Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Bewerbung
Spid:
Da die Eingruppierung von der Rechtsmeinung des AG unabhängig ist, können zwei identische auszuübende Tätigkeiten nur dann zu unterschiedlichen Eingruppierungen führen,
- aufgrund der Nichterfüllung einer zu erfüllenden Voraussetzung in der Person oder
- aufgrund von Überleitungstatbeständen.
In allen übrigen Fällen kann das schlicht und ergreifend nicht vorkommen. Das ist auch in der Praxis so - denn auch dort ist die Eingruppierung von Zahlungen des AG unabhängig.
Und wer im Rechtsstaat sein Recht nicht durchsetzen möchte, muß sich nicht wundern, wenn er irgendwann entrechtet ist.
MoinMoin:
--- Zitat von: Kryne am 03.12.2018 12:48 ---Ich weiß das du deine Makro Taste mit der Rechtsmeinung des AG sehr gerne betätigst, in der Praxis zählt trotzdem was jemand am Ende auf das Konto überwiesen bekommt und da ist es völlig ohne Belang welche Tätigkeiten er ausübt, denn der AG tätigt die Überweisung auf das Konto. Ohne den Rechtsweg einzuschlagen, wird sich daran eben nichts ändern.
--- End quote ---
Eben, denn die tarifliche Eingruppierung ist unabhängig davon wieviel der AG mir überweist.
--- Zitat von: Kryne am 03.12.2018 12:48 ---Und solange der AG genug Leute findet die ohne zu murren eine 6er Bezahlung für 8er Tätigkeiten hinnehmen wird er das natürlich weiterhin so tun.
--- End quote ---
So sieht es aus, wer sich Geld "klauen" läßt und nichts dagegen unternimmt, dem kann ein PR auch nicht helfen.
nichts_tun:
--- Zitat von: Spid am 03.12.2018 12:57 ---Und wer im Rechtsstaat sein Recht nicht durchsetzen möchte, muß sich nicht wundern, wenn er irgendwann entrechtet ist.
--- End quote ---
Das kommt jetzt in mein (imaginäres) Poesiealbum. ;D
Fabs:
Unabhängig von den Meinungen zur Eingruppierung muss ich bei 125km täglichem Arbeitsweg doch nicht lang rechnen... Ich hoffe du hast dich bereits beworben und nimmst das eventuell niedrigere Entgelt hin.
Bei Anerkennung von Stufenlaufzeiten kann man sicherlich "feilschen", sprich der künftige Arbeitgeber kann die Stufe aus dem vorherigen Arbeitsverhältnis komplett übernehmen. Das Schreiben über den vorzeitigen Stufenaufstieg kannst du natürlich als Anlage anhängen und dafür den Grund auch im Anschreiben benennen, nämlich dass du kein aktuelles Arbeitszeugnis hast, dafür aber diese Bewertung.
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