als Erzieherin berücksichtigt wird?