Eine Überleitung fand immer statt. Falls du einen Antrag auf Höhergruppierung nach § 29b gestellt hattest, hätte es zu einer Höhergruppierung kommen können. Sollte dies geschehen sein und die Stelle der E10 Fg. 1 zugeordnet worden sein und du die Voraussetzung "abgeschlossene Hochschulbildung" nicht erfüllen, wäre eine Eingruppierung in E9c denkbar.
Wenn ich mich irre, korregiert mich bitte.