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[BW] Abgesenkte Eingangsbesoldung - Entscheidung BVerfG
Skedee Wedee:
Das Finanzministerium BW ist der Auffassung, dass keine neue gesetzliche Regelung für die Auszahlung notwendig ist. Die Rechtsgrundlage zur Auszahlung ergibt sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Auch der Verzicht auf die Einrede der Verjährung bedürfe ebenfalls keiner gesetzlichen Grundlage. Eines der Spitzeninstitute der baden-württembergischen Gemeinden empfiehlt seinen Mitgliedsgemeinden, analog dem Land zu verfahren und die "einbehaltene" abgesenkte Eingangsbesoldung der Jahre 2013 bis 2017 auszuzahlen.
Feidl:
--- Zitat von: Feidl am 17.12.2018 15:55 ---Bin ja mal gespannt, ob ich was bekomme, als ehemaliger Kommunal BW Beamte, der Widerspruch eingelegt hatte. :-\
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Nun kam gestern ein Brief, indem mir mitgeteilt wurde, dass mein ehemaliger Dienstherr (Landkreis) analog zum Land die Nachzahlung handhaben wird, also mit Verzicht auf die Einrede der Verjährung und auch ohne Widerspruch.
Nur noch mitgeliefertes Formular ausfüllen und zurück schicken. Dann gibts hoffentlich bald Geld. ;D
xnor:
Ich habe eben meine Gehaltsmitteilung für April erhalten, auf der die Nachzahlung der Absenkungsbeträge bereits enthalten ist. :D
charlychaplin:
--- Zitat von: xnor am 19.03.2019 10:33 ---Ich habe eben meine Gehaltsmitteilung für April erhalten, auf der die Nachzahlung der Absenkungsbeträge bereits enthalten ist. :D
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Habe diese Nachricht auch erhalten. Ging ja doch schneller als gedacht. 8)
LehrerBW:
Habt ihr auch überdurchschnittlich viel Steuern zahlen müssen auf die Rückzahlung des Absenkungsbetrags?
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