Guten Tag,
gilt bei Höhergruppierung von 9b in 10 die 9c als Zwischenschritt?
Mein AG hat mir folgendes Angebot gemacht:
Derzeit werde ich nach 9b3 bezahlt.
Ab dem 01.01.2019 übe ich eine Stelle aus die mit 10 bei uns bewertet und bezahlt wird.
Da ich derzeit aus 9b3 komme hat mir der AG einen "Karriereweg" vorschlagen. Dieser bedeutet das ich nach "fiktiver" Probezeit ( da es eine ähnliche Stelle zu meiner jetzigen ist, gibt es keine Probezeit ) im Juli 2019 in 9c4 und dann im Jul 2020 in 10.4 kommen würde.
Ich stelle mir nun die Frage ob so ein Zwischenschritt rechtens ist oder ob die Bezahlung direkt nach EG 10 erfolgen müsste.