Falsche Eingruppierung - nächste Schritte?

Begonnen von Eukalyptus, 25.11.2018 22:52

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Eukalyptus

Folgender Fall:

Kindergärtnerin ist bisher nicht als Kindergärtnerin (bzw. Erzieherin) eingruppiert, sondern in einer niedrigeren Tätigkeit bzw. niedrigeren Ausbildung. Dies führt dazu dass sie nicht nach TVöD SuE 8a bezahlt wird.

Sie ist als Erzieherin ausgebildet und führt auch eine entsprechende Tätigkeit aus, nach meiner Bewertung als Laie dürfte also die 8a gerechtfertigt sein. Es handelt sich um einen städtischen Träger.   

1.) Ist eine Einstufung nach 8a tatsächlich der Normalfall für Erzieher, und eine niedrigere Einstufung somit falsch?

2.) Was nun: Schriftliche Aufforderung (ein, zwei Zeilen..?), sie entsprechend ihrer seit mehreren Jahren ausgeübten Tätigkeit als Erzieherin einzugruppieren, ggf. unter Verwendung der Formulierung "rückwirkend", und dann abwarten was passiert?

3.) Ich vermute, dass die tarifliche Ausschlussfrist von einem halben Jahr gilt, oder wie weit ist rückwirkende Zahlung möglich? 

4.) Selbst wenn nur ein halbes Jahr nachgezahlt werden sollte, wird doch hoffentlich mit der rückwirkenden neuen Eingruppierung die Erfahrungsstufe entsprechend der tatsächlichen Tätigkeitsdauer als Erzieherin so hoch gesetzt, dass die gesamte Berufserfahrung als Erzieherin berücksichtigt wird?


Spid

TB sind entsprechend ihrer auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, die ausgeübte Tätigkeit ist regelmäßig unbeachtlich. Ein Eingruppierungsirrtum ist rückwirkend zu korrigieren, daraus entstehende Ansprüche unterliegen hingegen der tariflichen Ausschlußfrist.

Lars73

Es wäre dann die entsprechende Bezahlung schriftlich zu fordern. Entgeltgruppe X und Stufe Y.

Wie ist denn die aktuelle Entgeltgruppe. Seit wann dort mit der Tätigkeit beschäftigt und wurden bei Überleitung eventuell nötige Anträge gestellt?

dieblondeausdempersonal

Zitat von: Spid in 26.11.2018 02:24
TB sind entsprechend ihrer auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, die ausgeübte Tätigkeit ist regelmäßig unbeachtlich.

Das widerspricht sich doch?

Petar Tudzharov

Zitat von: dieBlondeausdemHR in 26.11.2018 10:33
Zitat von: Spid in 26.11.2018 02:24
TB sind entsprechend ihrer auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, die ausgeübte Tätigkeit ist regelmäßig unbeachtlich.

Das widerspricht sich doch?

Da kann man nur hoffen, dass das HR nicht für Human Resources steht.

Spid

Zitat von: dieBlondeausdemHR in 26.11.2018 10:33
Zitat von: Spid in 26.11.2018 02:24
TB sind entsprechend ihrer auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, die ausgeübte Tätigkeit ist regelmäßig unbeachtlich.

Das widerspricht sich doch?

Nein.

Miau!


kommunalhesse

Zitat von: dieBlondeausdemHR in 26.11.2018 10:33
Zitat von: Spid in 26.11.2018 02:24
TB sind entsprechend ihrer auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, die ausgeübte Tätigkeit ist regelmäßig unbeachtlich.

Das widerspricht sich doch?

Wenn du irgendwo als Busfahrer eingestellt wirst ist das deine auszuübende Tätigkeit. Wenn du dort ständig nur den Hof kehrst, ist das deine ausgeübte Tätigkeit. Bezahlt wirst du trotzdem wie ein Busfahrer.

Muss man sehr genau drauf achten, habe ich gelernt  ;)

dieblondeausdempersonal

Zitat von: kommunalhesse in 26.11.2018 11:53
Zitat von: dieBlondeausdemHR in 26.11.2018 10:33
Zitat von: Spid in 26.11.2018 02:24
TB sind entsprechend ihrer auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, die ausgeübte Tätigkeit ist regelmäßig unbeachtlich.

Das widerspricht sich doch?

Wenn du irgendwo als Busfahrer eingestellt wirst ist das deine auszuübende Tätigkeit. Wenn du dort ständig nur den Hof kehrst, ist das deine ausgeübte Tätigkeit. Bezahlt wirst du trotzdem wie ein Busfahrer.

Muss man sehr genau drauf achten, habe ich gelernt  ;)

Das erklärt es ganz gut- danke!